naja, und nimmst du ihm den Knochen weg? und er knurrt dann?
oder
lässt du ihn nich schlafen ? bzw. weckst ihn?
OT: sag mal warst du vorhin nicht 13? in deinem Profil?
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Neues Benutzerkonto erstellennaja, und nimmst du ihm den Knochen weg? und er knurrt dann?
oder
lässt du ihn nich schlafen ? bzw. weckst ihn?
OT: sag mal warst du vorhin nicht 13? in deinem Profil?
ZitatAlles anzeigenAlso erstmal: Was für eine blöde Kuh .... obwohl ich komplett Außenstehende bin krieg ich schon beim Lesen mehr und mehr den Drang dazu dieser Frau (deiner Ex, nicht dir
mit dem Baseballschläger hier eins überzuziehen ...
Und dann hab ich mal meinen Freund gefragt wie die rechtliche Situation aussieht. Er studiert Jura und schreibt gerade sein 1. Staatsexamen.
Leider sagte er, dass man nichts machen kann. Das Verhalten deiner Ex ist rechtens. Auch durch deinen Sohn (Hund ist therapeutische Stütze für das Kind) sind keine Mittel gegeben.
Wenn du willst kann ich allerdings noch einmal bei einem unserer Anwälte nachfragen (ich arbeite für derzeit 17 Stück), das wäre für dich absolut kostenlos und mich würde einfach auch interessieren ob nicht doch noch was zu machen ist.
Nur, damit ich dann im Falle des Nachfragens nicht falsch verstehe:
Ihr hab euch den Hund zusammengeholt, sie hat aber nur den Kaufvertrag unterschrieben.
Vier Monate nach dem Hundekauf kam es zur Trennung.
Acht Monate nach der Trennung holt sie gewaltfrei den Hund ab (auch wenn vier Personen dabei waren, getan haben sie dir ja nichts (?)).
In den acht Monaten zwischen Trennung und Abholung hatte sie nicht einmal geäußert, dass sie den Hund wiederhaben will bzw. Interesse an dem Hund gezeigt?
Hast du das Angebot überlesen? Das wäre doch ne Option für dich...
na mensch, das is ja ne Klasse Sache von dir
vllt. kann sie ja für die 8 Monate wo sie den Hund hatte Kosten geltend machen, gibt es eigentlich son mittelwert? Kosten / Tag oder sowas?
Lg
ZitatWenn man nicht soviel Geld hat, dann kann man beim Amtsgericht einen Antrag stellen auf Prozesskostenbeihilfe. Dann zahlt man nur 10 Euro. Mehr nicht.
Ruf mal bei einem Anwalt an, der wird dich auch dazu beraten können!
stimmt, du musst nur sicherlich deine Verdienstbescheinigung mitbringen, ruf mal bei deinem Amtsgericht an, da kannste fragen, was du brauchst für den berechtigungsschein, ich weiß PA und Verdienstbescheinigung und dann fährst da hin und die entscheiden dann, ob de den schein bekommst oder nicht.
LG
Och mensch, das tut mir so leid für euch zwei...
Aber auch bei aller Ohnmacht udn Tränen, Wut und Verzweiflung,
versuche einen Gesprächstermin beim Anwalt für ein Beratungsgespräch. Du kannst ja vorher fragen, welche Kosten dafür auf dich zukommen.
Ich würde auch erstmal das Versuchen. so wie die Andern schon schrieben ohne dem würde sicherlich nix gehen.
LG
huhu...vllt. mal bei einem anwalt vorstellig werden, für ein Beratungsgespräch, dort kannst dann den Fall schildern und er kann / wird dir sagen, wie jetzt weiter...
Einige Anwälte lassen sich auch auf Raten ein, aber ein Beratungsgespräch würde ich auf jeden fall in Angriff nehmen, dann weißt genau ob du Chancen hast oder nicht.
und das wichtigste lass dich mal
:umarmen:
LG