Beiträge von RiotheRat

    Zitat

    genau mein thema :) (siehe anderer thread).


    Dann solltest Du auch in "Deinem" Thread bleiben - sonst blickt hier ja kein Mensch mehr durch ... https://www.dogforum.de/ftopic10691.html


    Und jetzt noch was "ganz allgemeines" zum Thema "Augenentzündung" da das nichts ungewöhnliches ist - und unserer auch immer wieder mal davon betroffen ist ...


    Eine Ursache der Entzündung sind oft Follikel, die sich unter dem 3. Augenlid (der "Nickhaut") bilden. Damit haben sämtliche Hunderassen, vorrangig Welpen und Junghunde zu kämpfen. Mit der Zeit tritt bei vielen Hunden ein Gewöhnungseffekt ein.


    Wie bei diesen Entzündungen vorzugehen ist, darüber scheiden sich die Geister. Die einen schaben die Follikel bereits recht früh im Welpenalter weg (dies stellt durchaus einen grösseren Eingriff dar), die anderen warten zunächst einmal für ca. 1 Jahr ab, wie sich die Sache weiter entwickelt.


    Eine (chronische) Augenentzündung sollte auf jeden Fall Tiermedizinsch abgeklärt werden. Derzeitiger Stand bei unserem Hund ist dass wir "abwarten" und mit durch den TA verordneten Medikamenten (im Akutfall) behandeln. Das vom TA verordnete Medikament kommt im übrigen aus der Humanmedizin ...


    RtR

    In der Tiermedizin werden oftmals Präparate aus der Humanmedizin eingesetzt. Manchmal lohnt einfach die Entwicklung eines "speziellen" Tiermedikamentes nicht.


    EuphraVet Augentropfen sind ein homöopathisches Mittel von der Fa. PlantaVet - die Euphrasia Augentropfen sind ein Produkt der Wala-Heilmittel GmbH. In letzteren ist eines der Hauptbestandteile Augentrost (Euphrasia officinalis) - dieser ist schon seit Jahrhunderten als Heilkraut bekannt.


    Um jedoch zu 100% sicher zu sein kann die einzige richtige Empfehlung nur lauten, dass Du nochmals mit Deiner Tierärztin Rücksprache halten solltest.


    RtR

    @ Wakan:


    Laut Auskunft meines Haus- und Hofanwalts mit dem ich eben Kontakt hatte, gilt das von mir geschriebene, auch im übertragenen Sinne. Sie hat sich öffentlich zu Delikten / Owis bekannt.


    Es sind daraufhin Anzeigen erfolgt, die nicht hätten erfolgen können, wenn sich diese Person nicht wie oben dargelegt eingelassen hätte.Im Rahmen des sich daraus ergebenden muss der Staat nun eine Prüfung des Sachverhalts aufnehmen. Und eben dies wäre / ist "vermeidbar" gewesen. Somit hat diese Person auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen.


    Zitat

    Werden die Behörden dir darüber bescheid geben? Oder wirst du nichts mehr davon hören?


    Derjenige der ein Ermittlungsverfahren einleitet erfährt im Normalfall nichts über dessen genauen Fortgang. Eine Information fliesst in diesen Fällen nur dann wenn ...


    - das Verfahren eingestellt wird
    oder
    - man (z.B. im Rahmen einer Hauptverhandlung) als Zeuge einvernommen wird


    Deshalb schalte ich immer meinen Anwalt dazwischen. Ein Anwalt hat nunmal das Recht der Einsicht in Prozess- und Ermittlungsakten. Ein kleiner aber entscheidender Vorteil gegenüber uns "normal Sterblichen".


    RtR

    Zitat

    Gott seid ihr doof ... Muhahahahaha


    Wer hier doof ist - und wem das lachen noch im Hals stecken bleiben wird zeigt die Zukunft. Fakt ist dass gegen Dich (und andere) Strafantrag gestellt wurde.


    Über den "Verbleib" des (vermeintlichen) Welpen kannst Du dann den Ermittlungsbehörden Auskunft geben. Sollten die Ermittlungsbehörden zu dem Schluss kommen dass Deine Aktion hier eine grosse Luftnummer war und Du diese Behörden grundlos in Atem gehalten hast, was ja mit unnötigen Kosten verbunden ist die wir alle tragen, so steht noch ein Schmankerl im Raum


    Zitat

    Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ...


    Und jetzt? Immer noch ..?


    Zitat

    Muhahahahaha


    Schadenfroher Gruss, RtR

    Zitat

    würd es nich lange dauern bis sie einen neuen >welpen< holt


    Ach nicht doch :licht: Wenn man da am Ball bleibt steht auch sowas wie ein (befristetes) Verbot der Hundehaltung im Raum.


    Schade dass der Datenschutz hier entgegen wirkt, sonst könnte man auch noch über ein Vermittlungsverbot für Tierhilfen und Tierheime nachdenken. Aber soweit sind wir in der BRD noch nicht ... den gläsernen Bürger gibt es inzwischen schon fast überall, nur hier noch nicht.


    :bindafür: "Pro Black-List"


    RtR

    Zitat

    Wie wäre es eigentlich, wenn sich noch mehr Foris hier der Anzeige anschließen?


    Es gibt in Deutschland keine "Sammelanzeigen" :) Somit kann sich dieser Anzeige auch niemand "anschliessen". Jeder kann aber für sich, unter Hinweis auf dieses Forentopic Strafantrag stellen.


    RtR

    Nachtrag: Ich empfehle den Forenteilnehmern vom Bewertungssystems des Forums Gebrauch zu machen ... oberhalb der Textzeile "Mitglied seit..." befindet sich bei jedem User eine kleine, farbige Fläche. Damit ist es möglich den jeweiligen User und desssen Beiträge zu bewerten.


    Ich habe eben davon Gebrauch gemacht :)


    RtR

    Hm, hm, hm ... das abgelaufene ist meiner Meinung nach in zwei Teilabschnitte zu gleidern ...


    Phase 1:
    Erste, verfrühte Abgabe des Welpen. Wenn die Person nicht vorher schon durch andere Dinge / Delikte der Juris aufgefallen ist wird es wohl eingestellt werden. Entweder wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichem Interesse. Dies bezieht sich jetzt aber nur auf die abgebende Person / die abgebenden Personen. Nicht auf "kasia".


    Phase 2:
    Kommen wir jetzt zu "kasia". Hier glaube ich persönlich nicht an eine Einstellung des Verfahrens. Öffentliches Interesse besteht. Burkundet u.a. durch "wakan", einem der Forenteilnehmer hier. "kasia" wäre eigentlich "nur Zeugin" gewesen. Jetzt sieht das anders aus. Sie wurde durch dieses Forum hier in epischer Breite "aufgeklärt". Sie kannte die rechtlichen Hintergründe und auch wie wichtig der Verbleib des Welpen bis zur achten Woche bei den Wurfgeschwistern und der Mutter ist.


    "kasia" hat jetzt wissentlich gegen die bestehenden Verordnungen verstossen. Ein tierfreundlicher Staatsanwalt / eine tierfreundliche Staatsanwältin und der passende Richter - und schon ist irgendeine Tierschutzorganisation in Deutschland um ein Tagessätze "reicher". Auch eine Form der "Spende". Da "kasia" noch recht jung an Lebensalter ist steht auch noch die Möglichkeit des sozialen Arbeitsdienstes im Raum. Meistens natürlich deliktbezogen. Der Arbeitsdienst ist dann meist bei einer Tierschutzorganisation (oder einem Tierpark o.ä.) zu leisten.


    Tscha, und wenn es richtig Scheisse (*sorry*) läuft steht auch noch ein Haltungsverbot im Raum. Wohl denn ... so ein kleines Würmchen ist ja schnell vermittelt. In dem Alter sind'se ja alle noch "süss". Vielleicht und mit Chance landen die dann auch in sachkundigen Händen.


    Kleiner Vergleich am Rande, auch wenn der hinkt. "Was macht die eine Woche denn schon..." - man nehme die Spiritousenabteilung im Supermarkt. "Ich habe aus der Weinbrandflasche ja nur einen Schluck genommen" ... machts das besser? Beides, die verfrühte Wegnahme aus dem Wurf, wie auch der Schluck aus der Verkaufsware ist verboten. Und in beiden Fällen wird eine Zuwiderhandlung bestraft.


    Ich hoffe dass bei den Strafverfolgungsbehörden die "richtigen" Mitarbeiter diesen Fall auf den Aktenstapel bekommen. Dann werden wir erleben dürfen welche Konsequenzen es hat wenn man wider besseren Wissens handelt.


    Stinksaure Grüsse, RtR