Wenn du Angst um deine Sicherheit hast, würde ich an deiner Stelle tatsächlich anonym melden. Gibst du bei der Meldung deinen Namen an, kommt der in die Akte. Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen, verlangt der Anwalt zuerst Akteneinsicht und du bist somit nicht mehr anonym.
Und natürlich kannst du auch anonym melden. Das VetAmt ist verpflichtet, JEDER Meldung nachzugehen, ob anonym gemeldet oder unter Angabe des Namens.
Mach dich allerdings darauf gefasst, daß du vom Amtsvet gefragt wirst, woher du die Infos hast. Da solltest du vorbereitet sein, dir irgendwas ausdenken. Sonst kommt deine ehemalige Freundin ruckzuck drauf, von wem die Meldung kam.
Ist es tatsächlich verboten Kaninchen einzeln zu halten?