Beiträge von *Sandmann*

    Die Beförderungsbedigungen von Personen durch die Unternehmen der DB (kannst unter Beförderungbedingungen DB googlen (verlinken läßt es sich nicht direkt)
    Dort steht auf Seite 14 unter 7.3.:
    Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen von Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeldlich.
    Der Rest lautet sinngemäß:
    Alle anderen Hunde (Blindenführhund und Behindertenbegleithund ausgeschnommen) sind angeleint, mit Maulkorb versehen zum Kindertarif oder Sparpreis zu befödern. Bahn-Card-Rabat ist ausgeschlossen.


    Desweiteren ist die Mitnahme von einem Handgepäckstück und einer Traglast (sprich Koffer, Rucksack etc.) gestattet (Punkt 7.1).


    Handgepäck hat eine definierte Summe von Länge x Breite x Höhe = 115 cm . D.h., ein Behältniss, wie meine Hundetransportbox, mit den Maßen 55 cm x 30 cm x 30 cm fällt unter Handgepäck.


    Ich fahre mit 38 cm, 8 kg Hündchen bis in einer Faltbox mit den Maßen 55 cm x 30 cm x 30 cm immer problemlos. Die Faltbox steht zwischen meinen Beinen und wenn das Bahnpersonla kommt, dann schließe ich sie kurz, ansonsten ist die Box oben offen.

    Ich war bis dato mit meiner Do Khyi Hündin in norwegischen Nationalparks (Fjell) (Hardanggervidda, Jotunheimen und Rondane) und in den deutsch/österreichischen Alpen für mehrere Tage unterwegs.
    In der Schorfheide in Brandenburg haben wir mit meiner 10-jährigen Do Khyi Hündin eine ruhige zwei Tagestour um den Großdöllner See gemacht
    In der Hardangervidda waren wir mal fünf Tage unterwegs und in den Alpen haben wir eine drei Tagestour mit einer Überschreitung gemacht.
    In einigen Hütten des Apenvereins in den Alpen sind Hund erlaubt (anrufen). Diese dürfen dann aber nicht im Bettenlager nächtigen. Entweder man nimmt sich ein Doppelzimmer, oder nächtigt im Speiseraum mit den Hunden. D.h., Schlafsack und Isomatte sollten dabei sein.
    In den norwegischen Nationalparks sind Hunde in den Hütten generell nicht erlaubt. Hier sind volles Equipment plus volle Verpflegung über den geplanten Zeitraum notwendig.
    Meine Do Khyi Hündin hatte den Wehnaha Explorer II Packsack. Der Vorteil eines zweiteiligen Systhems ist, dass man die Packtschen bei Pausen abmachen kann, ohne den Hund ganz "auszuziehen". Soll der Hund Packtaschen tragen, müssen diese wirklich gut sitzen! Getragen hat sie ihr Fressen, ihre Decke, ihren Faltnapf, die Zeltunterlage, die Häringe, das Zeltgestänge und den Müll. Booties hatte ich auch immer dabei, weil sich meine Hündin auf scharfen Untergründen die Pfoten wund gelaufen hat.
    Hier nochmal Fotos meiner 1998 gekauften Packtaschen
    Vorderseite


    Rückseite


    Inzwischen sind die Packtschen weiterentwickelt worden zum Wenaha Explorer III.
    Mit meiner Shiba-Hündin war ich bis dato nur auf mehrtätgigen Kanuwanderungen. Der Hund schläft bei mir im Schlafsack :blush2: und wird befördert :D
    Kleine verwöhnte Dinger :p
    Ich würde immer Zelten wegen solche Erlebnisse:
    Frühnebel


    Der erste Morgengruß kam von oben

    Für Meck.-Pom. findest Du es im Landsnaturschutzgesetz § 28, Absatz 2. Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften. Steht auch bei Wikipedia unter dem Schlagwort "Campen", rechtliche Situation :smile:


    LINK


    Brandenburg § 44, Absatz 4
    LINK

    Zitat

    Die Übernachtung ist ein echtes Problem, zumal wild campen in Deutschland verboten ist.


    In einigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben es die Landesnaturschutzgesetze, unmotorisierten Reisenden für eine Nacht im Zelt außerhalb von Naturschutzgebieten zu übernachten.

    Bei mir kam mit 81,25% der Staffordshire Bullterrier heraus.
    Wie kann man jemanden aus einer Großstadt zu so einem Hund raten :???: Das ist doch Spießrutenlauf für den Besitzer und für den Hund ausschließlich an Leine und mit Maulkorbzwang ohne Garten nicht artgerecht.