Bundesland: MDV(mitteldeutscher Verkehrsbund) Teile Sachsen-Anhalts und Sachsens (ich fahre aber nur in Umgebung Saalekreis (Querfurt, Halle, Merseburg...) und nach Leipzig bin ich nie mit Hund gewesen)
Kreis/Stadt/Strecke: MDV (Mitteldeutscher Verkehrsbund) Saalekreis, Halle (Saale)
Maulkorb: Bus: Nein (eben nur wenns nötig ist) Bahn: Nein/Ja (Straßenbahn (HAVAG!) JA! (steht in der Straßenbahn als Info mit drin, man muss sonst eine Strafe von 40 EUR zahlen, dabei muss ich sagen guckt da denke ich mal kaum jemand hin, ich bin mal mit meiner Hündin SCHWARZ gefahren (die Fahrkarte war nur um 10 Minuten oder so verfallen =((() und sie hatte ja auch keinen Maulkorb und auf dem Zettel hat er nur angekreuzt dass ich keine gültige Fahrkarte hatte obwohl drunter noch stand Hund ohne Maulkorb 40 EUR aber das musste ich (ein Glück!!!) nicht zahlen) also ich muss sagen ich wurde schon oft in der Straßenbahn kontrolliert und mich hat noch nie jem. auf nen maulkorb hingewiesen. Dazu muss ich auch wieder sagen: Mich hat mal ein Busfahrer drauf angesprochen. Er meinte dass ich das nächste mal mit Maulkorb sein soll. (obwohl das ja in den Bestimmungen anders steht oder versteh ich da was falsch?) Er hat gesagt, dass der Hund sich nur mal erschrecken brauch und schon passiert was (da ich gesagt hatte dass sie das nicht nötig hat).
Ticket: Bus: Ja Bahn: Ja Gibts keine Widerrede. Dabei muss ich aber auch wieder was einwenden. Mir ist es schon oft passiert dass ich in den Bus reingehe, gesagt habe "einmal Kind" und die Fahrer nen Zeichengegeben haben oder eben gesagt haben: "Is ok." dann hab ich mich freundlich bedankt und musste eben nicht zahlen. =))) Also wer Glück hat, der erwischt nen freundlichen Busfahrer. (Stadt bzw. Strecke: Querfurt und Halle) Aber nur bei Bussen! Ich würde mich auf Sraßenbahn und Co. nicht verlassen.
Hundefreundlich: Bus: Ja sehr! Aber es gibt auch vereinzelt welche die wirken so grimmig. =/ Bahn: Ja. (Straßenbahnkontrolleure machen aber nicht mal nen Auge zu bei ungültigen Fahrkarten!)
Hab eine Terriermischlingshündin (10 kg ca.)
Also bei uns im MDV-Fahrplan (Beförderungsbedingungen) steht:
2| Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde müssen – soweit
sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – an der kurz gehaltenen Leine geführt
werden; Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen, der ein Beißen
ausschließt.
3| In den Zügen der DB und BLB müssen alle Hunde, die nicht in einem geeigneten Behältnis befördert
werden, einen Maulkorb tragen.
4| Soweit andere gesetzliche Bestimmungen die Begleitung durch Hunde gestatten, sind diese zur
Beförderung stets zugelassen.
Das gilt im ganzen MDVgebiet (jeweilige Tarifzonen) z.B.: Burgenlandkreis, Saalekreis, Leipzig, Nordsachsen Altenburgerland (weitere Infos kriegt man ja im Internet =))
Ich hoffe das ist damit gut beschrieben. Also ich hab meine Erfahrungen beschrieben und trotzdem muss man sich denk ich an die Bedingungen halten sonst kanns Strafe geben. :|
Liebe Grüße von Bonniie ; )