Hm, hm, hm ... das abgelaufene ist meiner Meinung nach in zwei Teilabschnitte zu gleidern ...
Phase 1:
Erste, verfrühte Abgabe des Welpen. Wenn die Person nicht vorher schon durch andere Dinge / Delikte der Juris aufgefallen ist wird es wohl eingestellt werden. Entweder wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichem Interesse. Dies bezieht sich jetzt aber nur auf die abgebende Person / die abgebenden Personen. Nicht auf "kasia".
Phase 2:
Kommen wir jetzt zu "kasia". Hier glaube ich persönlich nicht an eine Einstellung des Verfahrens. Öffentliches Interesse besteht. Burkundet u.a. durch "wakan", einem der Forenteilnehmer hier. "kasia" wäre eigentlich "nur Zeugin" gewesen. Jetzt sieht das anders aus. Sie wurde durch dieses Forum hier in epischer Breite "aufgeklärt". Sie kannte die rechtlichen Hintergründe und auch wie wichtig der Verbleib des Welpen bis zur achten Woche bei den Wurfgeschwistern und der Mutter ist.
"kasia" hat jetzt wissentlich gegen die bestehenden Verordnungen verstossen. Ein tierfreundlicher Staatsanwalt / eine tierfreundliche Staatsanwältin und der passende Richter - und schon ist irgendeine Tierschutzorganisation in Deutschland um ein Tagessätze "reicher". Auch eine Form der "Spende". Da "kasia" noch recht jung an Lebensalter ist steht auch noch die Möglichkeit des sozialen Arbeitsdienstes im Raum. Meistens natürlich deliktbezogen. Der Arbeitsdienst ist dann meist bei einer Tierschutzorganisation (oder einem Tierpark o.ä.) zu leisten.
Tscha, und wenn es richtig Scheisse (*sorry*) läuft steht auch noch ein Haltungsverbot im Raum. Wohl denn ... so ein kleines Würmchen ist ja schnell vermittelt. In dem Alter sind'se ja alle noch "süss". Vielleicht und mit Chance landen die dann auch in sachkundigen Händen.
Kleiner Vergleich am Rande, auch wenn der hinkt. "Was macht die eine Woche denn schon..." - man nehme die Spiritousenabteilung im Supermarkt. "Ich habe aus der Weinbrandflasche ja nur einen Schluck genommen" ... machts das besser? Beides, die verfrühte Wegnahme aus dem Wurf, wie auch der Schluck aus der Verkaufsware ist verboten. Und in beiden Fällen wird eine Zuwiderhandlung bestraft.
Ich hoffe dass bei den Strafverfolgungsbehörden die "richtigen" Mitarbeiter diesen Fall auf den Aktenstapel bekommen. Dann werden wir erleben dürfen welche Konsequenzen es hat wenn man wider besseren Wissens handelt.
Stinksaure Grüsse, RtR