An Evamary_pablo:
Danke für den Tip,
ich habe eben schon eine Mail (allerdings an den 1. Vors.) an hund-und-halter geschrieben....
Beiträge von Stoffelfrauchen
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Ich würde da echt jeden Tag hin fahren und denen auf den Wecker gehen, dass ich endlich erfahre, was mir vorgeworfen wird.
Was mir vorgeworfen wird, weiss ich aj und habe ich auch schon beschrieben: dass ich mit dem Hund ohne Leine und ohen Maulkorb auf einer Wiese gespielt haben soll. Das würde bedeuten, dass die Zweifel an meiner persönlichen Zuverlässigkeit bestehen, die aber Voraussetzung für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist. Bis sich geklärt hat, ob ich nun zuverlässig bin oder nicht, bleibt der Hund da wo er ist. -
Ich sitze ja nicht nur da !!! Seit dem Abend war ich jeden Tag unterwegs, von Behörde zu Tierheim, Telefonate etc. Nur vor dem Anwalt bin ich bisher zurückgeschreckt weil ich bisher nichts von diesem Beratungsgutschein wusste (DANKE nochmals an dieser Stelle für den Tip).
Ich wusste ja auch überhaupt nicht, ob das rechtens ist was die gemacht haben. Laut dem Ordnungsamt-Sachbearbeiter ist es das ja, und er hat mir ganz ordentlich erklärt warum und wieso ich da erst mal nix machen kann außer Abwarten.
Ich werde das mit dem Anwalt aber umgehend in Angriff nehmen. -
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Was mich allerdings wundert, das man noch nicht bei einem Anwalt war, noch nicht zum Gespräch in der entsprechenden Behörde war und Widerspruch eingelegt hat und die entsprechenden Beweise vorgelegt hat.
Was für Beweise soll ICH denn vorlegen ????
Und bitte lest doch wenigstens die Beiträge und Antworten von mir durch bevor ihr mich so kritisiert.
Selbstverständlich war ich sofort am nächsten Morgen beim Ordnungsamt !!! Und dort habe ich dann die Informationen erhalten, die ich weiter oben schon beschrieben habe....!!Laut dem Ordnunsgamt war der einizige Grund für den späten Besuch, dass die wohl über Tag schon zweimal da gewesen waren, aber da war ich nicht zuhause....
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Im Nachhinein könnt mir selbst in den Hintern treten dafür, dass ich mich da so habe überrumpeln lassen. Aber ich kann die Uhr jetzt leider nicht mehr zurückdrehen....
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und nie wieder die tür aufmachen, wenn du keinen besuch erwartes
Genau das hab ich mir auch gedacht.....
Also die Unterbringung müsste ich nur zahlen, wenn ich schon der rechtmäßige Besitzer des Hundes wäre. Das ist aber noch das TH, deshalb kostet mich die Unterbringung nichts.
Und mit dem Besuchsrecht ist das kein rechtliches Problem, sondern wie ich schon vorher beschrieben habe eine Entscheidung des TH, damit der Hund nicht unnötig leidet. Vom O'amt aus darf ich auch den Hund sehen und sogar mit ihm spazieren gehen, das habe ich extra konkret dort nachgefragt.
Es nervt mich nur extrem, dass ich solange in der Luft hänge (bessergesagt der Hund) bis die sich irgendwann bequemen da was zu entscheiden. Und bevor sie das tun können, müssen sie mir erst mal die Gelegenheit zur Stellungnahme geben......und bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches bekommen. Der Beamte sagte mir an dem unheiligen Abend, dass ich Post bekommen werde, wo das alles genau drin steht warum die sich zu dem Schritt entschieden haben etc.
Bis jetzt kam aber noch nichts.....Zitat1. Was heisst 'ausdrückliche Empfehlung zur Maulkorbbefreiung'? Ist er befreit oder nicht? Wenn er befreit ist, warum trägt er dann einen Mauli?
Mit dem erweiterten Sachkundenachweis kann man die Befreiung beantragen, was ich auch umgehend gemachthabe. Aber da ich das am 09.April beantragt habe, ist die Maulkorbbefreiung nicht erteilt worde. Lediglich beantragt, deshalb habe ich ihm in der Zwischenzeit logischerweise auch den Mauli angelegt.... -
Die im Tierheim hoffen auch, dass sich das schnell klärt, damit ich den Hund dann mit einem normalen Übernahmevertrag übernehmen kann. Ich bin ja seit ich den Hund habe jede Woche im TH gewesen (dort findet die Hundeschule statt) und die kennen mich und haben glaub ich auch einen ganz guten Eindruck von mir. Die können aber auch nix machen außer abwarten, bis das O'amt eine Entscheidung getroffen hat.
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Also wenn ihr mir nicht glaubt, dann fragt doch selber bei eurem Ordnungsamt nach, ob es Außendienastmitarbeiter gibt, die zu solch einer Uhrzeit eingesetzt werden. Die haben mir selbst gesagt, dass sie diese Uhrzeit ausgewählt haben, um sicher zu sein, dass sie mich mit dem Hund antreffen. Die wissen, dass ich arbeite und nicht dauernd zu Hause bin.
Und im Tieheim war ich natürlich gewesen, aber ich durfte nicht zu dem Hund (wie gesagt nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil dieses TH das immer so handhabt, damit die Hunde nicht unnötig verwirrt werde und nicht unnötig leiden - so haben sie es mir zumindest erklärt).
Da der Hund erst seit einigen Monaten bei mir ist (bisher noch auf Pflegebasis, das hat aber mit einer 6-monatigen Frist zur Erbringung des Sachkundenachweises zu tun) ist das TH noch Besitzer des Tieres. es kann natürlich sein, dass es deshalb rechtl9ch einfacher ist, ihn mir wegzunehmen.
Ich möchte nochmal betonen, dass der Hund noch niemals in seinem mittlerweile 9-jährigen Leben jemanden gebissen hat oder so was in der Art. Ich habe auch keine Anzeige oder sowas bekommen. Ich bin nur sprachlos was das O'amt anscheinend für Rechte hat. -
Okay, WIR haben gemeinsam den Sachkundenachweis erbracht, natürlich geht es da in erster Linie um mich als Halterin, aber auch die Reaktionen des Hundes auf potentielle Aggressionsreize wurde überprüft.
Ich war schon beim Ordnungsamt gewesen, und die haben mir gesagt, dass die reagieren mussten, da man sie sonst (wenn also in der Zwischenzeit was passiert wäre) belangen könnte, da sie einem Hinweis nicht nachgegangen sind. Es geht nicht darum,d ass der Hund böse ist oder so (also der Sachkundenachweis bringt mir hier leider gar nichts), sondern darum, dass durch den Brief des tollen Nachbarn Zweifel an meiner persönlichen Zuverlässigkeit bestehen. Und diese Zuverlässigkeit wird nun angezweifelt.
nun liegt es in der Entscheidung des O'amt Sachbearbeiters ob er meint, dass ich den Hund wiederbekommen darf oder nicht.....
Der Mann kennt sowohl mich als auch den Hund persönlich und weiss dass ich eigentlich ein gutes Frauchen für den Hund bin. Aber er hat Angst, dass irgendwas schiefläuft und er vielleicht mal für irgendwas belangt werden kann, bzw dass die Entscheidung mir den Hund wiederzugeben mal auf ihn zurückfällt.....
Ich möchte nur wissen, ob ich da ganz offensichtlich unrechtmäßig behandelt worden bin oder ib das so einfach ist, jemandem seinen Hund wegzunehmen ohne dass etwas passiert ist. Die Rechtsgrundlage für diese Beschlagnahme ist mir unklar. Das Landeshundegesetz kenne ich, aber da steht nichts über die Rechte des O'amtes in solch einem Fall..... -
Hallo liebe Community,
vor 3 Tagen klingelte es abends nach 21 Uhr bei uns, es waren 2 Herren vonm Ordnungsamt, die mir meinen Hund Stoffel abgenommen haben !!! Er ist ein Listenhunde (AmStaff-Mix) und weil die Nachbarn das mitgekriegt haben, haben sie Angst vor dem Hund. Ich muss dazu sagen, dass der Hund nicht aggressiv ist, dass er halt nur gefährlich aussieht, wenn er mit Maulkorb rumläuft (was er laut Gesetz muss). Ich weiss, dass wir deshalb sowieso unter starker Beobachtung der Nachbarn stehen, aber da ich mich immer an die Vorschriften gehalten habe, sah ich kein Problem darin. Jetzt hat einer der Nachbarn einen Brief ans O'amt geschrieben, dass ich an verschiedenen Daten mit dem Hund ohne Leine und ohne Mauli auf einer Wiese gespielt hätte. Das stimmt nicht. Ich war sogar an 2 der angeblich 5 angebenen Daten nachweislich gar nicht vor Ort, sondern bei meinen Eltern zu Besuch.
Ich habe bisher keine Gelegenheit erhalten mich dazu zu äußern bzw. zu widerprechen. Aber der hund ist weg und sitzt im Tierheim. Ich darf ihn nicht mal sehen, geschweige denn mit ihm spazieren gehen...
Das alles regt mich maßlos auf, denn der Hund hat NICHTS verbrochen. Ich weiß auch nicht, ob ich ihn widerbekomme. Das ganze ist zu heulen. Wäre jemand zu Schaden gekommen oder sonstges hätte ich das ja alles eingesehen, aber SO !!!!
Bitte gebt mir ein paar Tips was man da machen kann. Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Behörden sachen ? Gibt es für mich die Möglichkeit einer Manöverkritik an der Vorgehensweise des Ordnungsamtes ?
Wie kann ich mich verteidigen ? Denn ich fühle mich zu Unrecht "angeklagt" und der Leidtragende ist besonders der Hund. Ich habe ihn vor einem knappen halben Jahr erst aus dem Tierheim zu mir geholt, und nun leidet er wieder ohne dass er was verbrochen hat. Das hat er nicht verdient ! Er hat den erweiterten Sachkundenachweis abgelegt (heisst wohl in anderen Bundesländern Wesenstest) und mit Bravour bestanden. Mit ausdrücklicher Empfehlung zur Maulkorbbefreiung etc.
Also von meiner Seite habe ich alles getan, um zu beweisen, dass ich eine verantwortungsvollr Hundebesitzerin bin und dass der Hund auch okay und ungefährlich ist.......
Es kann doch nicht sein, dass die den Hund wegen einer hohlen Phrase eines Nachbarn beschlagnahmen !!!!
WAS KANN ICH TUN ?????Der bissige Schäferhund vom Nachbarn kann munter alle möglichen Hunde beissen etc und der bekommt noch nicht mal eine Maulkorbpflicht !!
Geschweige denn dass die den einkassieren weil jemand davor Angst hat!!!!