Beiträge von sarplaninac

    Moin,


    Zitat

    einen seiner hundekumpels,der weniger ängstlich ist, zu meinem kumpel zu machen... und dann in anwesenheit von angsthasengonzo plakativ vertraut mit ihm zu sein.


    würde ich nicht machen.
    Wenn der Hund mit Dir alleine im Freilauf ist, ist er gezwungen
    sich auf Dich zu konzentrieren.
    Wenn ein 2. Hund dabei ist gibt es mehrere möglich Szenarien:
    1. er ignoriert Dich weiterhin und beschäftigt sich nur mit dem
    anderen Hund.
    2. Er bekommt durch den 2. Hund (sein Rudel) soviel Selbstvertrauen
    das er Dir gegenüber dominat oder offensiv wird.
    3. Er drängt Dich von seinem Rudel ab (Schutzhaltung).


    CU

    Moin,


    wie kommst ein fremder Hund dazu dem alteingesessenen
    Rüden eine Resource abzunehmen?
    Er verweist den Fremdling dann in seine Grenzen und wird dann
    dafür auch noch bestrafft während dem Eindringling dann auch
    noch erweiterte Zuneigung in Form von 'Bedauern' entgegengebracht
    wird.


    NATÜRLICH REAGIERT DER ÄLTERE HUND DANN SAUER...


    Der neue Hund hat seine Position UNTER dem älteren Rüden.


    Denk mal drüber nach


    CU

    Moin,


    ich bezog das eher hierauf:

    Zitat

    dass Hunde so ruhig und abrufbar sind wenn die Rudelrangordnung geklärt ist


    Auch wenn bei einem Herdenschutzhund die Rudelreihenfolge absolut
    eindeutig geklärt ist ist er sogut wie niemals abrufbar. Und zu seinem
    Teritorium gehören auch die Spazierwege....


    CU

    Moin.


    Polli,


    das Thema mit der Kastration ist eine ganz beschissene Sache.
    Bei normalen Hunden noch ok, bei HSH Rüden kann es direkt in die
    Katastrophe führen.
    Du hast Dich mit HSH beschäftigt, dann weist Du auch das alle
    HSH absolute Spätentwickler sind und erst mit 2,5 - 3,5 Jahren
    charakterlich fertig entwickelt sind. Du weist ergo auch das gerade HSH,
    wie es Dir Dein eigener Ex-Rüde gerade zeigt, über eine sehr
    große (im Vergleich zu anderen Hunden) Individualdistanz verfügen.
    HSH tollerieren eine Unterschreitung dieser Distanz durch Nicht-
    Rudel Mitglieder nicht und können dann plötzlich explodieren.
    Kastrierte Rüde fangen aber aufgrund der einsetzenden Östrogen
    Produktion an wie eine Hündin zu riechen. Ein hinzukommender
    Rüde riecht also eine Hündin und kommt schnuppern, unterschreitet
    damit die ID. Ergo: schon ist die Prügelei im Gange.
    Dasselbe Spiel bei Hündinen, Fremde Hündin 'registriert' eine andere
    Hündin und versucht dann oft zu dominieren.
    Dein Ex-Rüde sagt sich 'Hey, Moment mal, ich bin ein RÜDE!!' und
    straft diese Frechheit mit einem Biss oder ähnlichem ab.
    Das passiert 2 oder 3 mal, dann hat Dein Hund gelernt, das andere Hunde
    ihn bedrängen wollen. Das lässt er sich nicht gefallen und reagiert
    daher schon im Vorfeld agressiv.
    Typischer (und eindeutiger) Fall von Lernverhalten.
    Und am typischen Schutztrieb von HSH gegenüber Reviereindringlingen
    oder vermeintlichen Bedrohungen ändert es sowieso nichts,
    alldieweil, der ist bei HSH eine genetische Veranlagung und
    KEIN erlerntes Verhalten.

    Und die vernblödete Aussage vieler Tierschützer "wir kastrieren unsere
    Hunde weil wir nicht möchte das mit Ihnen komerziell gezüchtet wird"
    ist sowas von hahnebüchend aus der Luft gegriffen das einem schlecht
    werden kann. Jeder der das kleine 1x1 auch nur ansatzweise beherscht
    kann's nachrechnen:
    Hund werden von Tierschutzorga's nur ohne Rassepapiere abgegeben.
    Um damit in einem Rasseverband züchten zu können muß der Hund
    also erstmal kynologisch vom Rasseverband der entsprechenden
    Rasse zugeordnet werden. Kostet ca. 800 - 1600 Euro.
    Anschliessend, damit mit Ihm gezüchtet werden darf muß er 'gekört'
    werden. Geht aber aber bei einem gerade zugeordneten Hund nicht so einfach, er muß dann erstmal bei 3 Rassehundeschauen mit 'Sehr gut'
    oder 'Vorzüglich' abschneiden. Kostet alleine an Meldegebühren mindestens 250,- Euro. Dann darf er 'gekört' werden. Kostet nochmal so ca. 400,- Euro + Kosten fürs Röntgen.
    Das wäre für jeden Züchter der absolute Ruin.
    Mal ganz davon abgesehen: Eine Kastration ist definitiv und absolut
    unzweideutig ein Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz wenn
    sich die Kastration nicht aus einer medizinischen Indikation ableiten
    lässt.


    Das zu dem Thema


    CU


    P.S.: Das ist kein Angriff auf Dich, ich wollte lediglich meine Position
    darstellen, würde gerne mehr von Dir hören...

    Moin,


    lass die olle Hundetante draussen, geh in einen Freilauf
    und setz Dich auf Deine 4 Buchstaben, sprich den Hintern.
    Dann sollen die Leute einfach den Hund reinlassen.
    Du solltest ihn komplett ignorieren, er muß Intereresse
    an Dir zeigen. Sobald er Dich abguckt de-eskalieren, d.h.
    nicht direkt in die Augen sehen, Kopf leicht schief legen.
    Falls er sich nicht für Dich interessiert (höchst unwahrscheinlich)
    gaaaanz langsam und möglichst laut die Celophanhülle von der
    mitgebrachten Leberwurst streifen und auf eine Reaktion warten.
    Ich würde die Leberwurst aber wirklich erst zum Schluss einsetzen,
    denn ich möchte das sich der Hund für mich interessiert und nicht
    für die Wurst oder einen "Dosenöffner". das kommt wesentlich später.


    Einige Leute halten dieses Vorgehen für riskant, man darf sich dabei
    keinerlei Fehler leisten. Wenn es eskaliert ist man in einer deutlich
    schlechten Position, aber ich hab bisher noch alle Hunde auf diese
    Art und Weise gekriegt.
    Vorteil hierbei ist das der Hund genau weiss das von einem Menschen
    auf seiner Höhe absolut keine Bedrohung ausgehen kann, ergo hat er, zumindest am Anfang, keinerlei Grund offensiv zu reagieren.
    Wichtig ist allerdings: Man setzt sich mit dem Rücken an den Zaun und schlägt die Beine unter, so das der gesamte Körper in der
    Reichweite der eigenen Arme ist. Der Hund hat dann, im Ernstfall,
    keine Möglichkeit a. in den Rücken und b. an nicht von Arm und Hand
    geschützte Körperteile zu kommen.


    Viel Spass dabei...


    CU

    Moin,


    Zitat

    den impfpass haben die uns wieder gegeben und das ganze futter und ihre ganzen sachen spielzeug näpfe und so


    Damit haben die den Fall juristisch gesehen schon verloren.
    Was für ein Flachkopf von Anwalt hat denn den Fall übernommen?


    CU

    Moin,


    ich würde mich hinsetzen und dem Vogel einen freundlichen Brief schreiben
    dass das Schreiben seines Anwaltes angekommen ist und das der
    Hund bis zur gerichtlichen Klärung in eurer Verwahrung bleibt.
    Bis dahin wird der tägliche Unterbringungs- und Verwahrungssatz mit
    15,- Euro täglich angesetzt für die der Eigentümer aufzukommen hat.


    Wäre interessant was da für eine Resonanz kommt. :D


    CU

    Moin,


    nein, ist er nicht.
    Es muß erst eine schriftliche Rückübereignung stattfinden.
    Kann auch mündlich passieren, ist aber juristisch seeehr
    fragwürdig.
    Könnte aber reichen wenn mit dem Hund die Papiere
    zurückgegeben worden sind!!!
    Ein "Dann hol ihn doch wieder ab" alleine reicht da definitiv nicht.
    Bis dahin ist der Vertragsinhaber der Eigentümer, Ihr seid z.Zt.
    lediglich Besitzer.



    CU

    Moin,


    das Problem ist das die Abgabeklauseln in den Tierschutzabgabeverträgen
    (Hund muß kastriert werden, regelmäßig geimpft, artgerecht gehalten, Nachkontrolle erfolgreich etc.) juristisch keinen Schuß Pulver wert sind.
    Das Einzige was zählt ist: Wer ist im Besitz des Hundes (NICHT unbedingt
    Eigentümer).
    Wenn sich daraus ein Rechtsstreit ergibt finden folgende Massnahmen
    Anwendung:

    Zitat

    Der Besitzer (NICHT Eigentümer) des Tieres darf den Hund nicht
    weiter vermitteln oder verkaufen sondern hat ihn bis zur Klärung des Falles unterzubringen.
    Dafür steht ihm eine angemessen Entschädigung zu
    .


    Um die Sache mal kurz zu fassen:
    Der Kläger ist der rechtmäßige Eigentümer des Hundes (Fakt).
    Der Eigentümer hat euch den Hund (mehr oder weniger freiwillig) übergeben.
    Der Hund wurde von Eurer Tierschutzorga artgerecht untergebracht.


    Das sollte bis zum Ausgang des Prozesses auch so bleiben, einzige
    Möglichkeit des Kläggers wäre eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Hundes.
    Dagegen kann man aber eine Gegenverfügung (ist nicht sehr teuer) erwirken.
    Der für euch günstige Haken kommt jetzt:
    Schätzung bis es zum Prozess kommt: ca. 5 - 6 Monate frühestens, ergo
    also 150 Tage.
    Unterbringungskosten für enen DSH ca. 12 - 15 Euro pro Tag, macht also
    2250,- Euro.
    Die Tierschutzorga muß den Hund erst dann herausgeben wenn die
    komplette Summe gezahlt worden ist.


    Präsentier das doch bitte mal Deinem H4 Empänger, und er sollte sich
    doch mal Gedanken machen ob er den Hund nicht freiwillig an die Orga
    zurückgibt.


    CU