Wenn ich das so lese klappt sich mir jeder Zehennagel einzeln hoch. Würdet Ihr vielleicht mal damit aufhören alles durch die rosarote Hundehalterbrille zu sehen? Dieses "Oh Gott wie"schlimm", "Ist ja schrecklich", "Da könnte ich ausrasten" - was bringt es? Nichts!
Zu den Fakten - die Frau wird angeben aus Notwehr gehandelt zu haben da Sie sich von einem heranstürmenden Hund, mit loser Leine, bedroht fühlte. Was ist Notwehr?
Zitat
Die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind
Jetzt kann man trefflich drüber streiten ob ein Angriff vorgelegen hat oder nicht. Ein hundefreundlicher Richter wird urteilen "Nein", da der Hund wohl auch noch sehr jung / klein war. Ein hundeunfreundlicher Richter wird beurteilen "Ja" und da der Hund sich losgerissen hat sogar dem Halter Auflagen machen.
Fakt ist dass sämtliche Abwehrsprays (unabhängig von den Inhaltsstoffen) unbedenklich ein müssen was Folgeschäden und Langzeitschäden betrifft. Wenn ich hier was von "kleinen Waffenschein" lese klappen sich mir wieder die Zehennägel hoch. Wenn schon nicht der rechtliche Background gegeben ist, dann empfiehlt es sich die Suchmaschine der Wahl anzuwerfen und Thesen vorher zu pürfen! Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz Deutschland
Viele Abwehrsprays (mit BKA-Zeichen) unterliegen laut Waffengesetz und Waffenverordnung der Alterbeschränkung ab 14 Jahren. Pfefferspray unterliegt nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfungsvorschriften und ist somit frei verkäuflich. Das Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Es wird jedoch von den deutschen Behörden (wie z.B. der Polizei) zur Personenabwehr eingesetzt. Das zeigt eindeutig die zuverlässigere Schutzwirkung des Pfeffers gegenüber herkömmlichen Reizstoffen wie CS.
Nachdem alles rechtliche nun ja geklärt sein dürfte, kommen wir auf des Pudels Kern zurück - das Besprühen des Hundes mit Abwehrstoffen. Ich persönlich halte diese Reaktion auch für überzogen, kann mir aber auch vorstellen, dass es Menschen gibt die wirklich panisch bei einem auf sie zuschiessenden Hund reagieren. Jede Münze hat zwei Seiten. Und sind wir mal ehrlich ... hätte sich der Hund nicht losgerissen (oder wäre abrufbar gewesen), dann wäre auch nichts passiert.
Wenn ich allerdings lese "wahrscheinlich strafbar gemacht hätte und der frau einen oder mehrere artztbesuche beschert hätte" dann frage ich mich (bei allem Verständnis) wessen Weltbild hier Schieflage hat. Es mag überzogen, hart und unfair gewesen sein, aber was ist die nächste Stufe? Gassirunde mit Kalaschnikov auf dem Rücken und alles in Rambomanier ummähen was sich "daneben benimmt"? Mit der Eisenwurz anders denkenden "Manieren" beibringen?
So, und jetzt könnt Ihr mich steinigen - Steine liegen links und rechts des Forumswegs.
RtR