Das hatten wir schon im alten Rom.
"Brot und Spiele" hieß es damals. Anders ausgedrückt: Gib dem Pöbel was er will und er hält das Maul.
Die Einfügung von "und die Tiere" regelt nur, dass man Gesetze einbringen und durchsetzen darf, wenn man es will".
Alle anderen Gesetze haben einen höheren Stellenwert.
So zum Beispiel das Eigentumsrecht. Jeder darf seinen Hund vergewaltigen.
Das Recht auf Berufsausübung. Jeder darf rechtliche Schlupflöcher ausnutzen um sich bis 2012 nicht an die Legehennenverordnung halten zu müssen.
Das Recht auf freie Religionsausübung- Schächten. Und vieles mehr.
So lange im Tierschutzgesetz der Faktor "Leid" nicht auch im neurologischen und psychologischen Sinn eindeutig definiert ist und auch nicht definiert ist, wer im Fall von Verstößen gegen das TSG wie zu ahnden hat, bleibt der Artikel 20 des GG bedeutungslos.
Allein deshalb wird es keine klaren Definitionen geben. Dann müsste man handeln.