Ohhhhhhhhhhhhh Mann!!!
Das LandesHundegesetz NRW legt keine Altersgrenze für den Sachkundenachweis fest. Daher "dürftest" Du den Hund ausführen.
Die Einschränkung liegt aber darin, das durch den Hund keine Gefahr ausgehen darf. Du musst also körperlich in der Lage sein den Hund in jeder Situation beherrschen zu können. Und diese Fähigkeit spreche ich Dir mal ganz subjektiv ab. Das betrifft allerdings viele, körperlich nicht besonders kräftige Menschen mit großen starken Hunden und hat mit dem Alter nichts zu tun.
Das nächste Problem ist der Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert, hast Du / haben Deine Eltern keinen Versicherungsschutz- wegen Fahrlässigkeit. Und genau an diesem Punkt endet Dein Recht den Hund auszuführen.
Wenn Du einen guten Rat annehmen willst: Gehe zum Amtsveterinär und lasse Dir Deine Fähigkeit bescheinigen, genau diesen Hund auszuführen. Damit bist Du auch auf der sicheren Seite wenn etwas passiert und kannst den ganzen Dummschwätzern auf der Hundewiese den Stinkefinger zeigen.