Beiträge von RiotheRat

    Kommt auf die Ordnungswidrigkeit drauf an ... Startbahn West und Wackersdorf war ziviler Ungehorsam. Würde ich heute genauso erneut machen.


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    Bei den Strassenverhältnissen, die wir gerade haben,ist Schnee schieben und streuen angesagt.


    Du meinst sicherlich die Witterungsverhältnisse und nicht die Strassenverhältnisse. Für die Strassen bin nicht ich, sondern die Kommune zuständig. Ich bin allesfalls dafür zuständig den Gehweg frei von Eis und Schnee zu halten - und diesen Job macht ein bezahlter Winterdienst.


    Im übrigen ist hier auch nicht meine Sichtweise der Dinge gefragt. Ich bin der Menung dass kaum jemand hier in der Lage ist rechtliches wasserdicht zu beurteilen. Und viel zuoft wird hier mit rechtlichen Begriffen, meist auch noch im falschen Konsens um sich geschmissen.


    Um bei Deiner Frage zu bleiben - Selbstverständlich kann eine Ordnungswidrigkeit angezeigt werden. Es ist aber keine Straftat und somit erfolgt auch kene Strafanzeige. Es sind nunmal diese jurisitschen Spitzfindigkeiten die einem das Leben nicht grad leichter machen.


    Im übrigen habe ich es be einem Kurzurlaub im süddeutschen Raum schon selbst erlebt dass en Tierschützer gegen ein solches Erziehungsmittel vorgehen wollte. Die herbei gerufenen Ordnungshüter haben sich jedoch halb zu Tode gelacht. Der vermeintliche "böse, böse Hundeverein" war ein outgesourcter Eigenbetrieb der Polizei.


    Soviel dazu ... RtR

    Alle Leistungen eines Tierarztes richten sich nach der "Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)". Zusätzlich zu den anfallenden Gebühren kommen dann noch eventuelle Medikamente und/oder Impfstoffe.


    Es gibt bei Tierärzten wie in der Autowerkstatt keine Pauschbeträge. Man kann weder sagen: Einmal impfen kostet Summe X" wie an auch nicht behaupten kann: "Einmal Ölwechsel kostet Summe Y".


    Zumal die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dem Tierarzt einen erheblichen Spielraum lässt. Der Tierarzt kann nach freiem Ermessen das Ein,- bis Dreifache der ausgewiesenen Gebühren berechnen. Der einfache Satz, wie auch der dreifache Satz darf nur in extremen Ausnahmefällen unter- bzw. überschritten werden. Diese Ausnahmeregelung bedarf aber einer schriftlichen Zustimmung beider Parteien - TA wie auch Tierbesitzer.


    Zu dem o.g. darf der TA selbstverständlich weiter anfallende Koste, z.B. Laborarbeiten an den Besitzer "durchreichen". Das kommt dann sozusagen noch zusätzlich mit auf die Rechnung.


    Da dies alles sehr Komplex ist, würde ich empfehlen direkt mit verschiedenen Tierärzten (die für die Behandlung in Frage kommen) in Kontakt treten und die Preise erfragen. Manchmal zahlt man auch lieber direkt einen Euro mehr und ist sich sicher dass die Chemie zwischen Tierarzt, Tier und Halter stimmt. Geiz ist nicht immer geil ;)


    Die komlette Gebührenordnung kann hier eingesehen werden: http://www.vetdomain.de/Sites/gebuehrenordnung1999.htm


    RtR

    Eines vorneweg ... ich hab's auch nicht mit diesen "Erziehungshilfen". Genausowenig hab ich's aber mit der rosaroten Brille und Vorverurteilungen. Auch mit dem "Schubladendenken" hab ich es nicht so. Von daher ...


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    ich habe gerade eine Seite gefunden, die ausschließlich (!) Teletakt Geräte verkauft, und als optimale Erziehungshilfe anpreist!!!


    Sie rät, ja sie rät Ihren Kunden in einem auf der Seite veröfentlichen RATGEBER, diese Dinger anzuwenden, und zwar bei allem !!


    Macht die sich damit nicht strafbar???


    Schon mal darüber nachgedacht dass es Länder gibt wo jedermann derartige Geräte verwenden darf? In Holland st das kiffen erlaubt - in Deutschland nicht. Auch wenn dieser Vergleich ein wenig hinkt - es gibt immer zwei Seiten.


    Hinsichtlich einer eventuellen "Strafbarkeit" sei noch gesagt dass nur Juristen derartiges beurteilen können. Für juristische Laien ist dieses Thema wohl zu komplex. Im übrigen stellt das keine Straftat sondern eine Ordungswidrigkeit dar. An kleiner, aber immenser Unterschied.


    RtR

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    Ich bin schockiert !


    Warum dass den? Erlaubt ist was gefällt - jedenfalls im zwischenmenschlichen Bereich.


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    Allerdings wollen Jäger und andere Lobbyisten eine Sondergenehmigung erreichen


    Diese Sonderregelung gibt es schon seit dem Verbot der Anwendung. Zwar nicht für Jäger, aber z.B. für behördliche Institutionen, namentlich Zoll, Polizei, etc.


    RtR

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    Wenn ich es richtig verstehe, gehst Du in dem Fall in diesem Wetter (Regen) nicht laufen? Armer Hund....


    Da verstehst Du was falsch, bzw. hast nicht richtig gelesen :)

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    ...durchaus Einfluss darauf wann und wielange ich mit dem Hund raus gehe...


    "Wann" und "wielange" steht doch da. Ich gehe mit Boomer nur einfach nicht in der glühenden Mittagshitze (= Sommer), sondern zu anderen (= kühleren) Tageszeiten.


    Bei "Schietwetter" gucke ich online nach wenn die nächste, grössere Regenlücke in Sicht ist und schleif den Sofawolf dann raus. Auch wenn unser Hund ein "Nordischer" ist - ich bin es nicht und muss nicht über Gebühr nass werden. Die Regelung "wir gehen raus wenn die Chance gegeben ist nicht nass zu werden bis auf die Unterhose" hat sich bewährt.


    Und wenn alle Stricke reissen, dann kann man sich immer noch einpacken wie eine Zwiebel - Schicht um Schicht.


    Der einzige der das hier recht gelassen sieht (mit Ausnahme der Sommerhitze) ist unser Hund. Aber nachdem der auch nicht so auf "Wasser von oben" steht, (einschliesslich Dusche) hat er gegen unsere Regelung auch keine Einwände.


    RtR

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    Was hat denn das Wetter damit zu tun, ob ich spazieren gehe oder nicht?


    Das Wetter hat also nichts mit der Gassirunde zu tun? Aha - wieder was gelernt! Denn für ich hat das Wetter durchaus Einfluss darauf wann und wielange ich mit dem Hund raus gehe. Beispiele gefällig?


    1. Beim Orkan vor wenigen Tagen hatte "das Wetter" durchaus etwas damit zu tun - wenn ich mich nicht irre. Da weder ich noch mein Hund Lust aben von Bäumen, Werbewänden oder Dachziegel erschlagen zu werden sucht man sich eine Lücke (gibt genügend Wetterradardienste) im Sturm um dann raus zu gehen.


    2. Im Sommer hat das Wetter auch durchaus einen Einfluss auf's Gassiverhalten. es versteht sich wohl von selbst dass man den Hund nicht in der prallsten Mittagshitze durch die Pampas zieht.


    Und um "On Topic" zu bleiben ... "Kälte" an sich, dürfte bis auf ganz, ganz wenige Ausnamen (absolute Minirassen, "Nackthunde" (egal ob Zucht oder geschoren) oder Welpen) einem Hund nichts ausmachen. Solange Hund und Halter in Bewegung sind schadet Kälte weder dem Zwei,- noch dem Vierbeiner.


    Anders seht es aus wenn es nass-kalt (!) ist. Dann kann das Fell seie schützende Isolierwirkung nicht mehr erbringen. Bei durchnässtem Fell kann also durchaus die Gefahr bestehen dass ein Hund (zu) schnell auskühlt.


    Eine allgmein gültige Faustregel "wielange bei Kälte" wird man denach nicht aufstellen können. Hier hilft, wie sooft im Leben, die eigene Beobachtung am ehesten weiter. Wenn sich Hundeführer und Hund verstehen dürfte es recht schnell klar sein wie wet man mit seinem Hund gehen kann - sprichwörtlich.


    RtR

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    hast Du schon mal versucht da einen Husky rauszukriegen?


    Mir ist persönlich, innerhalb dieser Grundstücksgrenzen, ein "Fall" bekannt wo das mit einem Shiba-Inu von der Nothilfe für Polarhunde problemlos geklappt hat. Mit einem Husky hätte es im übrigen auch geklappt.


    Bitte icht verallgemeinern - Danke!


    RtR

    Ganz ruhig ... und ganz sachlich ... ich goutiere es ausdrücklich NICHT was da passiert ist. Hier wurde vermutlich deutlich über das eigentliche Ziel hinaus geschossen (sprichwörtlich).


    Unterm Strich würde wohl eine "Sachbeschädigung" bleiben wenn sich die "Notwehr" als nicht haltbar heraus stellt. Nur muss da auch wieder sehr viel rechtlich relevantes "erfüllt" sein.



    Aus dem Tierschutzgesetz:



    Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung strafbar sein.


    Damit stehen alle Fakten zur Verfügung. Mehr zu dem Thema sagt einem auch der freundliche Anwalt um die Ecke. Eine Anmerkung erlaube ich mir allerdings noch ... in diesem speziellen Fall verurteile ich den Einsatz des Sprays. Generell kann ein solches Spray jedoch die letzte Möglichkeit sein sich zur Wehr zu setzen. Und dann ist es auch legitim.


    Und noch einen Einwurf möchte ich mir erlauben ...


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    wie schon gesagt wurden dadurch nicht nur der kleine sondern auch seine mutter, unsere 2 kater, meine freundin und ich mit den zeug "versorgt" und das nenne ich grob fahrlässig!


    Grob fahrlässig war es sicher nicht. Allenfalls "fahrlässig". Der Dame müsste schon bekannt gewesen sein dass hier noch mehr / andere Tiere betroffen sind. Da davon nicht auszugehen ist, auch keine "grobe" Fahrlässigkeit. Besser oder schlechter macht dass den Umstand zwar auch nicht ... ist einfach nur juristisches "Erbsen zählen".


    RtR

    Wenn ich das so lese klappt sich mir jeder Zehennagel einzeln hoch. Würdet Ihr vielleicht mal damit aufhören alles durch die rosarote Hundehalterbrille zu sehen? Dieses "Oh Gott wie"schlimm", "Ist ja schrecklich", "Da könnte ich ausrasten" - was bringt es? Nichts!


    Zu den Fakten - die Frau wird angeben aus Notwehr gehandelt zu haben da Sie sich von einem heranstürmenden Hund, mit loser Leine, bedroht fühlte. Was ist Notwehr?

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    Die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind


    Jetzt kann man trefflich drüber streiten ob ein Angriff vorgelegen hat oder nicht. Ein hundefreundlicher Richter wird urteilen "Nein", da der Hund wohl auch noch sehr jung / klein war. Ein hundeunfreundlicher Richter wird beurteilen "Ja" und da der Hund sich losgerissen hat sogar dem Halter Auflagen machen.


    Fakt ist dass sämtliche Abwehrsprays (unabhängig von den Inhaltsstoffen) unbedenklich ein müssen was Folgeschäden und Langzeitschäden betrifft. Wenn ich hier was von "kleinen Waffenschein" lese klappen sich mir wieder die Zehennägel hoch. Wenn schon nicht der rechtliche Background gegeben ist, dann empfiehlt es sich die Suchmaschine der Wahl anzuwerfen und Thesen vorher zu pürfen! Siehe dazu auch:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray
    http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz Deutschland


    Viele Abwehrsprays (mit BKA-Zeichen) unterliegen laut Waffengesetz und Waffenverordnung der Alterbeschränkung ab 14 Jahren. Pfefferspray unterliegt nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfungsvorschriften und ist somit frei verkäuflich. Das Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Es wird jedoch von den deutschen Behörden (wie z.B. der Polizei) zur Personenabwehr eingesetzt. Das zeigt eindeutig die zuverlässigere Schutzwirkung des Pfeffers gegenüber herkömmlichen Reizstoffen wie CS.


    Nachdem alles rechtliche nun ja geklärt sein dürfte, kommen wir auf des Pudels Kern zurück - das Besprühen des Hundes mit Abwehrstoffen. Ich persönlich halte diese Reaktion auch für überzogen, kann mir aber auch vorstellen, dass es Menschen gibt die wirklich panisch bei einem auf sie zuschiessenden Hund reagieren. Jede Münze hat zwei Seiten. Und sind wir mal ehrlich ... hätte sich der Hund nicht losgerissen (oder wäre abrufbar gewesen), dann wäre auch nichts passiert.


    Wenn ich allerdings lese "wahrscheinlich strafbar gemacht hätte und der frau einen oder mehrere artztbesuche beschert hätte" dann frage ich mich (bei allem Verständnis) wessen Weltbild hier Schieflage hat. Es mag überzogen, hart und unfair gewesen sein, aber was ist die nächste Stufe? Gassirunde mit Kalaschnikov auf dem Rücken und alles in Rambomanier ummähen was sich "daneben benimmt"? Mit der Eisenwurz anders denkenden "Manieren" beibringen?


    So, und jetzt könnt Ihr mich steinigen - Steine liegen links und rechts des Forumswegs.


    RtR