Der Hund ist in jedem Tierheim besser aufgehoben als bei seiner jetzigen Halterin, die offenbar so krank ist, dass sie nicht erkennt, was sie ihrem Hund angetan hat.
Das zuständige Vet.Amt kann den Hund beschlöagnahmen und im Tierheim unterbringen, also gegen den Willen deiner Freundin. Du oder deine Eltern sind nicht befugt dazu, der Hund ist nicht in eurem Besitz. Ausserdem würden die meisten Tierheime einen derartig verkorksten und verwahrlosten Hund als Abgabetier wahrscheinlich nicht aufnehmen.
Mitleid mit deiner Freundin ist die eine Sache, das Wohlergehen des Hundes eine andere. Aus meiner Sicht wurde durch die massive Vernachlässigung des Hundes bereits gegen das Tierschutzgesetz verstossen, aber wegen der psych. Erkrankung wird das Vetamt evtl. von einer Anzeige absehen.
Ich hoffe, es findet sich eine möglichst schnelle Lösung. Der Hund tut mir wahnsinnig Leid, für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, dass es Menschen gibt, die von dieser Katastrophe wussten und nicht gehandelt haben.
Für deinen Einsatz, und auch der Hilfe deiner Eltern, Respekt!