Beiträge von RiotheRat
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Was hier immer wieder vermischt wird ... abgemahnt werden i.a.R. Domänen, nicht Inhalte. Inhalte können nicht "abgemahnt" werden. Das gibt das Teledienstgesetz nicht her. Und somit ist es auch kein Fall für einen Fachanwalt für Internetrecht.
Inhalte können nur dann "beanstandet" werden, wenn zivil,- oder strafrechtliche Verfahren anhängig sind. Alles andere wäre Zensur. Und wenn ich ein Futermittelhersteller wäre und jemand würde gegen mich schiessen, würde ich auch den Ball flach halten. "Was juckt es die deutsche Eiche wenn sich die Wildsau dran schrubbt" - oder anders herum ... warum soll ein Hersteller Publcity für die Gegenseite betreiben?
"PETA" gehört m.M.n. nun nicht gerade zu de "seriösen Quellen". Gerade bei so "heissen Themen" sind wohl eher Quellen wie Universitäten, Strafverfolgungsbehörden, med. Publikationen "vertrauenswürdig". Und trotz intensiver Suche (und auch einiger geführter Telefonate) ist da nichts zu finden. Ausser eben den Veröffentlichungen bei besagten (und in Frage gestellten) Quellen.
RtR
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Augen auf im Strassenverkehr *g*
https://www.dogforum.de/fpost6567677.html#6567677
Gaanz liiinks gucken *g*
RtR
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Zitat
Wie alt bist du den?
Alter: (22)
RtR
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Zitat
danke an RiotheRat
Ich bin gegen jede (!) Form der Rechtsbeugung und der Selbstjustiz. Egal von wem diese ausgeht. Wut ist schlechter Ratgeber und wenn schon Tipps gegeben werden, dann bitte doch soche die sich mit unseren rectsstaatlichen Normen decken. Die "Auge um Auge" - Zeiten sind glücklicherweise vorbei ...
RtR
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@ Gibsy:
Wo siehst Du da einen Award in der Sparte "Tiernahrung"? Ich konnte keinen finden .
RtR
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Ist Hessen ...
a. ein Bundesland?
oder
b. "der Staat"?
RtR
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Das hatte "der Staat" noch nie gesagt. Es gibt bislang keine bundeseinheitlich Regelung. Die "Klassifizierung" erfolgte immer auf Länderebene.
RtR
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Zitat
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
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5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.Lest doch bitte mal richtig - Danke! Und bevor die Bloodhoundgang wieder über mich herfällt - mein Rüde ist nicht kastriert und wird auch nicht kastriert. Es sei denn es gibt wichtige med. Gründe dafür.
Ich werde das nur einmal ein weil es ein Ammenmärchen ist dass nach dem TierSchG die Kastration / Sterilisation verboten sei.
RtR
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Nette Idee - nur bei unserer Bio-Tonne schlecht machbar. Wenn ich den jetzt auch noch auf die Pringles-Dose ansetze, hab ich hier keine ruhige Minute mehr.
Daher ... die Dosen bleiben fest im Menschenhand. Was ich nicht anfange muss ich nicht aberziehen.
RtR