Ich möchte mir kein Urteil über die Eltern, den Hund oder die Situation an sich erlauben. Es tut mir nur Leid für alle Beteiligten.
Ich verstehe allerdings nicht, dass der Tierarzt den Hund auf Wunsch der Besitzer einfach so einschläfert.
Noch nicht mal ein "nicht bestandener" Wesenstest, der ergibt, dass der Hund eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt ist aus rechtlicher Sicht ein vernünftiger Grund, einen Hund zu töten. Für Hunde gilt schließlich nichts anderes als für Löwen oder Tiger. Diese Tiere darf man auch nicht einfach töten, weil sie gefährlich sind. Man muss sie allerdings so halten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Eine solche Haltung ist auch für Hunde möglich, denn aufgrund der Tierschutz-Hundverordnung ist es völlig in Ordnung, einen Hund dauerhaft in einem Zwinger zu halten, ihn also "wegzusperren" . Dadurch geht von dem Hund auch keine Gefahr mehr für den Menschen aus.
Eingeschläfert werden kann ein gefährlicher Hund letztendlich nur aus Gründen des Tierschutzes. Ein Sachverständiger müsste in einem Gutachten zu dem Schluß kommen, dass der Hund derart gefährlich ist, dass er noch nicht mal den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechend gehalten werden kann. Das ist z.B. der Fall, wenn der Hund so gefährlich ist, dass er nicht den in der Tierschutz-Hundeverordnung geforderten mehrmals täglichen und länger dauernden Umgang mit einer Betreuungsperson haben kann und daher das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes nicht befriedigt werden kann. Das wäre dann keine artgerechte Haltung mehr und in der Folge wäre ein Weiterleben für das Tier nur unter Leiden möglich.
Man darf einen gefährlichen Hund also nur töten, wenn durch seine Gefährlichkeit eine artgerechte Haltung gemäß den Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung (und die sind nicht besonders hoch!) nicht mehr möglich ist und das Tier deshalb leiden müsste.
Das ist jetzt sehr theoretisch und wahrscheinlich auch kleinkariert, aber vor dem Gesetz ist es eben so und das sollte man als Tierarzt wissen, wenn man möglichst nicht wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz belangt werden möchte.
Meine persönliche Meinung ist, dass es der Tot für Hunde durchaus besser ist, als den Rest des Lebens im Tierheim-Zwinger oder sonstwo einsam in einem Zwinger zu sitzen.
Aber man sollte sich schon die Zeit nehmen, mit einem Wesenstest herauszufinden, ob der Hund nun wirklich gefährlich ist. So viel Besonnenheit kann man auch von einem Tierarzt durchaus erwarten.
LG