Beiträge von Stoffelfrauchen

    Ich möchte hier nochmal betonen, dass ich nur für RLP spreche, aber auch aus einigen anderen B'ländern ähnlich bescheidenen SAchen mitbekommen habe....
    Und:
    Ja, ich würde auch beim nächsten Mal einen Hund suchen, der als Alanomix, Dogo Canario, Labradormix, Boxermix oder sonstwas deklariert ist anstatt den Spießrutenlauf nochmal von vorne mit zu machen (und zu bezahlen). Habe aber die gründliche Recherche erst gemacht, nachdem wir unseren schwarzen Prinz schon hatten (will damit nicht sagen, dass ich es bereut habe, aber man kommt auch anders an diese bzw. ähnliche Hunde). Alles nur eine Frage dessen, was in den Papieren steht. Da hab ich schon ganz andere Hunde gesehen die laut Papieren als Labradormix laufen......da könnt ich genauso gut behaupten meiner sei ein Dackel :lol:
    Aber sobald man sagt :"keine Panik, ist nur ein Labradormix" sind ja alle Zweifler wieder beruhigt.....nicht logisch, aber wahr :headbash:

    Zitat

    Nicht jede BH findet auf einem Hundeplatz statt. Ich habe sie auf einer Pferdekoppel gemacht. Hier bräuchte der Hund eine Ausnahmegenehmigung oder aber er kann die BH nicht mitmachen. Auch nicht jeder Hundeplatz ist eingezäunt.


    Ich glaube, eine "Ausnahmegenehmigung" zu bekommen ist absolut unrealistisch. Eher würden einem die Ordnungsbehörden sagen, dass man sich dann halt einen Hundeplatz oder ein anderes Gelände suchen soll, das die Kriterien erfüllt. (Würde ich sowieso jedem raten der mit nem Soka die BH machen will). Das ist immerhin keine übertriebene Zumutung und relativ einfach zu erfüllen. So ist selbst in meinen (Soka-)Augen keine Vorausssetzung für eine Ausnahme gegeben.
    Ausnahmegenehmigung !!! Schön wär's !!! Wenn die so einfach für einen Soka eine Ausnahme machen würden, dann hätten wahrscheinlich viel mehr Leute einen solchen Hund...... :lachtot:

    Man testet die, weil das


    a) Voraussetzung für die Haltung eines solchen Hundes ist (ich spreche hier von dem "Wesenstest", der hier Sachkundenachweis heisst, und auch das Fachwissen des Halters überprüft)


    Wenn der Hund oder der Halter (oder beide) da durchfallen, bekommt man keine Haltungsgenehmigung für den Hund vom Ordnungsamt.


    b) weil die BH Voraussetzung dafür ist, dass man die Maulkorbbefreiung bekommt. Das ist aber im Gegensatz zur Sachkunde freiwillig.


    Austoben können sich Hunde in RLP (wie ich weiter oben schon mal ziemlich genau beschrieben habe) in mindestens 160 cm hoch eingezäunten und somit sicheren Geländen. In anderen B'ländern gibt es dafür andere Vorschriften.

    Zitat


    Naja, wenn ich mir das so vorstelle, dass du man die BH besteht, weil der Hund heute z.B. einen guten Tag hatte und gut hört und am nächsten Tag das Kommando verweigert und auf einen andern Hund losgeht, weil er nicht soziualverträglich ist fänd ich das nicht lustig...


    Okay, aber was hat das mit Sokas zu tun ? Das könnte ja auch jeden andern Hund betreffen, der zufällig bei seiner BH einen guten Tag hatte, oder ? Wenn man das unterstellt, kann jeder Schnauzer, Goldi oder Rottweiler auf die von dir beschriebene Art viel gefährlicher sein, da auch super gesteste Sokas (in RLP) niemals von der Leine gelassen werden dürfen. Der Hund kann also nicht machen was er will, solange man die leine nicht fallen lässt !!!!
    Und in Ländern wo maulkorb-befreite Sokas von der Leine dürfen, würde ich dann unterstellen, dass sie genauso gefährlich oder harmlos sind wie jeder andere Hund auch. Wobei ich sagen muss, dass mir ein Soka der diese Tests bestanden hat lieber ist, als ein DSH oder sonstwas der brandgefährlich sein kann und frei laufen darf ohne sich vorher bewährt zu haben.... !!!


    Was die angebliche Verträglichkeit angeht, stimme ich meinen Vorrednern (besser: Vorschreibern) finnrotti und Schnauzermädel zu 110 % zu !!! :gut:
    Geh nur mal auf einen beliebigen Rotti oder DSH Platz und schau dir die Hunde inklusive Halter an, dann wirst du auch ohne ein Regelwerk zu lesen verstehen, dass Verträglichkeit kein Kriterium für die BH ist. ;)

    Ich glaube nicht, dass man alle Hundplätze innerhalb eines Bundeslandes so generalisieren kann wie Schnauzermädel das gerade geschrieben hat. Zumindest habe ich noch keinen Hundeplatz erlebt (okay, ich bin da kein alter Hase, habe aber schon ein paar selbst angeschaut) der nicht sicher wäre. Also die Zäune sind doch in der Regel so hoch, dass weder Rottis noch Schäferhunde (das sind ja in der Regel die besten Kunden von solchen Plätzen) da einfach mal so rüber kommen. Das heisst, dass der Zaun mindestens 1,60 m hoch ist und auch so gebaut, dass der Hund nicht drunter durch kriechen kann um raus zu kommen.
    Ausserdem sind diese Plätze normalerweise Vereinseigentum und somit kein öffentliches Gut, ergo auch nicht jedem zugänglich.


    So ist es ja auch bei deinem eigenen Garten, wenn der eingezäunt ist. Das Gesetz besagt nicht, dass man durch eine Sicherheitsschleuse mit Persokontrolle muss um da rauf zu kommen damit die das als gesichert akzeptieren. Der Garten gilt auch dann als sicher wenn man da drauf kann ohne schweres Werkzeug zum Aufbrechen zu benutzen. Also wenn man eben einfach durch das (160 cm hohe) Gartentor geht, was ein Mensch normal öffnen kann, aber ein Hund eben nicht !!
    Und der Garten ist privat auch wenn im Prinzip ein Fremder das Gartentor benutzen kann um auf dein Grundstpck zu kommen. In diesem Fall käme aber auch keiner auf die Idee den Garten als ÖFFENTLICH zu bezeichnen !!!!!!! oder ????


    Ich habe es bis jetzt immer so erlebt, dass die Hundeplätze durchgängig eingezäunt waren, und dass man nur durch eine gesicherte, sprich: verschließbare Tür/Tor eintreten konnte.
    Ich kenne mich nur mit dem RLP Hundegesetz aus, und da ist ein Gelände was sicher, durchgängig eingezäunt und mit einer Mindesthöhe von 160 cm Zaun gesichert ist auch im Sinne des Gesetzes so "sicher" dass man den "gefährlichen" Hund dort ohne Maulkorb und Leine frei laufen lassen darf.


    Mein Fazit: wenn der Hundeplatz die Bedingungen erfüllt, die im jeweiligen Landeshundegesetz für ein Grundstück drinstehen, damit man den Hund laufen lassen darf, kann man den "Platzteil" auch ohne Maulkorb machen.

    In Rheinland-Pfalz ist die BH die Voraussetzung dafür, dass man die Maulkorbbefreiung bekommt. Hat man den "Wesenstest" (heisst hier Sachkundenachweis, bei dem auch der Halter getestet wird) bestanden, kann man beantragen, dass die Maulkorbpflicht abgeschwächte wird in eine Halti-Pflicht. Danach kann man dann die BH ablegen und die völlige Maulkorbbefreiung beantragen. Leinenpflicht bleibt aber bestehen.


    Zitat

    ich würde mal vermuten, der hund darf keine BH machen, da die BH ja auch u.a. zeigen soll, dass der Hund allgmein verträglich und nicht aggressive ist... grübel aber so ganz sicher weiß ich das auch nicht. Würde mich aber auch mal interessieren.


    @ TierfreundLuna
    Die BH ist mit Sicherheit NICHT dazu gedacht zu zeigen, dass der Hund sozial verträglich ist. Dazu ist -wenn überhaupt- in geringerem Maße der sogenannte Wesenstest gedacht, obwohl auch dabei, der Hund NICHT in direkten Kontakt mit einem anderen Hund kommt. Es wird nur bewertet wie der Hund auf Sichtkontakt bzw. Vorbeiführen eines gleichgeschlechtlichen Tieres reagiert während er angebunden ist und mehrere Meter vom Herrchen entfernt ist (damit der Mensch den Hund nicht beeinflussen kann).
    Und auch bei der BH kommt es nur darauf an zu zeigen, dass der Hund seinem Halter gehorcht. Mich würde mal interessieren wie du zu dieser Meinung kommst, dass das was mit sozialer Verträglichkeit zu tun hat ??? :???:


    Ausserdem gilt die Maulkorbpflicht nur in der Öffentlichkeit. Eingezäunte und somit abgesicherte private Grundstücke, was Hundeplätze ja sind, sind NICHT die Öffentlichkeit. Hier darf man also dem Hund den Maulkorb abnehmen, da niemand gefährdet ist, und der Hund auch nicht abhauen kann.
    Und ein bisschen enttäuscht bin ich schon, dass einige die Meinung vertreten, dass ein Soka nicht beweisen dürfen soll, dass er sozial verträglich ist... :/

    Danke Schnauzermädel !!!
    Also die Geschichte mit der Dürchführungsbestimmung ist ja sehr interessant ! Bis jetzt wusste ich nicht, dass es das als "Interpretationshilfe" für die Gesetztestexte gibt.
    Ich habe die Dürchführungsbestimmung für RLP gefunden, aber da steht nichts vergleichbares wie in NRW drin.



    Der §5 - Führen gefährlicher Hunde wird zwar dort aufgegriffen, es geht aber nur um die Definitionen "Hundeführer", "Hundebesitzer", "befriedetes Besitztum", "Anleinpflicht" etc.
    Das Ausführen von zwei Hunden, egal welcher Rasse wird hier nicht aufgegriffen.


    Trotzdem kann meiner Meinung nach etwas, das NICHT im Umfang der möglichen Ordnungswidrigkeiten enthalten ist, auch nicht als Ordnungswidrigkeit jemandem vorgeworfen werden.


    FAZIT:
    Weder im LHundG von RLP noch in der dazugehörigen Dürchführungsbestimmung steht es, dass man Sokas solo ausführen muss.

    Die B'länder wo das der Fall ist, haben sich halt etwas mehr Gedanken gemacht, wie man das Halten eines Sokas möglichst abschreckend gestalten kann.



    Falls es einen von euch interessieren sollte: hier der Link zum vollständigen Text der Dürchführungsbestimmung. Der § 5 über den wir hier diskutieren, wird dort auf Seite 14-15 behandelt.
    http://www.tierheimworms.de/Dokumente/LHundG_DurchfHinw.PDF