ronnie wohnt aber in NRW. Dat liegt zwischen Essen und Oberhausen. :wink:
NRW hat eins der schwachsinnigsten Hundegesetze Deutschlands. Frau Bärbel Höhn von den Grünen sei Dank.
Beiträge von Wakan
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mal interessehalber - warum das denn nicht?
:wink: Weil Du theoretisch Geld annehmen bzw. bezahlen könntest und der Handel ist halt verboten. Außerdem würde das die private Zucht begünstgen und die Vermehrung ist ebenfalls verboten.
ZitatIrgentwann musst mit ihm dann auch noch eine Sachkundeprüfung machen, damit du die Haltererlaubnis bekommst. Mein Freund kommt zwar aus Berlin, aber wenn du magst kannste dich bei ihm melden.
Nicht "irgendwann"! Wenn man den Hund ohne Haltungsgenehmigung übernimmt, kann man die Haltungsgenehmigung gleich knicken. Und ohne Sachkundenachweis darfst Du mit dem Hund nichtmal Gassi gehen.
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Du brauchst den Sachkundenachweis. Den machst Du beim OA. Dazu einen Versicherungsnachweis, aus dem auch die Chip-Nr. hervorgeht. Weiter brauchst Du ein polizeiliches Führungszeugnis der Klasse O.
Dann kommt ein Außendienstmitarbeiter des OA und kontrolliert, ob Deine Wohnung "ausbruchssicher" ist.
Ihr werdet aber einen Deal mit dem TH machen müssen. Kampfis dürfen nicht von privat an privat weitergegeben werden.
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Ich hätte ihn zur Not als Labrador-Boxer-Mix ausgegeben... so... vorsichtshalber... aber wenn Niedersachsen da keine strengen regelungen hat geht das ja sowieso klar...
Keine gute Idee. Seit Inkrafttreten der Landeshundegesetze ist jeder dritte Staff oder Pit zum Labbi-Boxer-Mix umgetypt worden.
Rechnerisch müsste jeder Boxer in D lässig 150 Welpen haben. :wink:
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Ganz konkret: Niedersachsen hat keine Verordnung, somit auch kein Verbot. Nichtmal für einen Pit.
Eine Einfuhrbeschränkung für den Mastff gibt es auch nicht.
Die Behörden verlassen sich auf den Eintrag in den Papieren. Es sei denn, der Pit oder Staff springt ihm aus dem Gesicht.
Rufe noch mal bei der deutschen Botschaft an. Eventuell brauchst Du eine Bestätigung des Impfstatus (Gesundheitszeugnis) vom dortigen Amtstierarzt.
Die Befürchtung der Annahmestelle ist unbegründet. Eventuell gefährliche Rassen werden nur anhand des Phänotyps durch den Amtstierarzt am Airport bestimmt. So wie die Maus aussieht, dürfte es kein Problem geben.
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Grundsätzlich ist nur die Einfuhr von Pitbull, Staffordshire und Bullterrier verboten.
In Bundesländer, in denen der Bullmastiff nicht als gefährlich gilt, kannst Du ihn sowiso mitbringen. In welches Bundesland willst Du?
Für begrenzte Zeit kannst Du den Hund, egal welchen, ebenfalls mitbringen.Wenn Du nicht genau weisst wer der Vater ist, würde ich ihn einfach unterschlagen und Labradormix eintragen.
Den Bullmastiff vermutet niemand bei Deinem Hund.
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Na dann wissen wir ja bald welcher Infektion mit dem Impfstoff vorgebeugt werden soll.
Da Griechenland aber ein EU- Staat ist, der Hund aber offenbar nicht über einen EU- Impfausweis verfügt, ist er augenscheinlich auf illegalem Weg importiert worden.
Vor diesem Hintergrund sollte man sich nicht nur fragen, wogegen er geimpft ist, sondern ob er überhaupt geimpft ist. Urkundenfälschung ist schließlich so eine Art von Nationalsport im Tierschutz.
Wäre schön wenn ich mich ausnahmsweise irren würde.
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Entschuldige wenn ich persönlich werde, aber das Problem ist nicht der Hund, das Problem sind Du und Dein Mann.
Jedenfalls gibt es keinen Grund den Hund einzuschläfern. So wie Du die Situation beschrieben hast, blieb dem Hund überhaupt nichts anderes Übrig als zu beissen.
Grundsätzlich streiten "Leittiere" nicht in Gegenwart von Rangniederen und zeigen auch weder Angst, unangemessene Agression noch sonstige persönliche Schwächen. "Leittiere sind stark und ausgeglichen".
Überdenke die Situationen in den Dein Hund "gebissen" hat noch einmal unter diesem Gesichtspunkt.
Du bist mit einem hohen Adrenalinspiegel, wie ein gescheuchtes Tier durch die Wohnung gelaufen. Dann kommt Dein Mann und Ihr rennt beide mit völlig unangemessenen Emotionen durch die Wohnung.
Für den Hund bedeutete dies, dass eine ungeheure, nicht erkennbare Gefahr existierte, mit der auch seine Leittiere nicht fertig wurden.
In dieser Stressituation hat Dich Brad dann, aus Sichtweise des Hundes, direkt und mit Eskalationsabsicht angegriffen.
Für Euren Hund war das eine lebensbedrohliche und existenzielle Gefahr. Assoziation: Unbekannte Gefahr > Leittier 1 ist überfordert > Leittier 2 ist auch überfordert und versucht Leittier 1 zu töten = kein intaktes Rudel = Tod.
Und in dieser Situation hat Dein Hund versucht, zumindest Dich und sich selbst zu schützen, woraufhin erst Brad den Hund angriff und Du ihn anschließend "angegriffen" (am Halsband festgehalten) hast.Wenn es mit "diesem Hund" nicht funktioniert, dann funktioniert es auch mit einem anderen Hund nicht.
Das Problem ist nicht der Hund, sondern Eure Weise, mit Stress umzugehen und auch und vor allem Brads psychologische Konstitution.
Sei nicht sauer wenn ich es ganz deutlich auf den Punkt bringe: Entweder Ihr arbeitet an Euch selbst und an Euren Beziehungen in Eurem Umfeld, vor allem aber an dem Umgang miteinander, oder Ihr solltet auf Haustiere verzichten. Jeder Hund würde, kommen derartige Situationen häufiger vor, verstört und bissig und jede Katze würde zumindest unsauber.
Gruß
Wakan -
Zitat
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Die Lücke in der Strafbarkeit, nämlich die Leiden und Schäden, die dem Tier selbst entstehen können, sind mittlerweile ja (zumindest ansatzweise) durch die Straf-(!) und Bußgeldvorschriften des TschG abgedeckt.
Im §17 sind dort tatsächlich die Folgen einer Straftat geregelt."Ansatzweise" ist das treffende Wort.
Das TSG spricht von "vermeidbarem Leid" und von "erheblichem Leid".Was ist aber vermeidbar und was erheblich? "Vermeidbar" wäre fast alles.
Nimm die Vergewaltigung eines Tieres als Beispiel. Sex mit Tieren ist nicht strafbar, nur die Verursachung von "erheblichem, vermeidbaren Leid.
Um "erheblich" zu sein, müssten eindeutige, nach Kenntnis der Veterinärmedizin, sehr schmerzhafte Verletzungen vorliegen. "Vermeidbar" wäre das Tierleid in diesem Fall aber nur bedingt, da der Halter "ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat.Jetzt definiere ich "Leiden" mal an einem Extrembeispiel, um die Bedeutungslosigkeit des TSG hervorzuheben.
Wer mit seinem Junghund nicht in die Hundeschule geht verursacht erhebliches Leid und muss gemäß TSG und STGB bestraft werden!Begründung:Psychologie und Neurologie sind unbedingt voneinander abhängig. Das ist der derzeitige Kenntnisstand der Wissenschaft. Die Neuropsychologie ist inzwischen sogar ein eigener Wissenschaftsbereich.
Ergo führt mangelhafte und der Rasse des Hundes nicht angemessene und angepasste Ausbildung zu mangelhaften Verknüpfungen von Synapsen. Mangelhafte Ausbildung führt also zu mangelhafter Leistungsfähigkeit des Gehirns. Der Schaden ist also sowohl erheblich wie vermeidbar.Über meine letzte Aussage können wir nicht streiten, wohl aber darüber, ob das TSG derartiges berücksichtigt oder nicht.
Fazit: Das TSG und die Rechtsberührungen mit BGB und STG sind aufgrund der Formulierung des TSG nicht das Papier wert, auf dem es steht. Es lässt das Ermessen zu, ob es nun angewendet werden sollte oder nicht.
Ganz wie die immer gültige Bauernregel:Wenn der Hahn kräht auf dem Mist,
ändert sich das Wetter,
oder es bleibt wie es ist. -
Zitat
Halb richtig, halb falsch. Nach dem BGB, dem allgemeinen Privatrecht sind Tiere keine Sachen. Das betrifft den Erwerb, teilweise das Gewährleistungsrecht, die Haltung und einiges andere.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die anzuwendenen Rechtsbereiche gilt aber das Strafrecht/STGB. Und da zählt der Marktwert, der Grad der Beschädigung unsw. Daher haben Tiere im STGB den Status einer Sache.
Diese Logik wird auch erhalten bleiben, weil andernfalls andere Gesetze angewandt werden müssten.
Ein Schlachter müsste andernfalls wegen XXXXXfachen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt werden, jemand der seinen Hund schlägt, wegen Misshandlung Schutzbefohlener etc.Die Trennung dieser Bereiche ist aber rechtlich nicht möglich.