Beiträge von tamora

    In Gefügelbeständen werden zwar oft Antibiotika eingesetzt.
    Aber das heißt ja noch lange nicht, dass im Geflügelfleisch auch nur ansatzweise Rückstände in gesundheitlich relevantem Ausmaß vorhanden sind.
    Diesbezüglich gibt es gesetzliche Bestimmungen, deren Einhaltung konsequent überprüft wird. Sollte jemand Geflügel zur Schlachtung geben, dessen Fleisch Antibiotikarückstände oberhalb der EU-weit festgelegten Mengen enthält, hat mit er empfindlichen Strafen zu rechnen. Deshalb hält sich eine überwältigende Mehrzahl der Landwirte auch an die festgelegten Wartezeiten nach dem Einsatz von Antibiotika.


    Ich finde es unverantwortlich, wenn jemand mit seinem Halbwissen Panik verbreitet.


    Die Behauptung, dass Prionen durch die Erhitzung von tierischem Eiweiß entstehen, ist schlichtweg falsch.

    Da ist aber einiges fachlich falsch...zumindest, was die Rückstände und seine Theorie zu BSE angeht.
    Ein Fleischbeschaugesetz gibt es auch nicht mehr.
    Außerdem kommen in Niedersachsen die Kühe auch ohne 30 € auf die Weide, wenn sie sich nicht grade im hellen Boxenlaufstall befinden (und nicht in düsterer Anbindehaltung, wie im schönen Bayern noch oft der Fall)...

    Ich glaube, das war ein Reh, dass von selbst verendet ist...wegen Krankheit oder Autounfall vielleicht. Oder ein Jäger hat es geschossen und wollte oder konnte es aus irgendeinem Grund nicht als Lebenmittel verwenden. Normalerweise würde ein Jäger nämlich nur das Magen-Darmpaket und evtl. noch andere Organe rausnehmen und vor Ort liegen lassen. Den Rest nimmt man als Ganzes in der Decke mit, "zerlegt" wird dann zuhause oder wo auch immer.
    So kenne ich das jedenfalls.


    Auf jeden Fall wünsch ich deinem Hund einen guten Verdauungschlaf! :smile:


    LG,Christiane

    Zitat

    Es wird doch gar nicht mehr lange dauern und in ein paar Jahren wird Fleisch so teuer sein, das der 15kg Sack keine 60€ mehr kostet, sondern 120€.
    Immer mehr Betriebe müssen schließen und ihre Kühe verkaufen, weil die Tiere mehr Kostenverschlingen, als der Endverbraucher bereit ist für das Fleisch zu zahlen.


    Bis es noch die großen Mastbetriebe gibt, die dann ihr Fleisch aufgrund der sehr hohen Nachfrage sehr teuer verkaufen können....


    Und wer kann sich dann noch echtes Fleisch im Hunde/Katzenfutter leisten?


    Na, ob diese Gefahr unmittelbar besteht, wage ich zu bezweifeln. Es ist ja nicht so, dass die so bösen großen Betriebe den kleinen Betrieben etwas wegnehmen oder sie direkt verdrängen.


    Es ist nur so, dass man mit einer kleinen Tierzahl wegen der geringen Gewinnmarge nicht mehr überleben kann. Dann muss man mitunter viel, viel Geld und noch mehr Arbeit investieren, um sich zu vergrößeren. Das können oder wollen sich viele Betriebe nicht leisten weil sie sowieso schon verschuldet sind, keinen Nachfolger haben o.ä. und geben auf.
    Andere Betriebe wagen es, vergrößern ihre Tierzahl und überkompensieren damit insgesamt sogar den Tierzahlverlust durch die gewichenen kleinen Betriebe. Wobei die Landwirte, die sich zwecks starker Betriebserweiterung verschuldet haben auch nicht grade zu beneiden sind, denn wer wird schon gerne "Sklave" einer Bank der ständig in der Angst leben muss, seinen Hof zu verlieren, wenn`s mal ein paar Monate nicht so gut läuft.


    Die ach so bösen großen Tierhaltungen sind im Übrigen bei Weitem nicht immer diejenigen, bei denen in tierschutzrechtlicher Hinsicht die schlimmsten Zustände herrschen. Ich hab eher die Erfahrung gemacht, dass es hinsichtlich Tierschutz bei "kleinen" Landwirten, die nur noch eine Handvoll Milchkühe, Bullen, Sauen oder Mastschweine in ihren schönen alten Ställen halten, mitunter sehr schlecht aussehen kann.


    LG, Christiane

    Leider müssen Tierärzte und Kliniken auf ihr Geld achten. Ihr denkt anscheinend, es käme nur alle Jubeljahre vor, dass ein Tier eine teure Behandlung benötigt und der Besitzer nicht zahlen kann oder nicht will. Wenn man in der Hinsicht als Tierarzt nicht absolut konsequent ist, hat man bald den Ruf als edler Samariter weg und hat haufenweise zahlungsunfähige- oder unwillige Kunden vor der Tür stehen.


    Hier geht es ja auch nicht um Basisversorgung, sondern um eine aufwändige und möglicherweise auch erfolglose Magendrehungs-OP.


    Ich bin Tierärztin und habe genau wie allen anderen Menschen auch das Recht, für meine geleistete Arbeit Geld zu bekommen. Ich glaube, ihr überschätzt das Einkommen eines Kleintierarztes mit einer m.ow. gut ausgestatteten Praxis. Was meint ihr, was so eine OP-Ausrüstung kostet? Oder ein Ultraschallgerät? Das Personal, das Gebäude?
    Diese Kosten müssen erstmal wieder reinkommen!
    Nebenbei ist auch ein Tierarzt ein Mensch, der gerne eine Familie hätte und damit das dafür notwendige Kleingeld benötigt und ganz wichtig, auch Zeit! Und wenn der Klinikbesitzer ein schönes Haus hat, dann ist das auch sein gutes Recht. Genau wie alle anderen muss er hart arbeiten, um sich das leisten zu können!


    Sollen Tierärzte wie die Mönche und Nonnen und von der Hand in den Mund leben, damit Hund und Katz in den Genuss von Luxus-Medizin auf humanmedizinischem Standard für lau kommen? Denn wir sprechen hier nicht von einer kleinen Basisversorgung wie Pfötchen verbinden, sondern von aufwändigen Behandlungen!


    Wie gesagt, wenn man damit einmal anfängt, hat man bald alle möglichen Leute vor der Tür stehen, die nicht zahlen können. Daher geht man mit Fällen, in denen man doch mal ein Auge zugedrückt hat, id.R. nicht hausieren.
    Wenn eine Klinik keine Ratenzahlung oder Zahlung mit EC-Karte mehr akzeptiert, wird das auch seine Berechtigung haben. Wisst ihr denn, was sich da an Außenständen anhäufen kann, dank nicht gezahlter Raten? Sowas ist durchaus existenzbedrohend, ich kenne jedenfalls einige Kollegen, bei denen es so ist.


    Mich wundert auch, dass hier nur über Heimtiere gesprochen wird. Was ist denn mit der Kuh, dem Huhn, dem Schwein? Was passiert denn wohl mit denen, wenn die Behandlung zu teuer ist? Schlachten kommt für kranke Tiere übrigens nicht in Frage, der Weg der „Verwertung“ ist i.d.R. ausgeschlossen. Richtig, die werden bestenfalls eingeschläfert.


    Sind diese Tiere weniger Wert als andere Tiere? Oder sind alle Nutztierärzte geldgierige und herzlose Menschen, denen es nur auf`s Geld ankommt?

    Das Tier hat höchstwahrscheinlich gar kein Problem mit dem Tot. Das Schlimmste sind die Schmerzen, die es erleidet und es wäre gegen das Tierschutzgesetz, das Tier leiden zu lassen. Murmel hat es ja schon gessagt.
    Der Tot des Hundes ist letztlich ein Problem für den Tierhalter, nicht für den Hund.
    Meine Aufgabe als Tierarzt ist es, dem Tier Leid zu ersparen und nicht dem Tierhalter.

    Die Frage, ab welchem Rechnungsbetrag ein vernünftiger Grund zur Euthanasie vorliegt, besteht so eigentlich auch in der Tierärzteschaft. Bisher ist es aber noch keinem gelungen, einen konkreten Betrag festzulegen, ab dem man dann ein Tier ruhigen Gewissens töten kann. Wie soll denn das auch gehen?


    Wenn ich hier lese, dass ein Tierarzt idealistisch sein muss und mindestens hin und wieder ein Auge zudrücken soll, wenn mal jemand eine OP im Wert von ein paar tausend Euro nicht zahlen kann…was mach ich denn dann als Nutztierarzt? Dann müsste ich ja laufend Rinder und Schweine für lau behandeln, weil die tatsächlich knallhart eingeschläfert werden, wenn die Behandlungskosten und der Zeitaufwand für die Betreuung des kranken Tieres den Wert des Tieres übersteigen.
    Ich gebe gerne zu, dass ich schon mehr als ein Schwein eingeschläfert habe, obwohl es mit 20 € mehr finanziellem Aufwand und Sonderbehandlung seitens des Tierhalters evtl. wieder gesund geworden wäre. Das ist aber nicht drin, weil zu teuer, also einschläfern.


    Wenn man das Fass für Hunde aufmacht, muss man es konsequenter Weise auch für alle anderen Tiere aufmachen, denn ein Hund hat nicht mehr Recht auf Leben und tierärztliche Behandlung als ein Schwein, ein Huhn oder ein Rind.


    Wenn man seinem Hund eine kostspielige Behandlung zukommen lassen möchte, dann muss man eben selbst vorsorgen. Der Tierarzt ist nicht dazu da, anderen Leuten ihre teuren Wünsche zu erfüllen.
    Wobei ich den Fall mit dem schwer verletzten Fundhund ethisch nicht vertretbar finde…die paar Euro für eine Euthanasie kann man in einem derart gelagerten Einzelfall für ein leidendes Mitgeschöpf ja wohl noch erübrigen.


    LG,Christiane

    Katrin87


    Das Antibiotikum muss sein, um das Auftreten von bakteriellen Sekundärinfektionen zu verhindern. Bei viralen Infektionen ist zum einen das Immunsystem geschwächt und zum anderen auch das vom Virus angegriffene Gewebe geschädigt. Diese Voraussetzungen nutzen bakterielle Krankheitserreger sehr gerne, um sich sozusagen noch oben drauf zu setzen.
    Ohne Antibiose besteht eine erhebliche Gefahr, dass der Hund am Ende zusätzlich zur Parvo-Infektion noch eine andere bakterielle Infektionskrankheit auszustehen hat.


    LG,Christiane

    Na ja, die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung würde ich nun nicht als erfüllt ansehen.


    Eine Haltung in einer Gartenhütte und das auch noch ohne freien Zugang zum Auslauf ist kein Zwinger und auch keine Haltung im Freien. Das ist eine Haltung in einem geschlossenen Raum. Dafür gelten die in § 5 Tierschutz-HundeV genannten Voraussetzungen und die sind nicht sicher erfüllt, soweit anhand des geschilderten Sachverhalts erkennbar ist.
    Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob sich der Hund täglich nur ein paar Stunden oder permanent in dem Gartenhäuschen befindet. Es sollte nämlich auf das Zeitempfinden des Tieres abgestellt werden und nicht auf das des Menschen. Für einen Hund kann einer Stunde ziemlich lang sein...


    Amtsveterinäre sind nun auch keine furchtbaren Menschen, die einem gleich den Kopf abreißen...die meisten zumindest. Modernere Exemplare der Art verstehen sich eher als eine Art Berater und erst in zweiter Linie als Ordnungsbehörde, ist zumindest meine Erfahrung.
    Der Amts-Vet könnte also (und würde das wahrscheinlich auch tun) den Hundehaltern erklären, wie sie ihre Gartenhütte herrichten müssen, damit der Hund darin tierschutzgerecht leben kann.


    Die TS kann mit einem Gespräch doch gar nichts ausrichten...sie darf sich die Hütte nicht genau anschauen, wenn die Leute das verständlicherweise nicht wollen und selbst wenn, kann sie doch auch nicht beurteilen, ob alles dem Tierschutzgesetz entsprechend hergerichtet ist.


    Ich hätte nach wie vor keine Probleme, dem Vet-Amt zu schildern, was ich gesehen habe (aber keine Gerüchte und Spekulationen!). Das Vet-Amt kann dann selbst entscheiden, ob es die Hundehalter aufsuchen möchte oder nicht.


    LG,Christiane

    Ich würde auch beim Vet-Amt anrufen oder eine E-mail schreiben.


    So, wie du es schilderst, entspricht die Hundehaltung nicht den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung und das kann man dann auch mit gutem Gewissen melden.
    Letztendlich passiert den "angeschwärzten" Hundehaltern dann ja auch gar nichts, wie Bentley schon sagte. Das Vet-Amt kommt vorbei, wenn Mängel vorhanden sind, müssen die halt m.o.w. schnell behoben werden und das war es dann auch schon. Mit einem Bußgeld muss auch nicht zwangsläufig gerechnet werden.


    Selbst mit den Leuten zu reden bringt oft nichts und du verbaust dir damit in gewisser Weise auch die Möglichkeit, die Sache dem Vet-Amt zu melden. Denn dann können sich die Hundehalter nämlich denken, wer sie da "angeschwärzt" hat und das kann mitunter nicht so gut sein.


    LG