Beiträge von Wakan

    Das hatten wir schon im alten Rom.
    "Brot und Spiele" hieß es damals. Anders ausgedrückt: Gib dem Pöbel was er will und er hält das Maul.


    Die Einfügung von "und die Tiere" regelt nur, dass man Gesetze einbringen und durchsetzen darf, wenn man es will".


    Alle anderen Gesetze haben einen höheren Stellenwert.
    So zum Beispiel das Eigentumsrecht. Jeder darf seinen Hund vergewaltigen.
    Das Recht auf Berufsausübung. Jeder darf rechtliche Schlupflöcher ausnutzen um sich bis 2012 nicht an die Legehennenverordnung halten zu müssen.
    Das Recht auf freie Religionsausübung- Schächten. Und vieles mehr.


    So lange im Tierschutzgesetz der Faktor "Leid" nicht auch im neurologischen und psychologischen Sinn eindeutig definiert ist und auch nicht definiert ist, wer im Fall von Verstößen gegen das TSG wie zu ahnden hat, bleibt der Artikel 20 des GG bedeutungslos.
    Allein deshalb wird es keine klaren Definitionen geben. Dann müsste man handeln.

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    Das in der Schweiz nur ein Exemplar der als gefährlich eingestuften Rassen pro Haushalt gehalten werden darf,

    ....und in "BD" gehalten werden kann (Hundesteuer) und nur "einer" geführt werden darf.


    Zitat

    das zwingend sterilisiert werden soll,

    nicht im Kanton Genf...in "BD" jede private Vermehrung und weitergabe verboten ist.


    Zitat

    das die Zucht der gefährlichen Rassen und ihre Kreuzung mit Artgenossen verboten sind wie in "Bananenrepublik Deutschland",


    Außer Genf (Schweiz) und Sachsen Anhalt & Niedersachsen (BD), wobei ein Gesetz in SA in den Startlöchern steht und verabschiedet werden wird.


    Zitat

    das eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für gefährliche Hunderassen vorgesehen und es keine Maulkorbbefreiung geben soll.

    ..wie in Bayern; ich zitiere: .."deren Gefährlichkeit unwiderruflich vermutet wird".


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    etzt bin ich in Erinnerung an Deine früheren Beiträge also ziemlich erstaunt. Wenn Du dir mal die Hundegesetze der anderen Kantone, und den Vorschlag der Bestimmungen des Bundes (Schweiz) für eine schweizerische Gesamtlösung rein ziehst, dann wärst Du als Kampfhundbesitzer bestimmt froh in Deiner "Bananenrepublik Deutschland" leben zu können.


    Warum? Ist hier irgendwas anders?


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    Ich hatte nach Deinem Beitrag gehofft, dass es ein bisschen besser wird in der Schweiz. Echt schade, aber so sind sie halt, die unterschiedlichen Erwartungshaltungen.


    Welche Erwartungen? Für die "Kampfi's" ist der Zug abgefahren, überall, außer in Dänemark. Die Leute sind einfach zu bequem, zu feige und zu dumm. Überall.
    Wenn selbst die Liebhaber dieser Rasse sagen: Nö, ist mir zu teuer, kein Bock auf Probleme, was soll dann noch werden?

    Blutmehl wirst Du kaum bekommen. BSE- Vorsorgeverordnung, Fleischhygienegesetz ...........


    Wer sagt denn, in Blutmehl wäre viel Eisen?


    Wer sagt denn, die Pigmentstörung käme durch Eisenmangel?


    Bei vielen Hunden kommt diese Pigmmentstörung vor. Bei nordischen Rassen nennt man das "Snow Nose" und die ist erblich bedingt.


    Man nehme Sonnenmilch. Die ist leichter als Eisen, preiswerter und überall verfügbar. :wink:


    Es könnte auch eine allergische Reaktion auf ...irgendwas sein, ein Gendefekt.....


    Ein TA-Besuch wäre aber als erstes angeraten.

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    Ja,


    da helf mir doch bitte mal einer auf die Sprünge. Wenn ich als Vergleich das Landeshundegesetz NRW nehme, was ist denn da soviel anders in der Schweiz?


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:


    Weniger koruppte Politiker und seriöse Medien. Außerdem setzten die Schweizer ihre Gesetze wohl konsequenter durch.


    Nimm Banana Germany als Beispiel.


    Es ging in Hamburg los, weil eine Person, die schon wegen Gewaltverbrechen mehrfach vorbestraft war, nicht kontrolliert wurde. Genauer gesagt: Nach dem damaligen "Gefahren-Abwehr-Gesetz" hatte der Mann Haltungsauflagen (MK und Leine), deren Einhaltung nie kontrolliert wurde.


    Heute haben wir Landeshundegesetze, Landeshundeverordnungen und die "Tierschutz- Hundeverordnung". Die Einhaltung der Bestimmungen wird aber nicht kontrolliert. MK- und Leinenpflicht ja, der Rest- NEIN.
    Versuche mal in Düsseldorf (NRW- Landeshauptstatt) die Nichteinhaltung von Bestimmungen nach der Tierschutz- Hundeverordnung (immerhin Bundesrecht) anzuzeigen. Dazu musst Du eine schriftliche Anzeige mit allen relevanten Daten (Ausgangszeiten, Ausgangsdauer, Zeugen, Hunderasse unsw.) beim OA einreichen. Mit viel Glück geht der Außendienst 1X dort vorbei und geht genauso schnell wie er gekommen ist, auch wieder wenn das Tier keine Misshandlungsspuren aufweist.


    Da ist man in der Schweiz nicht so knickerig. Wer gegen das TSG verstößt ist die Tiere los. Punkt.

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    Finds nur schade, dass weiterhin ein Zuchtverbot gilt...


    Liebe Grüße


    Das stimmt "so" aber nicht!


    16.03.2004 Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich
    Aktenzeichen: 1 BvR 1778/01


    Hier ein Ausschnitt:


    nachzulesen unter : http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg04-031.html


    Danach kann es "kein generelles Zuchtverbot" geben.
    Allerdings können die Bedingungen so gestaltet werden, dass sie niemand erfüllen kann.


    Ich sag's ja, "Bananenrepublik".

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    Mensch, ich hoffe Ihr könnt verstehen was ich suche! Weiß nicht ob ich mich in diesem rumgetexte klar ausgedrückt hab! :wink: Ich freu mich halt schon so auf den Kleinen oder die Kleine!


    Nö, verstehe ich überhaupt nicht.


    Du machst eine Pi X Auge- Angabe zur Größe und nennst einen Mix als Beispiel, der sonstwie aussehen könnte.


    Kein Wort zu Wesen, Charakter, körperlichen Eigenschaften und, und, und.


    Du könntest ebenso gut auch eine Zwergziege nehmen. Die sind "Mittelgroß" :wall:

    Ich bin kein Anwalt und somit ist/wäre jede Rechtsberatung rechtswidrig.
    Werte es also bitte nur als Erfahrungswert.


    Wenn der Hund auf Dich angemeldet und versichert ist, ist es "eigentlich" Dein Hund.


    Wenn Dein Vater einen Kaufvertrag hat, siehst Du alt aus. Wenn nicht, bist Du eigentlich auf der richtigen Seite.
    Der Knackpunkt ist der Rechtsweg selbst. Am besten, Du schaffst Tatsachen und bringst den Hund schon kurz vor Deinem Auszug zu Deinem Freund. Dann müsste Dein Vater auf Herausgabe klagen und dazu sein Eigentumsrecht nachweisen. Dann könntest Du Deinen Freund, die Beamtin bei der Meldestelle (OA?), den Psychologen aus der Therapie etc. als Zeugen bestellen. Das würde den Prozess teuer machen. Da der Prozesswert den Streitwert (Marktwert des Hundes) übersteigen würde, würden die meisten Richter sofort die Notbremse ziehen und einen Vergleich vorschlagen, bei dem Du schon wegen dem psy. Gutachten beste Karten hättest.


    Wenn Du ohne Hund ausziehst, hast Du den schwarzen Peter. Dann müsstest Du Dein Eigentumsrecht nachweisen und das könntest Du nicht. Die Anmeldung reicht da nicht aus.


    Also, Tatsachen schaffen und in jedem Fall einen AW fragen.
    Kostet nichts! Für eine Rechtsberatung mit dem Zweck einen Prozess zu vermeiden, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Die bekommst Du sofort. Vorausgesetzt, Du wohnst noch nicht bei Deinem Freund (Eheähnliche Lebensgemeinschaft)


    Lass hören/lesen wie es läuft.


    Gruß
    Wakan

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    soll ich mich jetzt angesprochen fühlen?


    Nicht unbedingt.


    Aber Hunde die marktorientiert oder geschmacksorientiert gezüchtet werden, sind in meinen Augen Designer.......


    Das betrifft Bernadudel die irgendwann so groß sein mussten und nun wieder kleiner werden sollen, Rottweiler die irgendwann kurzhaarig sein sollten, Yorky's die immer kleiner wurden, deutsche Pinscher oder Doggen die hübsch blau sein müssen und noch seitenweise so weiter.


    Vor allem habe ich nicht das geringste Verständnis für Züchter, die wirklich gesunde und leistungsfähige Hunde züchten wollen, sich aber Verbänden anschließen, die derartige Designermutationen nicht nur zulassen, sondern sogar fördern.