Beiträge von Pulik

    Nicky kann nichts erschüttern, nicht mal ein Knallfrosch direkt neben ihr.


    Csillag hat sich am 1. August-Feuerwerk schon in die Hosen gemacht,
    lag sabbernd auf meinem Bett und es wurde leider bis nach 02,00 h geknallt.


    Für mich gilt : Am Silvester kommt mir den ganzen Tag kein Hund von der Leine, nicht mal wenn es in den Garten geht .

    Hm, ist sie in Reichweite und sie weiss es , reicht ein scharfes nein ein oder 2 mal und sie rückt es raus, andernfalls schnappe ich sie mir
    (die langen Zotten können da sehr hilfreich sein ) und hole es selber aus dem Mund raus


    Was anderes fällt mir jetzt nicht ein, höchstens die gefährdeten Sachen in sicherer Reichweite vor dem Hund aufzubewahren.


    Einsatz einer Rappelbüche wenn Du siehst, dass sie was verbotenes aufnimmt ?

    Hm, das möchte ich auch gerne wissen. :???:


    Meistens lässt sich Nicky auf ein Tauschgeschäft ein: Leckerli gegen Gegenstand. Allerdings hat sie mich eine Zeitlang damit gefoppt. Unterwegs liegen halt manchmal Taschentücher rum und ich habe prophylaktisch aus gesagt. Resultat: sie hat es sich erst recht geschnappt
    und auf Leckerli gewartet. Habe ich nichts gesagt und es ignoriert, hat sie es von selber wieder ausgespuckt oder erst gar nicht genommen.

    Zitat

    Echt der TA auch ?????


    Ich hab zumindest gehört, daß der Arzt einen Hundebiß melden muß/soll. An wen??? Keine Ahnung


    In der Schweiz muss es dem Veterinäramt gemeldet werden. Seit dem tragischen Vorfall in Zürich wo 3 Pittbull ein Kinder zerfleischt haben, gab es ja einige gesetzliche Aenderungen bei der Hundehaltung.


    6. Meldepflicht
    Gemäss der eidgenössischen Tierschutzverordnung (Artikel 34a) und dem kantonalen Hundegesetz (Artikel 20) sind Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Polizeiorgane, Zollorgane und Hundeausbildende verpflichtet, dem Veterinäramt Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere verletzt hat und/oder Anzeichen eines ausgeprägten Aggressionsverhaltens zeigt. Das Veterinäramt nimmt ebenfalls Meldungen von geschädigten Personen und aus der Bevölkerung entgegen. Die obligatorischen Meldungen müssen mit den entsprechenden offiziellen Meldeformularen erfolgen:

    Darauf würde ich mich auf keinen Fall einlassen , was ist das denn für eine Idee ?


    Ist es bei Euch nicht Pflicht, einen solchen Vorfall zu melden ??? Wenn der Hund schon auf auf ein ihm bekanntes Kind reagiert, das sich richtig verhält, was ist mit anderen unbekannten Kindern die vielleicht kreischen oder weglaufen ?


    Ich würde es beim Ordnungsamt melden, wenn er schon andere Passanten und Hunde angeht ?


    Wurde der Hund mal tieraerztlich durchgecheckt, hat er Schmerzen oder sonst was ?? Ich meine, ev. Hirntumor ? Denn normales Verhalten ist das nicht .