Zitat
Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger
Der Behörde ist das ziemlich egal, dass du den Hund auch, bzw. mit auf dich gemeldet haben möchtest.
Für die ist lediglich wichtig, wer für die anfallende Hundesteuer aufkommt und im Falle der Nichtzahlung haftbar gemacht werden kann.
Dass allerdings ein Partner von nichtverheirateten Paaren (wenn getrennte Steuererklärungen) für die Steuerschuld des Steuerpflichtigen aufkommt, halte ich für sehr fragwürdig Ist das nicht moderne Sklaverei?
Mein Fazit: Er ist doch auch so dein "richtiger" Hund, oder du meldest ihn nun zu dir um, quasi ein Besitzerwechsel fürs Amt :/