Ab dem kommenden Jahr wird es fuer (fast) alle Hundehalter Pflicht, einen Sachkundenachweis fuer den eigenen Hund abzulegen. Ausgenommen sind u.a. die Hundehalter, die bereits 2 Jahre in der Vergangenheit einen Hund gehalten haben.
Als Sachkunde gilt u.a. der D.O.Q. 2.0-Test, der bei entsprechend geschulten Tieraerzten und von der Tieraerztekammer zertifizierten Hundetrainern abgenommen werden kann.
Infos zum D.O.Q. 2.0-Test:
http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=294
Infos zu den zertifizierten Hundetrainern:
http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=274
Infos des zustaendigen Niedersaechsischen Ministeriums (FAQs) findet man hier:
http://www.ml.niedersachsen.de…rticle_id=93854&_psmand=7
Ebenfalls anerkannt wird der BVZ-Hundefuehrerschein, der ebenfalls von geschulten, zertifizierten Hundetrainern (Mitgliedern des BVZ) abgenommen wird. Die Vorbereitung zur Pruefung kann von jeder! Hundeschule vorgenommen werden. Anschliessend muss lediglich ein Pruefer des BVZ zur Pruefung anfordert werden.
Infos zum BVZ-Hundefuehrerschein:
http://www.bvz-hundeschulen.de/hundefuehrerschein.html
oder sich direkt beim BVZ melden. Die helfen gerne und gut weiter.
Desweiteren werden auch noch andere Pruefungen anerkannt. Am besten erkundigt Ihr Euch bei Eurer Hundeschule oder wendet Euch an einen der Hundetrainer-Verbaende.
Gruss
Ellen