Moin,
Wenn Du einen kast. Rüden hast fängt der an nach der OP verstärkt Östrogen zu produzieren.
Bei 10% - 15% der Rüden mit starkem Selbstbewustsein (u.a. fast alle HSH, kann aber jeden Rüden
betreffen) bewirkt das dann folgendes (Kurzfassung):
Ex-Rüde fängt an wie eine Hündin zu riechen.
2 Szenarien ->
1. Anderer Rüde nähert sich, identifiziert aufgrund des Östrogens eine läufigen Hündin
und bedrängt sie -> Ex-Rüde fühlt sich bedrängt durch anderen Rüden, Individualabstand zu anderem
Rüden wird unterschritten, Ex-Rüde wird sauer, eine Prügelei ist die Folge.
2. Hündin nähert sich, identifiziert aufgrund des Östrogens eine läufige Hündin (absolute Konkurrenz)
und bedrängt sie bzw. versucht zu dominieren -> Ex-Rüde fühlt sich bedrängt, versteht nicht mehr warum
er von einer Hündin bedrängt wird und quittiert diese Frechheit dann mit einer Verwarnung -> Andere Hündin
wird ergo durch vermeintlich andere Hündin attakiert, eine Prügelei ist die Folge.
Das sehr unangenehme an diesen Situationen ist jetzt das bei Deinem Ex-Rüden ein Lernverhalten
einsetzt: Anderer Hund (egal Rüde/Hündin) = "ich werde bedrängt".
Normale Reaktion darauf => Ex-Rüde wird bereits im Vorfeld offensiv und hält sich andere Hunde
auf Abstand um nicht bedrängt zu werden.
Lösungsansatz = Ex-Rüde erstmal nur noch mit Kastraten oder extrem devoten Hunden zusammen lassen.
Der Ansatz "Alle Hunde versuchen mich zu bedrängen" muß raus...
Ich könnte mir auch vorstellen das (Hypothese) das eine Gabe von Chlorophyl Tabeletten (so wie man
sie läufigen Hündinen zur Überdeckung des Läufigkeitsgeruches gibt) vielleicht andere Hunde auf etwas mehr
Abstand halten könnte.
Das sind übrigends u.a. Gründe warum ich ein absoluter Kastrationsgegner bei Rüden bin.
Aus diesem Grunde hole ich mir nur unkastrierte Rüden, gibt wesentlich weniger Ärger.
Ausserdem ist nach dem Tierschutzgesetz §6 Absatz a und b eine Kastration ausschliesslich
aus medizinischen Gründen zulässig. Ein Kastration im Vorfeld (wie sie viele Tierschutzorgas
betreiben) um einer ungewollten Vermehrung vorzubeugen ist bei Hunden ausdrücklich untersagt
(bei Katzen zulässig) und damit keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat!