Also normalerweise muss sowas ja schriftlich ablaufen, d.h. du muesstest einen rechtsmittelfaehigen Bescheid bekommen oder das OA muss halt ne gerichtliche Anordnung haben, dass die den Hund einfach mitnehmen duerfen.
Ich haette meinen Hund ohne sowas gar nicht erst rausgegeben, vor allem da ja nichts konkretes vorliegt.
Sonst heisst es ja bei der Polizei oder so auch immer, dass man im Vorfeld nichts machen kann und dir nur auf nen Verdacht dein Eigentum zu beschlagnahmen ist ne Frechheit.
Ich wuerde entweder sofort aufs Ordnungsamt, mir dort einen schriftlichen Bescheid geben lassen mit Begruendung warum dir der Hund weggenommen wurde und dort gleich dann zur Niederschrift einen Widerspruch einlegen.
Alternativ wuerde ich zum Anwalt gehen. Kann ja nicht angehen, dass hier Leute vom OA meinen ohne irgendwas schriftliches in deine Privatsphaere eingreifen zu koennen und dir dein Eigentum nehmen.
Waer was anderes, wenn der Hund tatsaechlich schon mal jemand angegriffen hat...aber das hat er ja wohl nicht.