Beiträge von Blanket

    Hallo zusammen!


    Programmhinweis an alle Interessierten!


    ZDF Neo um 20.15 Uhr:


    Da wird mir übel - Verbrauchermagazin
    Fast jeder 2. Haushalt in Deutschland hält sich ein Haustier, ganz oben im Ranking: der Hund. Wolfgang Trepper und Anastasia Zampounidis klären, wie Anbieter unsere Tierliebe ausnutzen, ob Hunde wirklich Kaustangen brauchen, was Welpen aus osteuropäischer Qualzucht erleiden und wie Abfall zu Tierfutter wird.


    Im Anschluß um 21 Uhr ebenfalls auf ZDF Neo:


    Wie werd' ich Tierflüsterer?
    Welches Tier passt zu mir, und wie kann ich mein Tier erziehen? Was ist das Geheimnis eines Tierflüsterers, und auf welche Weise kommuniziert er mit seinen Tieren? Christiane und Lutz wollen der Mensch-Tier-Beziehung auf den Grund gehen. Sie besuchen eine Kuh, die sich wie ein Pferd benimmt, und erfahren von Raubtierdompteur Rüdiger Probst, wie man einen Tiger dressiert. Sie lernen, dass auch bei Tieren Liebe durch den Magen geht, und wollen in einer Filmtierschule herausfinden, ob es eine Universalsprache der Tiere gibt. Hilft Lutz das ganze, neu erlernte Wissen, um seinem Pflegehund Manieren beizubringen, oder wäre ein Goldfisch doch der bessere Mitbewohner?


    Gute Unterhaltung wünscht euch
    Blanket

    Hallo zusammen! :smile:


    Das generelle Verbot von Hunden und Katzen in Mietverträgen beschäftigt heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richter müssen entscheiden, ob generelle Klauseln zum Verbot von Haustieren zulässig sind. Im konkreten Fall geht es um einen kleinen Mischlingshund in einer Wohnung in Gelsenkirchen. Ein Urteil des BGH hätte aber grundsätzliche Bedeutung für Tausende ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland. Hunde und Katzen sind nach Angaben des Hauseigentümerverbandes Haus & Grund ein häufiger Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern.
    Quelle: http://www.pz-news.de/news_art…vertrag-_arid,406727.html


    Konkret geht es um diesen Fall:


    Verhandlungstermin: 20. März 2013


    VIII ZR 168/12


    AG Gelsenkirchen-Buer - Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11
    LG Essen - Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11


    Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war - wie bei der Klägerin üblich - als „zusätzliche Vereinbarung“ enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, „keine Hunde und Katzen zu halten.“


    Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Die Klägerin behauptet, dass dem Beklagten vor Abschluss des Mietvertrags klar vor Augen geführt worden sei, dass er den Hund nicht in die Wohnung mitnehmen könne. Sie hat den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen.


    Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die im Mietvertrag enthaltene „zusätzliche Vereinbarung“ als Allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam sei, da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sei. Danach sei eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall vorzunehmen, um die Zulässigkeit der Tierhaltung zu klären. Die Klausel im Mietvertrag diene aber dazu, diese Interessenabwägung zu vermeiden. Denn die Klägerin wolle dadurch verhindern, dass zahlreiche Mieter mit dem Wunsch nach Hunde- oder Katzenhaltung an sie heranträten und sie damit zu dem mit einer Interessenabwägung verbundenen Verwaltungsaufwand nötigten. Nach der folglich anwendbaren gesetzlichen Regelung sei dem Beklagten die Haltung des streitgegenständlichen Hundes zu gestatten. Dabei könne offenbleiben, ob die Klägerin – wie vom Beklagten vorgetragen – mündlich ihre Zustimmung zur Haltung des Mischlingshundes erteilt habe. Denn sie verhalte sich treuwidrig, wenn sie im vorliegenden Fall die Zustimmung verweigere.


    Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.


    *§ 307 BGB: Inhaltskontrolle


    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.


    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung


    1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
    2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.


    Quelle: http://www.bundesgerichtshof.d…/terminhinweise_node.html


    Ich wünsche allen betroffenen Tierhaltern in gleicher/ähnlicher Situation eine zufriedenstellende Entscheidung! :gut:


    Viele Grüße
    Blanket

    Zitat


    aber mich würde ja interessieren, falls bei der TE wirklich was kommt :D


    Morgen zusammen!


    Möchte nun, nachdem über 6 Wochen vergangen sind, mal ein kurzes Update geben:


    Ich habe bis heute, zu besagten Vorfall, keinerlei Post vom OA bekommen :gut: !


    Aber vorsichtshalber warte ich nochmal mindestens 2 Wochen. Deutsche Mühlen mahlen bekanntlich langsam.
    Wünsche allen einen "Schönen Sonntagmorgen"!


    Viele Grüße
    Blanket

    Zitat


    du schreibst : " auf ausgewiesenen hundefreilaufflächen unterwegs".
    wie sehen die schilder dafür aus?


    Nein, das habe ich nicht geschrieben! :gott:
    Meine Worte waren "ausgewiesene Hundefreilaufwege".
    Von der Form her sind diese Schilder rechteckig, fast wie normale Straßennamensschilder.
    Die Grundfarbe ist grün. Darauf steht in weißer Schrift "Hundefreilaufweg" mit Pfeil, der die Richtung angibt.
    Zudem befindet sich ein weißes Quadrat auf der grünen Grundfarbe.
    In diesem weißen Quadrat ist ein schwarzer Hund ohne Leine abgebildet. Der abgebildete Hund blickt in Pfeilrichtung.

    Zitat


    dann is es wohl nicht die frage wer---warum--rechtmäßig--in uniform--oder nicht uniform ----ausweis oder sonstwas.
    sondern warum hat die hh das gemacht.


    Dann will ich dir (und allen anderen) mal erklären, warum ich dass gemacht habe:


    Erstmal möchte ich nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dieses besagte Schild nicht ignoriert zu haben.
    Ich bekenne mich schuldig, es trotz 37 Lebensjahren lediglich falsch aufgefasst zu haben.
    Wir waren etwa 50 Minuten am Kanal und auf ausgewiesenen Hundefreilaufwegen unterwegs. Um zurück zum Parkplatz zu kommen sind wir nach rechts, in einen weiteren (als Hundefreilaufweg gekennzeichneten) Weg abgebogen.
    Wir taperten eine Weile diesen Weg entlang, als plötzlich wie aus dem Nichts und ohne erkennbaren Grund, dass rotumrandete Schild mit dem durchgestrichenen, leinenlosen Hund aufkreuzte. Der Schotterweg hinter dem Schild führte genauso weiter, wie die Strecke, die wir bereits hinter uns gelassen hatten.
    Da mein Hund ohnehin angeleint war, ging ich davon aus, daß das Schild meinen Hund nicht betrifft, weil angeleint.
    Wir sind also weitergegangen.
    Wenige Minuten später tauchte dann der OA-Typ auf. Szene ist bekannt.
    Wir befanden uns zu diesem Zeitpunkt etwa 10 Minuten vom Parkplatz entfernt.
    Wenn es nach dem Ordnungshüter gegangen wäre, dann hätten wir sicherlich umkehren und nochmal den 50 Min.-Weg zurücklaufen müssen, um zum Auto zu gelangen. Eine andere Möglichkeit, bzw. Strecke gab es nicht.
    Deshalb habe ich mich erst garnicht auf eine Diskussion eingelassen und bin einfach weitergegangen.


    Ja, ich weiß - viele von euch hätten sich aus lauter Höflichkeit gerne die Zeit genommen nochmal zurückzulaufen, zumal es ja ein Sonntag war. Das war in meinem Fall aber aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
    So, nun verdammt mich und schlagt weiter auf mich ein!

    Zitat


    Aber klar, wertvoll sind jetzt nur die Beiträge, die Dir sagen: Alles richtig gemacht, die können Dir gar nichts
    Was soll ich Dir jetzt antworten?


    Habe ich nie behauptet und bin für Kritik durchaus offen.
    Sofern du keine eigenen Erfahrungswerte beitragen kannst (und das können Gutmenschen, die immer alles perfekt machen nunmal nicht), lass es doch einfach.