NIGGI wurde eingeschläfert: Nun fordert die Polizei 19.539 DKK
John ist ein betrübter Rentner. Nicht genug damit, dass die Polizei seinen Hund einschläferte – nein, nun hat die Behörde auch noch eine Rechnung für den Hundeknast und das tödliche Gift geschickt: 19.539 DKK (Anm. FD-Deutsch: ca. 2.600 Euro).
Wir haben Ihren Einspruch gelesen, bleiben aber dabei, dass Niggi eingeschläfert werden soll. Außerdem müssen Sie 19.539 DKK für den Tierheimaufenthalt und das Gift zur Einschläferung bezahlen.
So in etwa fasst der 71-jährige John M. aus Ølstykke das zusammen, was er und sein nun eingeschläferter Hund Niggi mit der Polizei erlebt haben.
Niggi hat im März einen kleineren Hund in den Nacken gebissen, und weil der kleine Hund verstarb, beschloss die Polizei die Tierheimunterbringung und dann die Einschläferung. Johns Einspruch blieb ohne Erfolg (s.u.), aber die Bearbeitung dauerte mehr als drei Monate, sodass sich die gesamten Kosten für Niggis Einschläferung auf 19.539 DKK belaufen. 16.500 für die Unterbringung – und 3.000 für die Einschläferung. Die Polizei ist der Auffassung, dass John diese Summe bezahlen soll. John hat nur eine Einnahmequelle: seine Rente.
Die Polizei hat die Möglichkeit, sie muss aber nicht
- Die Sache ist wirklich absurd, denn warum sollte ein Hundehalter für die Langsamkeit der Polizei haften, fragt sich Xenia, die ehrenamtlich als Juristin für den Verein Fair Dog tätig ist.
- Im Gesetz ist festgelegt, dass die Polizei die MÖGLICHKEIT hat, den Betrag vom Hundehalter einzufordern, aber nichts von einer VERPFLICHTUNG. Und warum muss ein älterer, kranker Mann noch mehr leiden. Er kann monatlich 100 DKK (Anm. FD-Deutsch: ca. 13 Euro) abbezahlen, d.h. er kann diese Schuld nie tilgen, bemängelt Xenia, die noch weitere Fälle von langsamer Sachbearbeitung kennt.
- Gerade momentan gibt es auch einen Hund, der schon 6 Wochen einsitzt. Es hat 5 Wochen gedauert, bis die Polizei zum Einschläferungsbeschluss kam. Und das, obwohl es nicht einmal für nötig befunden wurde, weitere Ermittlungen anzustellen, auch wenn es einen Zeugen gab.
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Bericht Ekstra Bladet vom 06.09.2013
http://ekstrabladet.dk/nationen/article2088436.ece