Also ich habe heute mit einer Anwältin gesprochen.Ein Vermieter kann zunächst mal den Hund gar nicht verbieten ausser es ist ein Kampfhund oder es gehen massive Störungen von ihm aus.Selbst wenn er dann Gründe vorlegen kann muss er erstmal einklagen das der Hund abgeschafft werden muss.Danach kann er ach nur fristgerecht kündigen.
Ausserdem besteht das Besuchsrecht 4 Wochen.
Lieben Gruss!!
Beiträge von marinaf
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Naja da mein Freund ein sehr gutes Verhältniss zu seinem Vermietrer hat hätte er gerne zugestimmt aber er hat mehrere Häuser und hat Angst das dann noch mehr Mieter ankommken...Naja und jetzt schnell umziehen ist auch nicht drin weil mein Freund sich grad nebenbei noch auf seine Meisterprüfung vorbereitet...Aber an einen Mietverein habe ich auch schon gedacht.Danke dir für die schnelle Antwort!!
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Nabend zusammen
Ich habe da ein Problem und ich hoffe ich bin hier in dem richtigen Forumteil.
Also mein Freund und ich wohnen noch 220 km ausseinander und desshalb war ich bis jetzt höchstens mal 2 Wochen zu Besuch.Natürlich kommt dann auch meine 2 Jährige Pinscher-Dackelhündin mit.Sie ist total lieb und eher ängstlich.
Jetzt habe ich die Möglichkeit dort einen Job zu bekommen und müsste dann vorrübergehend bei meinem Freund wohnen.Leider hat der Vermieter aber die Haltung eines Hundes verboten.Jetzt ist meine Frage wie lange überhaupt das Besuchrecht besteht und wie wir am besten die drei Monate (bis die Kündigungsfrist für unsere Wohnungen abgelaufen sind) überbrücken können.Mein Freund hat Angst das sein Vermieter jetzt wo er gewarnt ist noch genauer hin schaut und uns am Ende sofort auf die Strasse setzt...Aber darf er das??Hoffe ihr könnt mir helfen und danke schonmal im Vorraus!!
Lg Marina und Mia:-)