Die Beförderungsbedigungen von Personen durch die Unternehmen der DB (kannst unter Beförderungbedingungen DB googlen (verlinken läßt es sich nicht direkt)
Dort steht auf Seite 14 unter 7.3.:
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen von Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeldlich.
Der Rest lautet sinngemäß:
Alle anderen Hunde (Blindenführhund und Behindertenbegleithund ausgeschnommen) sind angeleint, mit Maulkorb versehen zum Kindertarif oder Sparpreis zu befödern. Bahn-Card-Rabat ist ausgeschlossen.
Desweiteren ist die Mitnahme von einem Handgepäckstück und einer Traglast (sprich Koffer, Rucksack etc.) gestattet (Punkt 7.1).
Handgepäck hat eine definierte Summe von Länge x Breite x Höhe = 115 cm . D.h., ein Behältniss, wie meine Hundetransportbox, mit den Maßen 55 cm x 30 cm x 30 cm fällt unter Handgepäck.
Ich fahre mit 38 cm, 8 kg Hündchen bis in einer Faltbox mit den Maßen 55 cm x 30 cm x 30 cm immer problemlos. Die Faltbox steht zwischen meinen Beinen und wenn das Bahnpersonla kommt, dann schließe ich sie kurz, ansonsten ist die Box oben offen.