Beiträge von RiotheRat

    Ohne etwas schriftliches sieht es schlecht aus. Es kommt jetzt erst einmal darauf an was im Mietvertrag steht. Wenn generell die Hundehaltung veroten ist sieht es noch schlechter aus. Folgende Möglichkeiten sollten bleiben ...


    1. Ein nettes Gespräch mit Deiner Vermeterin (und anwesenden Welpen) führen. Wenn man vernünftig mit den Leuten spricht und noch dazu so ein kleiner Kerl dabei ist können Herzen aufweichen. Wenn Sie jetzt (erneut) Ja" sagt ... schriftlich fixieren!


    2. Wenn die Hundehaltung zwar generell verboten ist, aber ein weiterer Hund (schon länger) in der Hausgemeinschaft vorhanden ist kann man evtl. auch damit argumentieren.


    3. Wenn das alles nichts bringt und Sie auf Ihrem Standpunkt verharrt wirst Du entweder den Welpen abgeben müssen oder Euch eine neue Bleibe suchen müssen. Der Vermieter hat in Sachen Heimtierhaltung leider die besseren Karten ...


    RtR

    Boomer kriegt täglich irgendewas von dem folgenden Zeugs und ist auch immer ratz-fatz damit durch ...


    - Frisch:
    Pferdeknochen
    Ochsenschwanz
    Spareripps


    - Trockenzeugs:
    Strauss in allen Variationen
    Leber
    Hühnerfüsse
    Schafsvorderfüsse
    Schweineohren


    Von so "Preßzeugs" halte ich gar nichts und gibt es auch nicht. Zahnpflege und Knabberspaß kann man auch anderweitig (= gesünder) haben.


    RtR

    Zitat

    Ich kann übrigens RtR Aussage völlig verstehen (und teile die Ansicht), ich hab mal den Unfall Kuh gegen Motorrrad (bei ca. 70kmh mit Bremsweg) gesehen, war hinterher schwer zuzuordnem was zu wem gehörte.


    Mein "Glück" war damals dass ich einen Ford Capri (jaaa - den mit der laaangen Schnauze) hatte. Die lange Schnauze hat viel von der Wucht genommen. Die Beifahrerseite war zum Glück unbesetzt. Hätte die Wildsau auf der Fahrerseite eingeschlagen, ich deike ich hätte es nicht, oder nur übelst verletzt überlebt. Die Wildsau musste übrigens nicht erlöst werden. Die war glücklicherweise sofort hinüber.


    Soviel dazu, RtR

    Die Reaktion Deinerseits war goldrichtig. Als kleinen Praxistipp vielleicht noch das eine .... wir üben bei uns auf dem Platz öfter mal das "richtige" Gehen durch eine Türe. Easy going ...


    1. Hund macht vor der Türe sitz
    2. HF geht durch die Türe
    3. Hund folgt dem HF und macht wieder sitz (!)
    4. Türe zu


    Gerade in Mehrfamilienhäusern hat sich diese Vorgehensweise bewährt. Der Hundeführer ist da er zuerst durchgeht "im Bilde" und kann ggfls. entsprechend reagieren.


    RtR

    Zuerst mal einen lieben Gruss von meiner Frau die Betriebsrätin in einem 230-Seelen-Büro ist.


    Ein wie auch immer geartetes "Gewohnheitsrecht" (analog zum Mietrecht) ist erst nach 3 Jahren begründet. Ergo Sommer 2004 -> Sommer 2007. Und selbst dann wird das "schwierig". Ein Ablteiten eines Gehaltsanspruchs aus welchen Grnden auch immer ist leichter.


    Denn der Arbeitgeber kann den (privaten) Hundeaufenthalt zu jeder Zeit ganz oder teilweise "verbieten". Ein Hund am Arbeitsplatz ist eher die Seltenheit denn die Regel. Arbeitsgerichte werden das vermutlich ähnlich sehen.


    Du hast es versäumt das schriftlich zu fixieren. Das würde die Sache deutlich erleichtern. Wenn Dir Dein Hund am Arbeitsplatz so wichtig ist wirst Du einen Anwalt um Auskunft beühen müssen. Ein aktuelles Grundsatzurteil gibt es unseres Wissens nach nicht. Und "kein Grundsatzurteil" heisst immer dass ein eventueller Rechtsstreit entweder so oder so ausgehen kann.


    Wenn Dein Chef nicht von sich aus nicht bereit ist den Hund weiterhin im Büro zu dulden, dann sieht es eher mau es. Und wenn auch nur ein Kollege auf den Hund allergisch reagiert, dann ist er ohnehin weg. "Sorgfaltspflicht des Unternehmers" ...


    ... egal was Du tust, Du solltest Dich gut auf das Gespräch vorbereiten, evtl. wirklich mithilfe eines Anwalts. Und sollte diesmal eine "Genehmigung" dabei rumkommen, dan halte das schriftlich fest. Die aktuelle Gesetzeslage gibt wohl eher ein Goodwill Deines Chefs, denn ein verpflichtendes Muss her.


    RtR

    Ich hatte bereits einmal das Vergnügen eine Wildsau in der Frontscheibe stecken zu haben. Einmal reicht ... und da ich das "Vergnügen" weder mir (ein zweites Mal) noch jemand anderem wünsche kann ich es verstehen dass das Pferd getötet wurde. Der Besitzer würde seines Lebens nicht mehr froh wenn wirklich etwas passiert wäre.


    Wahrscheinlich bin ich zu realistisch ...


    RtR

    Ich esse Pferdefleisch ebenso wie Rind, Kalb, Schwein, Geflügel, Fisch ... von daher verstehe ich nicht warum da so ein Bohai gemacht wird. Warum, wieso, weshalb - Niemand von uns hier kennt die GENAUEN Umstände. Von daher kann sich auch nieand darüber ein Urteil bilden ob es gerechtfertigt ist, oder nicht.


    Und weil hier so schön von "Autobahn" die Rede ist. Die muss es noch nicht einmal sein. Tempo 90 auf der Landtrasse und das freilaufende, unkontrollierte Pony reicht. Lieber das Pony als ich.


    Ich könnte jetzt auch in das gut gefüllte "Ach wie schrecklich" - Horn tuten, bin aber Realist genug zu sagen dass es Grenzen gibt. Da es für das Töten von Wirbeltieren genaue Vorschriften gibt und die Polizei ja auch involviert gewesen ist muss ich enfach davon ausgehen dass dem Gesetz genüge getan wurde.


    RtR

    Zitat

    Dann rutscht auch nix


    Stimmt schon - dann bleibt aber immer noch das "Vergnügen" dass das liebe Tier den Napf angeschleppt bringt wenn der leer ist - oder wenn das falsche drin ist. Auch das hat mit der Futterstation ein Ende.


    RtR