Beiträge von RiotheRat

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    Sind die Farben Lichtecht?


    *maunz* Bei keinem Tintenstrahldruckerdrucker sind die Ausdrucke "lichtecht". Es sei denn man verwendet schweineteure Spezialtinte. Und die lohnt sich nur im (semi-)professionellen Bereich. Gestalter / Layouter und ähnliches Gedöhns.


    Gleiches gilt für "wasserfeste" Ausdrucke. Auch hier muss man zur Spezialtinte greifen. Wenn es nur "wischfest" sein soll (schweißnasse Hände, z.B.) dann kann man den Ausdruck auch mit einem entsprechenden Spray nachbehandeln.


    Um ein Silkes Beitrag noch einzugehen ... die Lösung von Canon mit den separierten Tintentanks wurde in zahlreichen Test schon als extrem lobenswert herausgestellt. Alle anderen namhaften Herstellen "bundeln" die Farbpatronen ja. st da auch nur eine Farbe leer muss komplett ausgetauscht werden - oder eine Refill-Arie beginnt.


    RtR

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    Aber rausfinden, wem das Grundstück letztendlich gehört, dass werden wir schon noch


    Dazu bedarf es nur eines Besuchs des zuständigen Liegenschaftsamts. Die jeweiligen Register werden öffentlich geführt.


    RtR

    Ohne hieb,- und stichfesten Beweis besteht die Gefahr dass Du in eine (Gegen-)Anzeige wegen "übler Nachrede" rasselst. Ein zuverlässiger Zeuge dürfte das mindeste sein was Du brauchst.


    Ansonsten dürfte der Einsatzachweis schwer zu erbringen sein. Es soll ja "nur" reizen und nicht schädigen. Also bleiben auf der Tierhaut, wenn überhaupt, nur minimale und kurzfristige Male.


    RtR

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    Werden sie nicht eingeladen, wie geschehen, können sie dann rechtlich irgendetwas bewegen? :help:
    Hat es Auswirkungen auf die Beschlüsse die in dieser JHV gemacht wurden, wenn nicht alle Mitglieder geladen wurden? :help:


    In beiden Fällen "Ja" da der Rechtsweg, sprich eine formelle Einladung aller stimmberechtigten Mitglieder nicht erfolgt ist. Die Beschlüsse dieser JHV sind anfechtbar.


    RtR

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    Wir können uns aber darauf einigen, dass das alles in der Satzung steht, oder


    Nö, im Vereinsrecht. Das Einladeprozedere ist dort geregelt. Wer, wann, wo, welche Fristen. Hättest Du einmal meinen Link von der ersten Seite aufgerufen dürfte das klar sein.


    MfG, RtR

    Dann denkst Du leider falsch - 31.12 ist Ende des Jahres - bis dahin sind die Mitglied und somit auch einzuladen.


    Im übrigen empfehle ich ab sofort den Besuch beim Fachanwalt für Vereinsrecht - dem wird wahrscheinlich nicht widersprochen.


    RtR

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    Diese werden dann nicht mehr zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen.


    Die Vorstände haben Ihr Amt niedergelegt - wenn ich das richtig verstanden habe. Bis zum 31.12.07 wollen die Mitglied bleiben Daraus ergibt sich dass die zur Jahreshauptversammlung einzuladen sind. Und das selbst dann wenn die Jahreshauptversammlung erst am 30.12.2007 wäre.


    Das Stimmrecht ergibt sich nicht aus Amt und Funktion heraus, sondern aus der Mitgliedschaft an sich. Somit ist die Aussage dass die ehemaligen Vorstände, aber "immer noch Mitglieder", nicht einzuladen wären - falsch.


    RtR

    Wir hatten / haben ein ähnliches Problem im Verein. Auch bei uns haben zwei Vorstände ihr Amt niedergelegt, bleiben allerdings noch bis zum Jahresende Mitglied. Um Spekulationen vorzubeugen - es war aus gesundheitlichen Gründen und selbstverständlich werden diese auch zur nötigen, vorgezogenen Jahreshauptversammlung eingeladen.


    Wenn die Vorstandsmitglieder nur Ihr Amt niedergelegt haben, dann müssen Sie selbstverständlich auch zur Wahl eingeladen werden. Jedes ordentliche Mitglied hat Wahlrecht / Stimmrecht und ist auch einzuladen. Dieses Wahlrecht kann auch durch eine eventuell anderslautende Satzung nicht ausgehebelt werden. Es sei denn ein Auschlußverfahren hängt über den Köpfen der Ex-Vorständler. Aber auch dann ist meistens in den Satzungen verankert dass die auszuschliessenden Mitglieder zu hören sind.


    Ansonsten hab ich hier noch einen hilfreichen Link für Dich: Checkliste Mitgliederversammlung


    RtR