Beiträge von LucyLou

    Hi, wenn du nach Holland willst kann ich dir Noordwjik empfehlen. Da gibts nen Hundestrand, ca. 8 km lang. Da ist auch keine Leinenpflicht. Am Anfang sind ein paar ehr Hunde unterwegs, und es gibt ein extra Hundebistro wo ihr und die Hunde etwas zu essen bekommt. Wenn ihr ein bisschen lauft, habt ihr aber auch eure Ruhe.
    Aber auch an anderen Stränden in Holland hatte ich nie das Problem mit Hunden. Entweder ihr geht dann Abends an den Strand, dann ist meistens keine Leinenpflicht mehr, oder einfach ein Stücken laufen, dann hat man meistens auch seine Ruhe.
    http://www.noordwijk.nl/Smartsite.shtml?id=55737
    http://www.hundeurlaub.de/blog…/hundestraende-in-europa/

    Hallo,
    ich könnte mir vorstellen, dass der Hund nie gelernt hat, alleine zu sein. Vielleicht hat er Angst, ruft sein Rudel....
    Bei meinen habe ich das Alleine bleiben immer Schritt für Schritt geübt. Am besten den Hund auspowern, so das er ausgelastet ist. Wenn er sich dann auf seinen Platz legt und anfängt zu chillen, erstmal nur den Raum verlassen, nach kurzer Zeit wiederkommen. Wenn das Klappt für kurze Zeit auch mal die Wohnung verlassen. Dann den Zeitraum steigern.
    Wenn sich meine Hunde in einer fremden Umgebung befinden, z. B. im Urlaub, beschäftige ich sie, wenn ich die Wohnung verlasse, z. B. mit Knochen, dann haben sie erstmal was zu tun.
    Vielleicht helfen meine Tipps
    LG
    Lucy

    lach, ich habe gerade einen großen Teil der Diskussion gelesen. Mich erinnert das an ein Seminar, welches ich im Studium belegt habe: Grundfragen der Erziehung, muss der Mensch erzogen werden
    in diesem Falle, Mensch durch hund ersetzen. Es kamen auch ähnliche Diskussionen auf.
    LG

    Hey,
    leider war ich noch nicht da, deswegen les ich mal gespannt mit. Berichte doch mal wies war, wenn du wieder da bist.
    Was hast du denn gebucht, ein Ferienhaus?
    Und wie wollt ihr das mit der Anreise machen? In einem durch, oder irgendwo übernachten?
    LG


    Lucy

    Hey Shantinte,


    ich überlege auch nach Kroatien zu fahren? Wie war das denn dort am Meer mit dem Hund?
    Und ich kann mich erinner, als ich als Kind in Kroatien war, musste ich immer solche Gummischuhe anziehen, wegen den Seeigeln. Und mein Vater war grundsätzlich einmal im Urlaub beim Arzt Stacheln aus dem Fuß ziehen, weilch er natürlich keine Schuhe getragen hat. Wie war das bei euch? Gab es Seeigelstreß? Und hatte euer Hund damit Probleme?
    LG

    Hey,
    ich hab auf reise-mit-hund das hier gefunde, also keine Kampfhunde Regelung. die Botschaftsseite war mir für die Uhrzeit zu kompliziert:


    Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz
    Hunde, die in die Schweiz einreisen sollen, müssen verschiedene Einfuhrbedingungen erfüllen. Sie benötigen eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung (nur gültig bis 30. Juni 2011).


    Die Hunde müssen ferner über eine gültige Tollwutimpfung mit einem Impfstoff nach WHO- Norm verfügen. Die Erstimpfung eines Junghundes muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen spielt die Wartefrist keine Rolle mehr.


    Jungtiere unter 3 Monaten dürfen ungeimpft in die Schweiz einreisen, wenn sie ihre Mutter begleiten oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, wonach sie seit ihrer Geburt ununterbrochen an ihrem Geburtsort lebten und nie mit wild lebenden Tieren Kontakt hatten.


    Eine Aufstellung der notwendigen Einreisedokumente finden Sie hier.


    Mehr zur Einreise finden Sie unter http://www.bvet.admin.ch .


    Kupierte Hunde


    Kupierte Hunde (Ohren und/oder Rute) dürfen nicht eingeführt werden, es sei denn, es handelt sich um einen kurzen Ferienaufenthalt des Besitzers oder um einen Umzug in die Schweiz.

    Frankreich: Quelle: http://www.botschaft-frankreich.de, download am 17.04.2010
    Haustiere: Einfuhrbestimmungen
    Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich


    Vorbemerkungen:


    Es werden oft falsche Informationen über die Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich verbreitet.


    Beachten Sie bitte die untenstehenden Informationen, die dem aktuell gültigen Stand der Gesetzgebung entsprechen.


    Diese Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen kurzen Aufenthalt oder für den Transit durch Frankreich.


    Wenn Sie mit Ihrem Tier fliegen möchten, beachten Sie auch bitte die Bestimmungen der Fluggesellschaft (z.B.: Gewicht des Tieres, Grosse der Kiste).


    Hunde, Katzen und Frettchen Es gilt für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Sie legt die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU fest.
    Anmerkungen
    Tollwutimpfungen, die 3 Jahre gültig sind, sind auch in Frankreich anerkannt, sobald der Impfstoff explizit auf dem Impfpass angegeben ist.


    Sie benötigen keine Sondergenehmigung mehr, wenn Sie mit mehr als 5 Hunden nach Frankreich einreisen.

    Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein:


    genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)


    gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.


    Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.
    Kampfhunde (nach französischem Gesetz) Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.
    Die Hunde der ersten und zweiten Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
    Im öffentlichen Raum sind Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht.
    Anmerkungen:



    Rottweiler dürfen nach Frankreich einreisen. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.


    Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.
    Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.
    Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).


    Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.


    Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch.


    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

    Daueraufenthalt Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
    Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen werden benötigt - eine Gesundheitsbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und die bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden.
    eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.


    Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft
    (Bei Kampfhunden bitten wir um die Zusendung eines Fotos des Hundes)


    E-mail Landwirtschaftsabteilung


    Oder an das französische Landwirtschaftsministerium:


    Pascale Vignal-Gautron
    Tel. 0033 1 49 55 84 72
    [email='pascale.vignal-gautron@agriculture.gouv.fr'][/email]


    Weitere Informationen (auf Französisch) auf der Internetseite des französischen Zolls

    Dänemark: Quelle: http://www.ambberlin.um.dk, dänische Botschaft, download, 17.04.2010,
    HUNDE KATZEN UND FRETTCHEN
    HUNDE KATZEN UND FRETTCHEN


    Zusammenfassung der Einreisebestimmungen:


    • Chip oder Tätowierung
    • EU-Heimtierausweis
    • Gültige Tollwutimpfung


    In Dänemark gelten zwei Hunderassen als besonders gefährlich: Pitt Bull Terrier und Tosa Inu. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.


    Identifizierbarkeit ist wichtig
    Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land** nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. ein Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.


    EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
    Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.



    ** EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.


    Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen
    Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.


    Alleinereisende Tiere
    Wenn das Haustier bzw. die Haustiere nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier bzw. die Haustiere hat, begleitet wird, muss die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet werden


    Gefährliche Hunde
    Als besonders gefährliche Hunde gelten die Rassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Haltung, Züchtung und Einfuhr von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind in Dänemark verboten.


    Alle anderen Hunderassen sind in Dänemark erlaubt, mit Ausnahme von den Einzelfällen, in denen ein Tier als gefährlich eingestuft worden ist. Ein Hund wird als gefährlich eingestuft (egal welche Rasse), wenn er eine Person angegriffen oder andere erhebliche Schäden verursacht hat, oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der für die Umgebung gefährlich ist.
    Solche gefährliche Hunde sind in Dänemark nicht willkommen, und die Polizei kann dem Hund Leinenzwang, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.


    Leinenzwang
    Bzgl. Leinenzwangs für nicht-gefährliche Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:


    • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September Leinenzwang.
    • In Wäldern besteht ganzjährig Leinenzwang.


    Ausstellungen
    Obwohl die Tollwutimpfung z.B. bei der Einreise nach Dänemark drei Jahre noch gültig ist, können häufiger Tollwutimpfungen bei Ausstellungen gefordert werden. Wenn man in einer Ausstellung teilnimmt, ist es erforderlich zu untersuchen ob es von der Seite der Veranstalter spezielle Impforderungen gibt


    Für weitere Informationen
    Reisen Sie als Tourist oder ziehen Sie nach Dänemark um und haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilung der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt an Ihrem Bestimmungsort.



    Redigiert 17. März 2010

    Wie gesagt, geht direkt auf die Seiten der Botschaften. Dann gibt es keine wilden Spekulationen und es ist amtlich. Hier mal der Auszug von den Niederlanden:
    Einfuhrbestimmungen für Heimtiere
    Hunde, Katzen und Frettchen
    Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:


    Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.


    Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.


    Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.


    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


    Aggressive Hunde
    Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.



    Häufige Fragen


    Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
    Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.




    Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
    Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat


    Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
    Wellensittiche und Papageien dürfen in die Niederlande mitgenommen werden, wenn eine von einem Tierarzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, die besagt, dass die Tiere gesund und frei von den klassischen Vogelkrankheiten wie Pseudo-Vogelpest, Vogelcholera, Psittacose und Pullorum sind. Weiterhin ist es nicht erlaubt mehr als 2 Tiere mitzunehmen und diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, http://www.cites.org).


    Schildkröten und andere Terrarientiere
    Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat und diese Tiere dürfen ebenso wie bei Wellensittichen und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, http://www.cites.org).


    Pferde
    Pferde die aus Deutschland in die Niederlande mitgenommen werden (Urlaub), benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.


    Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat. Eventuelle Zollbestimmungen können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031.


    Mini-Schwein
    Man braucht ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.






    Last update: 27-07-2009 • http://www.niederlandeweb.de


    Und es gibt von jedem Land so eine tolle Botschaften-Seite.


    Allso, auf nach Holland, ich werde auch wieder hin, und habe absolut keinen Streß mit Sokas bzw. den Menschen in Bezug auf Sokas gehabt.