Hi,
ich habe vorhin eine Website von Hundezüchtern gefunden. Die Züchter wollen jetzt ihr Zuchtziel ändern, weshalb ein Teil der Hunde abgegeben werden soll. Die Hunde sind zwischen 2-8 Jahre alt und werden ohne Schutzgebühr o.ä. abgegeben, nur mit der Auflage innerhalb von 4 Wochen eine Kastra durchzuführen.
Für mich käme so ein Hund eh nicht in Frage (im Moment erst Recht nicht), mich würde nur mal die rechtliche Seite interessieren. Das Kastrationsauflagen von Vereinen nicht unbedingt durchsetzbar ist, habe ich schonmal gehört, wie ist es in diesem Fall?
LG
Beiträge von Kleinemoni
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Wieviel Zeit hast du? Und ist das Pferd daran gewohnt irgendwelche Tricks zu erlernen? Clickerst du evtl.?
Ich fände ja was witzig wo du so tust als würdest du was "ernsthaftes" vorführen, während sich Pferd und Hund hinter deinem Rücken verschwören. Ist allerdings anstrengend beim Einüben. Wichtig wäre mir da z.B. das dein Pferd frei das macht was du sagst, bzw. anzeigst.
Relativ leicht kann man die klassische "Taschentuch-Klau-Nummer" dem Pferd beibringen (mein alter Wallach war da ganz gross drin ^^). Dazzu nimmst du ein Stück festen Stoff als "Taschentuch". Es darf ruhig ein bisschen grösser sein für den Anfang. Du kannst z.B. ein altes Laken zerschneden. Dann nimmst du Apfel, oder Karottenstücke (irgendwas was dein Pferd lecker findet) und leckst auf den Boden. draüber kommz das Tuch. Wenn dein Pferd begriffen hat das unter dem Tuch was leckeres ist, kannst du das leckerlie in das Tuch einschlagen. Klappt das gut, kannst du das Tuch auch woanders einsetzen. Z.B. auf nem Baumstumpf, auf dem Zaun, hinter der Putzkiste. Klappt das gut, kannst du anfangen das Tuch auch mal ohne leckerlie einzusetzen. Wenn das Pferd das Tuch hochgenommen hat, gibts das Leckerlie natürlich gleich danach.In deinen Sketch kannst du das z.B. so einsetzen das das Tuch hinten aus deiner Jeans guckt, das Pferd nimmt es, schüttelt es, lässt es fallen. Du willst es nehmen, dein Hund schnappt sich das und rennt weg. Wenn du es dann wieder hast, "ermahnst" du das Pferd, steckst es in die andere Tasche und das Spiel geht wieder von vorne los.
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In diesem Fall trägst du ganz allein die Schuld und wenn nicht gerade eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist, wird die Versicherung auch 100 % bezahlen ohne sich was zurück holen zu wollen.
Stimmt nicht. In den meisten Haftpflichtversicherungen ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert.
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Unseren früheren Hund und auch unseren jetzigen Hund werden wir beim TA lassen. Dort werden die Hunde eingeäschert und gut. Die Erinnerung tragen wir im Herzen dafür braucht es kein Grab, keine Urne oder etwas anderes. Denn letztenendes ist das nur die Hülle. Das was den Hund als "unseren" Hund gekennzeichnet haben, sein Charakter, ANgewohnheiten, Macken, das alles hat nichts mit dieser Hülle zu tun und wird eh immer bei uns sein.
Im übrigen sehen wir das bei uns Familienmitgliedern ganz genauso so. Unsere Planung für uns Menschen sieht vor uns eingeäschert zu werden und die Asche im "Friedwald" verteilen zu lassen. Wir brauchen kein Grab um den Verstorbenen zu gedenken, das können wir überall. -
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Und wer zahlt das?Was ich nicht verstehe ist dass der Hund überfahren wird anstatt ihn z.B. zu erschießen. Ein Schuss kann doch sehr viel präziser und daher auch sofort tödlich erfolgen, außerdem wird der Einsatzwagen nicht beschädigt. Da scheinen schon Sadisten am Werk gewesen zu sein, die einfach mal einen Hund platt fahren wollten.
Hast du meine Ausführungen zu dem Thema gelesen? Da habe ich bereits ausführlich erklärt warum ein Schuss wahrschheinlich nicht möglich gewesen wäre.
Und woher nehmt ihr die Annahme das auf dem Polizeirevier ein Betäubungsgewehr vorhanden ist? Sogar die wenigsten Zootierärzte haben ein Betäubungsgewehr, einfach weil sie die keine Entfernungen abdecken müssen. Was nützt eine Schlinge wenn man nicht nahe genug an den Hund rankommt? -
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eben, aber oft genug is der schuss dann doch tödlich, also geht so´n schuss dann doch auch tief genug (weia klingt das mies ) wieso sollte das also bei einem hund nich auch tödlich sein ? ok der hund in dem link hat (traurigerweise) überlebt aber das passiert ja auch nich bei jedem hund. ich find die maßnahme mit dem überfahren einfach nur wiederlich, es hätte mit sicherheit einen anderen weg gegeben davon bin ich überzeugt
Woher nimmst du die Angabe? In D wird zwar eher selten geschossen, aber noch seltener wird dabei ein Mensch tödlich verletzt. Leider habe ich gerade keine verlässliche Quelle zur Hand, aber ich meine das 2006 90 Schüsse auf Menschen abgegeden wurden. Davon waren vier tödlich.
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da komm ich jetzt nich mehr mit, mensch kann mit den kugeln der polizei erschossen werden hund nich wo genau is denn da der unterschied
Der Mensch wird nicht erschossen, zumindest ist das nicht das Ziel, sondern angeschossen und dadurch handlungunfähig gemacht. Und wie das bei einem Hund aussieht, sieht man schön in dem Link über den Staffmix der hier eingestellt wurde...
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Ahja, der Kugelfang ist natürlich auch ein Argument gegen den Beinschuss. Das muss man so hinnehmen, denke ich.
Aber man hätte auch das nächstgelegene Tierheim informieren können. Die haben mit Sicherheit einige Erfahrung darin, Tiere in schwierigen Situationen einzufangen.
In Deutschland? Das möchte ich bezweifeln. Ich habe (privaten) Kontakt mit vielen TH-Mitarbeitern und die können vielleicht(!) einen Hund in einem umzäunten und gesicherten Grundstück einkesseln und einfangen, aber einen scheuen Hund einzufangen ohne die Möglichkeit ihn irgendwo so einzukesseln, dass man drankommt, ist ne ganz andere Hausnummer. Selbst TH-Mitarbeiter im Ausland wo man täglich mit scheuen Strassenhunden zu tun hat, sind dazu nicht unbedingt in der Lage. Denn um überhaupt an einen Hund ranzukommen brauch man nicht nur einen Haufen Leute, sondern auch eine Ecke in die der Hund getrieben werden kann. Deshalb nutzt man für solche Hunde ja auch Fallen...
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Naja...aber wenn die Polizei Munition nicht zum erschießen geeignet wäre, hätte man da nicht einen Jäger zuholen können der das gezielter macht?
Geht das nicht schneller als mit dem Auto draufzuhalten?Auch bei einem Jäger hast du wieder das Problem des fehlenden Kugelfangs. Und es ist schlicht und einfach verboten ohne Kugelfang zu schiessen. Und das ist auch gut so.
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Ich kann Schnauzermädel nur zustimmen.
Die Munition die in Dienstwaffen eingesetzt wird ist darauf ausgelegt möglichst wenig Schaden in einem Körper anzurichten. Hintergrund ist das ein angeschossener Mensch hinterher wieder "zusammenflickbar" ist. Die Munition die ein Jäger verwendet ist darauf ausgelegt möglichst viel Schaden im Körper anzurichten, da das Wild ja idealerweise sofort tot sein soll. Es muss nicht mehr zusammengeflickt werden, da es ja gegessen wird.
Ein weiterer Punkt der es mehr als schwierig macht den Hund zu erschiessen ist der fehlende Kugelfang. Eine Kugel die abgeschossen ist extrem schnell. Selbst wenn sie trifft kann es sein das sie das Ziel durchschlägt. Der Jäger achtet darauf immer einen Kugelfang zu haben. Schiesst er z.B. von seinem Hochsitz auf ein Reh wird der Boden zum Kugelfang. Deshalb sitzt der Jäger ja auf nem Hochsitz.
Der Boden der Autobahn taugt nicht zum Kugelfang, denn er ist nicht weich. so kann es sein das die Kugel abprallt und als Querschläger Leute verletzt. Begünstigt wird diese Fähigkeit noch von der Dienstmunition die ja anders aufgebaut ist als die Jagdmunition.Sicherlich ist es nicht schön was da passiert ist, aber ich kann die NEtscheidung der Beamten nachvollziehen. Wäre es mein Hund gewesen würde selbstverständlich trauern aber ich würde es als meine Schuld sehen, nicht als die der Beamten...