Beiträge von Wakan

    Zitat

    das wüsste ich auch gerne, warum die Bezeichnung für Menschen jüdischen Glaubens und Ursprungs hier nicht zugelassen ist.


    Vielleicht aus Rücksicht auf die Halter "DEUTSCHER SCHÄFERHUNDE". :wink: Die haben schon seit dem zweiten Weltkrieg ein ganz schlechtes Image. :wink:


    Bisschen übertrieben ist es ja schon.

    Beim Schutzhundesport wird in der Regel auf den Ärmel gearbeitet.
    Kann leicht passieren das der Hund einem Menschen ohne Ärmel überhaupt nicht angeht.


    In der Regel reicht der Schutztrieb aber auch ohne Training völlig aus.


    Und wenn Du mich fragst, Schutzhundesportler laufen eh nicht ganz rund.
    Entweder man arbeitet auf den Mann, oder man lässt es.


    Und nochmal: Wir sind in Deutschland. Wenn Dein Hund wirklich jemanden Angreift, wird er gekillt.


    Du kannst zwar darauf trainieren, dass der Hund Angreifer nur Stellt und fixiert, ich bezweifel aber das das im Ernstfall funktioniert wenn Du selbst die Hosen voll hast.
    Ob der Schutzhundesport überhaupt etwas bringt kann nur im Einzelfall entschieden werden.


    Wenn Du es unbedingt wissen oder tun willst, dann wende Dich an den nächsten Polizei- Hundesportverein. Die können Dir nach drei/vier Trainingsstunden sagen ob Dein Hund dafür taugt.


    Besser wäre es, Du ziehst einfach in eine bessere Gegend.

    Wenn der Hund wirklich mal jemanden angreifen würde, würde er vermutlich eingeschläfert werden.


    Ehrlich gesagt habe ich auch null Verständnis für Leute, die sich im Ernstfall hinter ihrem Hund verstecken.


    Wenn Du Schiss hast kauf Dir ein Tanto oder gleich ne Kanone.

    Tja, so ist das eben.
    Juden und Muslime haben ihren Aberglauben als Argument für eine grausame Tötung
    und wir haben Geldgier als Argument für die vorhergehende Haltung und den Transport.


    Ist schon bemerkenswert. Juden und Muslime sollen in D nicht schächten dürfen, wir subventionieren aber Massenexporte von Rindern mit Steuergeldern, damit die Rinder dann in muslimischen Ländern und in Israel geschächtet werden.
    Von dem Schächttourismus nach Belgien rede ich erst garnicht.


    Tatsache ist, das GG garantiert Religionsfreiheit in fast jeder Form, es zwingt uns aber nicht zum Export.


    Wir sind dar ganz klar besser. Oder? :wink:


    Ach ja, ich habe in diesem Thread gelesen, dass Muslime die Rinder zum schächten in einer Trommel auf den Rücken drehen.
    Das stimmt nicht. Das machen Juden,die wir auch subventionieren, keine Muslime.


    Mir fällt gerade auf das das Wort für die Religion die den gleichen Gott wie die Christen haben, gesperrt ist. Gibt es dazu einen nachvollziebaren Grund? Darf man bestimmte Glaubenrichtungen nicht beim Namen nennen?

    Zitat

    Pressemitteilung
    Pressemitteilung Nr. 64/2006 BVerwG 3 C 30.05 23.11.2006


    Hallo!
    Das ist doch anno Tobacco.


    "DIESER" Metzger hat eine "AUSNAHMEGENEHMIGUNG" durchgesetzt.


    Und jeder andere Metzger muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen und beweisen, dass das Schächten in "seinem speziellen Fall" unabdingbar ist. Der Fisch is in dem Moment gegessen, in dem er zu einer Gemeinde gehört, die eine Betäubung mittels Elektroschock als religionskonform erachtet. Und davon gibt es auch einige.


    Von "generell erlaubt" kann überhaupt keine Rede sein.

    Das BVG hat eindeutig festgestellt, das das Schächten nicht verboten werden kann.
    Alle Schächtungen sind nur mit Ausnahmegenehmigungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Und selbst die werden nur sehr ungern erteilt.


    Wenn hier von einer generellen Erlaubnis die Rede ist, hätte ich gerne ein Aktenzeichen dazu und nicht nur eine "vermutlich falsch interpretierte" Radioinformation.


    Ich bin übrigens überzeugter und tief religiöser "Hunduist". Meine Religion gebietet es mir, mich ausschließlich von dem Fleisch Andersdenkender zu ernähren und meine Tiere ausschließlich mit Postboten und Ordnungsbeamten zu füttern. :wink: Es lebe die Religionsfreiheit.
    (Achtung! Sarkasmus!)

    Zitat

    TierSchHuV § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer
    Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut
    oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind
    der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.


    Ist zwar auch Auslegungssache, aber wenn man nicht konseqent sein will eh nur heiße Luft.