Beiträge von MatzeSK

    Ich hab gerade noch mal in der UVV Jagd nachgeschaut.
    Warnhinweise scheinen keine Pflicht zu sein. Ich kenne ehrlich gesagt aber keinen der es nicht macht. Wälder werden sogar während der Jagddauer (meistens ca. 4h) für Spaziergänger gesperrt.


    Stellt der Verantwortliche keine Warnschilder auf, und es passiert etwas (Autounfall durch Wild und/oder Hund, Schußverletzung), hat er ein ziemlich großes Problem (bei Schußverletzungen natürlich auch der Schütze).

    Hallo,


    man sollte auch Warnschilder aufstellen wenn man am Mais jagt. Wenn Straßen in der Nähe sind sollte es zumindestens an der Straße erfolgen.


    Jäger schießen so, daß das Geschoß noch in ihrer Sichtweite von einem Kugelfang gestoppt wird. Kugelfang ist üblicherweise der Boden. Da Wildschweine kleiner als Menschen sind, schießt man Richtung Boden.


    Jeder Jäger trägt die Verantwortung für seinen Schuß, und muß sich vor Jagdbeginn mit seiner Umgebung vertraut machen, damit er weiß wohin er ohne Gefährdung anderer schießen kann.

    Zitat

    MatzeSk,


    konntest du mal nachschauen, wie sich der "Einwirkungsbereich" des HHers definiert?
    Also das würde mich einfach prinzipiell interessieren.


    Tut mir leid hat ein bißchen länger gedauert.
    Also solange der Hund sich in Sicht-bzw. Rufweite(wohl so ca. 100m) befindet UND dabei nicht jagt ist er ihm Einwirkungsbereich.


    Anders sieht die Sache aus wenn der Hund jagen würde dabei, kannst du ihn dann nicht abrufen, und wenn er nur 5m von dir weg ist, darf geschossen werden.

    Man darf einfach nicht vergessen das der Beagle zu den Bracken gehört.
    Bracken wurden und werden seit Jahrhunderten nur für den jagdlichen Einsatz gezüchtet. Hier sollen so lange und so weit wie möglich eine Wildfährte verfolgen (über Stunden und Km).


    Was den Beagle von den meisten anderen Rassen unterscheidet (und ihm vielleicht sogar zum Verhängnis geworden ist), ist das er in England nur zur Hasenjagd eingesetzt wurde, dafür braucht der Beagle keine Wildschärfe, diese fällt also schon mal weg im Unterschied zu den Bracken vom europäischen Festland, die auch z.B. für die Wildschweinjagd eingesetzt wurden und daher über einiges an Wildschärfe verfügen.


    Die Beagle wurden oft in Koppeln (2 Hunde) gehalten wurden, daher wollte man verträgliche Hunde haben, das ist die heutige "Menschenfreundlichkeit".


    Hat man vor 100 Jahren im Gebirge ein Stück Wild geschossen konnte man es nicht einfach ins Auto laden, es mußte oft über Nacht im Wald liegen bleiben. Damit es nicht gestohlen werden konnte, hat man seine Bracke einfach da gelassen. Das heißt die "Festlandbracken" ( vor allem Brandelbracke, alpenländische Dachsbracke, Schwarzwildbracke) besitzen bis heute oft eine hohe Verteidigungsbereitschaft.


    Da Bracken sehr schöne Hunde sind sie natürlich begehrt Hunde, und da der Beagle im Vergleich zu den anderen Bracken aufgrund der fehlenden Schärfe leicht zu "handhaben" ist, hat er den Weg in Nichtjägerhände gefunden.


    Von allen "Nichtjägerbeaglen" die ich kenne, sind höchstens 10% der Besitzer in der Lage ihren Hund ohne Leine laufen zu lassen.


    Man sollte sich gut überlegen, ob man sich so einen Hund zutraut und ob man sich UND dem Hund einen Gefallen tut, wenn man ihn zu sich holt.

    Zu deiner Aussage: die meisten Jäger=Hundequäler sag ich mal nichts, ich kann dir über 100 Jäger aufzählen bei denen es nicht so ist.


    Zum rechtlichen: Der Jagdschein ist weg wenn er eine Geldstrafe von über 60 Tagessätzen bkommt, bw. einen Eintrag ins Führungszeugnis.
    Die untere Jagdbehörde (geben die Jagdscheine raus) beantragt regelmäßig von jedem Jäger ein Führungszeugnis, also würden die es auf jeden Fall erfahren.


    Zeigt ihn bitte an.


    Gute Besserung für deinen Hund

    Den Spieß kann man aber auch ohne Probleme umdrehen:


    Beispiel 1: Ich mach mich und den Hund für eine Nachsuche fertig. Es kommt eine Spaziergängerin mit Hund kommt vorbei. Ihr Hund möchte zu meinem (womit ich kein Problem habe). Sie zieht den Hund mit Wucht zurück und dann gibt es den Kommentar:"Laß das, das ist kein Spielhund sondern ein Arbeitshund, der läßt den eh nicht spielen."


    Beispiel 2: Ich fahr zum Ansitz durch den Wald (mit ca. 20km/h). Es kommen mir Spaziergänger entgegen, ich geh auf Schrittgeschwindigkeit und fahr so weit rechts wie möglich. Die Spaziergänger bleiben in der Mitte, zwingen mich zum Stehenbleiben. Erst einen Meter vor dem dem Auto gehen sie zur Seite. Hassblick war inklusive.


    Beispiel 3: Bewegungsjagd in einem Forstamt, viele Jäger im Wald und die Hunde sollen stöbern. Am Beginn jeden Waldweges rotes Flatterband und Schilder auf denen steht das der Wald für kurze Zeit gesperrt ist und das Betreten verboten ist. Ich mach mich gerade fertig, da kommen Spaziergänger. Ich spreche sie freundlich an und frage nach ob sie die Schilder nicht gesehen habe und das man ja auch schon in 4 Stunden wieder in den Wald könnte. Ihre Antwort war nicht druckreif. Erst mein Hinweis, dass ich ihnen nicht helfen komm wenn sie ein verärgertes Wildschwein treffen hat sie zum umkehren bewegt.


    Ich denke auf beiden Seiten sollte man sich mal Gedanken über die Umgangsformen machen.

    Zitat

    sorry ich meinte, wenn Lily ein Reh tötet und zurückkommt, dass muss ich doch sehen.


    Ich bin Jäger und sehr viel mit meiner Bracke unterwegs.
    Meine Hündin hat schon oft krankes Wild gepackt und runtergezogen.
    Der Hund war weder blutverschmiert noch irgentwas was anderes.
    Du kannst es höchstens mal an der Schnauze riechen, wenn es nach Wild riecht, hat er gepackt.


    Ist denn auf diese Decke ein offizielles Zeichen für z.B. Rettungshunde?
    Aber du kannst davon aus gehen das in diesem Moment kein Jäger schießen würde, da er ja auch die offiziellen Zeichen nicht kennt. Sollte so ein gekennzeichnter Hund natürlich öfter beim wildern gesehen werden, würde er sich wahrscheinlich schlau machen.


    Etwas anders sieht es bei den Jagdhunden aus, sie können ihre Warnhalshung schnell mal verlieren. Und wenn der Jäger informiert ist, das in seiner Gegend Jagdhunde eingesetzt hat er diese Hunde in Ruhe zu lassen

    Zitat

    NEIN! Der Jäger darf nicht schießen..... nur unter besonderen Umständen, wenn Gefahr im Verzug ist, sozusagen. Also, wenn der Hund bereits drei Meter hinter dem Reh ist oder zum widerholten Male ausserhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters herum läuft. Was aber nachweisbar sein muss.


    Doch er darf
    § 29
    Jagdschutz
    ..........
    2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für
    sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-,
    Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und
    3. wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus
    entfernt befinden, und verwilderte Frettchen zu töten.


    Aus dem NJagdG.


    Natürlich hat Sundri recht und man sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man überhaupt über einen Abschuß nachdenkt.


    Wie man die Einwirkung auf den Hund definiert weiß ich nicht. Ich schau mal ob ich mein NJagdG mit Kommentar finde.