Der Springer ist große Grütze. Wenn Du einen Hund hast, der zieht, ist das Ding nicht zu gebrauchen, Deinen JRT kannst Du da ranhängen, den schleifts mit, wenn er in die andere Richtung rennt. Bei zwei Huskies verlierst Du die Bodenhaftung, die ziehen Dich mit. Und die Super - Ausrastfunktion sorgt dafür, dass Du in der brenzligen Situation auch noch einen freilaufenden Hund hast. Aber einen Schaden aus dieser Situation trägt vermutlich die Versicherung
Hundeleine um Fahrradlenker
Zwar könnten Tierhalter grundsätzlich für von ihren Vierbeinern verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen werden, wer aber mit Fahrrad und Hund unterwegs ist und die Leine um den Lenker gewickelt hat, ist zu ganz besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet. Das Gericht wies die Klage eines Halters auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab, dessen Mischlingshündin an der Leine gezogen und sein Herrchen umgerissen hatte, als ihnen Fußgänger mit einem anderen Hund entgegen kamen. Dieser war nicht angeleint und auf den Vierbeiner des Radfahrers zugelaufen. Seinen Hund an den Fahrradlenker anzubinden berge eine besondere Gefahr, weil der Radler dann keine Möglichkeit habe, die Leine notfalls schnell zu lösen. Der Mann habe die Unfallfolgen deshalb selbst zu tragen. Der Halter des fremden Hundes müsse nicht haften.
OLG Köln, AZ 9 U 185/00
PS: Gilt bestimmt auch, wenn man auf der Fresse liegt, da man die Leine in der Hand hatte.