Beiträge von Ness

    Hallo,


    das Mindestalter für die BH-Prüfung beträgt 15 Monate und für den ersten Start im Agility 18 Monate.


    @Tine-Maya 
    Saaag mal, warst du heute in Harthausen - der Pokal kommt mir so bekannt vor... Mein Männeken hat dort den Jumping 3 gewonnen und der Pokal sieht genauso aus (Ebbo mit einem blue-merle Border Collie)... leider sind Ness und Buffy belegt, so konnte ich nicht starten... meine Tochter Leonie lief im A1 mit ihrem Sheltie Lando.... na ja immerhin hab ich einen Sonnenbrand bekommen, so war ich nicht ganz umsonst da :grinsevil:


    Viele Grüße
    Melanie Steiner
    narrow lane

    Nach dem Tierschutzgesetz § 3 Absatz 11 ist der Einsatz VERBOTEN!


    Den Absatz 11 habe ich weiter unten rot und fett markiert.


    § 3
    Es ist verboten,
    1.
    einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
    1a.
    einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist,
    1b.
    an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
    2.
    ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 und, wenn es sich um ein Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist,
    3.
    ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
    4.
    ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepaßt ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
    5.
    ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
    6.
    ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
    7.
    ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
    8.
    ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,
    8a.
    ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, daß dieses Verhalten
    a) bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
    b) im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    c) seine Haltung nur unter Bedingungen zuläßt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen,
    9.
    einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
    10.
    einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,

    11.
    ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.


    Grüße
    Melanie

    Hallo,


    als erste Anlaufstelle kann ich dir den Verein in Reutlingen-Betzingen empfehlen:


    http://www.vsgh.de


    Die haben sogar eigene Enten zum Hüten.... :biggthumpup:


    Agility ist natürlich Pflicht :flower: , sowie DogDancing, Mobility & Obedience....


    Schau doch einfach mal bei denen vorbei.... ist ein netter Haufen...


    Ansonsten gibt es in der Nähe von Reutlingen eine weitere Möglichkeit zu hüten bei Sonja:


    http://www.sumelocenna-border-collies.de


    Willkommen in schwäbisch Kongo!


    Grüße
    Melanie

    Hallo,


    das Turnier findet in 64385 Reichelsheim in der Reithalle statt.


    Hier eine Wegbeschreibung, die ich auf der Homepage der Lautertaler ( http://www.hundefreunde-lautertal.de/5024/33321.html )gefunden habe:


    Von Norden kommend
    Autobahn A5 Ausfahrt Pfungstadt (Nr.27)
    B 426 folgend nach Mühltal (Nieder-Ramstadt) bis Reinheim
    in Reinheim auf B 38 Richtung Groß-Bieberau, Brensbach, Reichelsheim
    in Reichelsheim an der ersten Ampelkreuzung rechts abbiegen
    nach ca. 300 m wieder rechts, nach ca. 100 m links ist der Parkplatz zur Reithalle.


    Von Süden kommend
    Autobahn A5 Ausfahrt Bensheim (Nr.30)
    B 47 folgend nach Lautertal, Lindenfels
    ca. 3 km hinter Lindenfels auf die B38 Richtung Reichelsheim, Brensbach, Reinheim
    in Reichelsheim an der ersten Ampelkreuzung (2.Ampel in Reichelsheim) links abbiegen nach ca. 300 m wieder rechts, nach ca. 100 m links ist der Parkplatz zur Reithalle


    Wir haben eigentlich auch gemeldet, wenn es bei uns aber so weiter schneit, dann werden wir die 200 km am Sonntag nicht fahren... :( oder wir kommen mit dem Pferdeschlitten


    :rofl:


    Wer weiß, vielleicht sieht man sich am Sonntag?
    Ich starte im A1 und A3, mein Mann im A3 (alles Large) und unsere Tochter im A1 Mini....


    Grüße
    Melanie

    Hier eine kurze Beschreibung des Winterwetters auf der der Alb:


    ".....Die Alb ist kälter, als es eigentlich ihrer Höhenlage entspricht; das gilt besonders für ihre vielen Mulden. Für Wintersportler kann das nur vorteilhaft sein: Wegen der niedrigen Temperaturen fällt der Niederschlag häufig als Schnee, und die Schneedecke bleibt außerdem lange erhalten.


    Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse bewirken, daß die Schneedeckenhöhe nur geringe Unterschiede zwischen niedrigen und hohen Lagen aufweist. Auch der Wind will nicht vergessen werden. Schließlich bemüht er sich auf den Hochflächen um eine gleichmäßige Verteilung der Schneehöhen. Auf exponierten Stellen ist der Schnee deshalb häufig verweht. ...."


    Durch den Wind herrschen dort teilweise Temperaturen :ill: , die einen an Sibirien denken lassen.... :biggthumpup:


    Aber keine Angst... schööön ist es wirklich.... auf unserer Homepage findest in der Galerie unter "diverse" , dann unter "Herbstwanderung auf der schwäbischen Alb: der Rosenstein" ein paar Eindrücke deiner neuen Heimat :biggthumpup:


    Täferrot liegt am Rande der schwäbischen Alb:
    Such mal auf ner Landkarte Schwäbisch Gmünd (liegt zwischen Aalen und Stuttgart), dann leicht nach oben zu Mutlangen, ein kleines Stück nach rechts, da liegt Täferrot... :tanz: seeeehr idyllisch.....


    Grüße von Melanie

    Zitat

    .....Ich habe auf dem letzten Seminar von einer Teilnehmerin einen sehr schönen Satz gehört, als es um Zucht und um Verpaarungen ging:


    "Erst gucken wir uns den Hund an, und dann erst erst seinen Stammbaum".......


    :biggthumpup: kommt mir seeeeeeeeeeeehr bekannt vor :cool:


    Liebe Grüße von Melanie


    kai
    die, mit der glotzenden blue-merle Hündin :grinsevil: