ZitatRichtig, nur dummerweise gilt das Tierschutzgesetz auch für Futtertiere und die müssen vor der Verfütterung fachgerecht getötet werden, dafür gibt es §4 dieses Gesetzes. Man kann sich nicht nur die Passagen raussuchen, die einem grad in den Kram passen.
Wenn der Hund draußen Jagderfolg bei Mäusen hat, dann ist das etwas ganz anderes, als das Verfüttern von gezielt gezüchteten Futtertieren.
LG
das Schnauzermädel
Ich suche mir nicht das raus was passt. Wie zuvor schon geschrieben, es ist eien Grauzone. Es gibt noch kein Urteil dazu.
Futtermäuse (die man in jedem Zoogeschäft kaufen kann) sind im Regelfall gesund.