Beiträge von RiotheRat

    Wie kommt Ihr eigentlich alle zu dem Ergebnis dass nur der Geschädigte (in dem Fall "Opi") einen Strafantrag stellen kann?


    Quelle: rechtslexikon-online


    Jedermann / jederfrau kann bei den entsprechenden Behörden einen Strafantrag stellen. Stellen die sich wiederum "stur" ist die örtliche Presse meist eine gute Anlaufstelle.


    Ich habe grade auch noch mit einem befreundeten Anwalt kurz Rücksprache über diesen Forenbeitrag gehalten. Aus der Ferne betrachtet, also ohne den vorliegenden Fall "genau zu kennen" würde Er bei einem amoklaufenden Hund "öffentliches Interesse grundsätzlich bejahen.


    RtR

    Hallo geht's noch?!? Selbstjustiz ist niemals eine Lösung! Auge um Auge und Zahn um Zahn ist historisch.


    Des weiteren ist es meiner Auffassung nach nicht richtig dass die Polizei sich für nicht zuständig erklärt hat. Die Sache Hund/Hund mal ausgeklammert, kam aufgrund der Attacke der ältere Mensch zu Fall. Das ist dann keine Sachbeschädigung mehr. Spätestens ab diesem Moment ist die Polizei (meiner Rechtsauffassung nach) zuständig.


    Da dies ja wohl summa summarum schon zweite Aktion dieses Hundes war, kann ein Anruf bei zuständigen Ordnungsamt kann hier weitere Klärung bringen. Die Liste der Sanktionsmöglichkeiten beginnt bei der Auflage einer Maulkorbpflicht über die Wegnahme des Hundes bis hin zur Euthanasie des Hundes.


    Alles keine wirklichen Perspektiven, zugegeben. Aber tatenlos zusehen kann es auch nicht sein. Die einzigen die in der BRD einen Hund "zur Schärfe" ausbilden dürfen sind Polizei, Bundespolizei (= Ex-BGS), Zoll u.ä., sonst niemand. Erst Recht keine Privatperson. Im übrigen kann ein Sachverständiger feststellen ob der Hund Defizite hat oder gar "scharf gemacht" wurde. Wenn von dem Tier eine Allgemeingefahr ausgeht sollte man sich auch nicht scheuen die Behörden zu informieren.


    RtR

    Ich würde das Thema auch gerne ad Acta legen ... denn in einem muss ich Kristine zustimmen ... egal wie gross/klein der Hund auch sein mag - Rücksichtnahme sollte ein "muss", bzw. eine Selbstveständlichkeit für alle Beteiligten sein.


    RtR

    Das für Deinen Wohnbezirk zuständige Amt für öffentliche Ordnung (diese haben meist auch die Lebensmittelkontrolle / Veterinärabteilung unter sich) müsste Dir die benötigten Informationen geben können. Eine Alternative wäre evtl. auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Deines Bezirks.


    RtR

    Moin, moin ...


    ... ich hab lange mit mir gerungen ob ich jetzt was schreibe oder nicht. Aber da mir die Äusserungen von "kakisamo" schwer auf den Zeiger gehen UND wir mit einem Shiba-Inu auch so eine "Fusshupe" haben will ich doch ein paar Gedanken dazu beitragen:


    1. Unser Hund muss es sich von ihm wildfremden Personen permanent gefallen lassen, dass seine persönliche Individualdistanz unterschritten wird.


    2. Unser Hund muss es sich beim Ausgang gefallen lassen, dass völlig "degenerierte Viecher" grundlos über ihn herfallen. Da könnt ich dem Halter dann grad ungebremst ins Gesicht springen. Unserer läuft innerstädtisch meist angeleint, auch wg. eines Kindergartens - die "degenerierten Grosshunde" meist nicht.


    3. Unser Shiba hat vier Füsse und läuft damit auf der Erde - genau da wo er hingehört. Alles andere würde einer artgerechten Haltung nicht entsprechen.


    4. Grade unsere Rasse ist ein Jagdhund, wenn auch im Kompaktformat. Von dessen Nase kann sich manch andere Rasse eine fette Scheibe abschneiden. Ein derartiger Hund vor einem Schlitten würde lächerlich aussehen, keine Frage, und von daher hinkt der gemachte Vergleich auch. Ein Weimaraner würde vor einem Schlitten aber auch "blöd" aussehen, und der bringt es immerhin auf 70 cm. Äpfel und Birnen lassen sich nunmal nicht vernünftig addieren.


    5. Bellen oder gar grundloses "Kläffen" ist hier atypisch und unserer macht dies auch nicht. Im Gegenteil - der Hund wurde bereits von der Züchterin gegenüber Zwei,- wie auch Vierbeinern sozialisiert. Er ist freundlich gegenüber Mensch wie Tier. Und dies ist sicherlich kein Einzelfall. Nach der Welpenschule, bei der ihm übrigens 3 dtsch. Doggen im Verbund ans Leder wollten, geht unserer jetzt "ganz normal" auf den Hundeplatz, und wir sind grade dabei langsam mit der Begleithundeausbildung anzufangen. Kein späterer Hundesport, hier namentlich Fährtenarbeit, ohne Begleithundeprüfung.


    Wir Hundehalter fordern von Gott und der Welt "Toleranz" gegenüber uns und unseren Tieren ein und schaffen es noch nicht mal innerhalb der "Schnittmenge Hundehalter" Toleranz aufzubringen. Im Eröffnungsbeitrag dieser Diskussion wimmelt es nur so von "Prügeln" gegenüber Kleinhundehaltern dass einem schlecht werden könnte. Diese ganze Rede könnte man ungefiltert wie einen Aufschlag beim Tennis an den Schreiber retournieren. Besser wird das Zusammenleben davon auch nicht.


    Ich kann die Haltung von Hunden die im Täschchen durch die Gegend getragen werden auch keinesfalls goutieren und will das auch gar nicht. Aber alle Kleinhundehalter derart über einen Kamm zu barbieren ist zu einfach und zu billig.


    Jeder nach seinem Glück - Wer sich einen Mastin Espanol halten möchte soll das tun. Wer einen Malteser halten möchte soll das auch tun. Gleiches Recht für alle. Ausser Frage steht dass man einen Malteser wie auch einen Mastin Espanol erziehen sollte. Das vereinfacht das Zusammenleben von Hundehaltern / Nichthundehaltern, Hundehaltern / Hundehaltern und Hund / Hund doch sehr ...


    RtR


    P.S. @kakisam


    Alle die mit unserem Hund Gassi gehen (meine Frau, deren Eltern und ich) haben sich noch nicht beim Gassi gehen "in die Hose gemacht" - aber wir haben ja auch kein "Baby" dem etwas passieren könnte, sondern "nur" eine Fusshupe!

    Zucht hat immer mit Erforschung und Verhinderung von Erbschädigungen und Erbgesundheitslehre (bzw. Erbkrankheiten) zu tun, das ist eine unbestreitbare Tatsache. Alles andere ist gewollte oder ungewollte "Vermehrung".


    Wenn ein Hund negative Verhaltensmuster zeigt oder die Trächtigkeit eine ernste Gefahr für die Hündin darstellt dürfte die Entscheidung klar sein - "abspritzen" oder die angefragte Sterilisation - auch wenn es schwer fällt.


    Den Hauptteil der "Arbeit" nach dem Werfen erledigt die Hündin ohne zutun des Menschen, dennoch ist man auch als Mensch gefragt. Hat man die Zeit und Muse dafür? Kann man die Hunde derart "prägen" wie man das z.B. von einem Züchter erwarten darf? Keiner wird gern Hunde annehmen wollen die nicht ausreichend durch den Menschen gefestigt sind und/oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen.


    Sicherlich ist dies alles im Gesamtbild eine schwierige Entscheidung - aber man muss sich vor Augen halten - was ist bei der nächsten Hitze? Wieder das gleiche "Drama"? Wenn bei der Hündin keine Zuchteignung und kein Zuchtgedanke gegeben ist würde ich mich (in diesem Fall) gegen die Welpen entscheiden.


    RtR

    *he he* ... das machen wohl alle gern :freude:


    Von Innen:


    Von Aussen :wink: Nur das Fliegengitter bremst unseren vor "Ausflügen":


    Damit Bommer "vernünftig" raus gucken kann haben wir Ihm die Fensterbank sogar extra mit einem Brett verbreitert. Das Brett ist mit Teppichboden bespannt - gegen "Ausrutscher". Jetzt verpasst Er nichts mehr - Briefträger, Paketbote, Besuch - Boomer ist immer bestens "informiert" ...


    RtR

    Lt. Information des ARD/ZDF - Morgenmagazins ist es unbedenklich mit seinem Vierbeiner Gassi zu gehen, solange der Hund beaufsichtigt ist. Sollte der Hund unterwegs verendetes Geflügel aufnehmen und somit eine große Menge an Viren aufnehmen, dann besteht die theoretische Möglichkeit des Ausbruchs, ebenso wie die theoretische Möglichkeit einer Ansteckung der im Hause lebenden Menschen.


    Das Vogelgrippe-Virus wird vor allem bei engem Kontakt mit infizierten Hühnern, Enten oder Gänsen übertragen. Die Tiere scheiden den Erreger über Kot und Sekrete aus. Die Übertragung auf den Menschen (bzw. den Vierbeiner als Zwischenwirt) findet vermutlich hauptsächlich durch Inhalation virushaltiger Staubteilchen. Eine Immunprophylaxe bringt wenig, behandelt werden kann nur antiviral im Falle des Falles.


    Keinesfalls sollte lt. dem Fernsehbericht in den "Risikogebieten" der Hund ohne Aufsicht frei laufen o. "streunen" dürfen. Da hier ja auch "Multitierbesitzer" sind die z.B. Katzen halten - auch hier wird in den "Risikogebieten" von einem unbeaufsichtigtem Freilauf der Katze abgeraten.


    RtR