Beiträge von EmilEvil

    Also da steht ja des eine gegen das andere.
    Als Beamter muss man sich ausweisen sonscht kag *lol* auf die Aussage. Dienstausweis nicht dabei, ganz einfach Pech gehabt!


    Da steht eine Ordnungswidrigkeit pauschal 25€ (Haufen liegen lassen), gegen eine Amtsanmaßung (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft). Leider hatte die Dame einen Zeugen dabei und du nicht, sonst hätt ich es drauf ankommen lassen :D


    Könnt ja jeder daher kommen und sagen er sei Beamter in Zivil oder der/die Bundeskanzler/in :shocked:


    Tante EDIT sagt: Enter gedrückt vorm fertig schreiben.
    Nur würde ich mir das ganze als HH nicht so zu Herzen nehmen da kommen schon noch einige heftigere Situationen auf dich zu, versprochen ;)

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    Ich fände es in einer Partnerschaft übrigens auch mehr als seltsam, wenn nur einer Befehle geben darf und der andere soll sich irgendwie raushalten - das ist doch völlig realitätsfern.


    Geht aber nur wenn beide wirklich am selben Strang in die selbe Richtung ziehen :D


    Zum eigentlichen Thema, ich glaub au ned an so Sachen "mein Hund dein Hund". Der Hund muss/soll auf beide gleich horchen. Auch wenn der eine das so macht der andere so, aber horchen muss der Hund gleichermaßen. Anderst bekommt man doch einen Vogel!
    Bei Kindern ist das denke ich wieder eine andere Geschichte das sie Maßvoll und fair damit umgehen. Aber das können sie ja auch lernen... Von nix kommt nix.

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    Frag mich aber auch, wenn mich draussen jemand angreift und wenn ich schon soweit bin das ich Notwehr Leisten muss, erst dann die Hunde mithelfen. Wer würde dann wohl recht bekommen?
    Oder geht sowas dann nur im zusammenhang mit einem Wesenstest, oder Zeugen Aussagen, das man da gut bei weg kommt?


    Da wird zuerst mal das "Halter haftet" zu tragen kommen" :lol:
    Hättest dich ja angemessen im Notwehrparagraphen bedienen können :???:
    Der 32er ist für uns Otto Normalbürger auch solch eine Sache! Keine Situation ist vergleichbar mit einer anderen :roll:
    Zum end kommt raus du hättest dich wehren dürfen aber nicht mit der "Waffe" Hund.
    Also hättest lieber MR. Zaunlatte gewählt :hust: auch wenn das pöser für den pösen Purschen ausgegangen wäre.
    Kann aber auch genau umgekehrt sein das ein Richter der Ansicht ist, der Hundebiss steht in Relation des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. <-- kann ich mir aber nicht vorstellen
    Man kanns halt nicht abschätzen nicht mal Anwälte, weil halt alles Situationsbedingt ist.


    >>Oder aber ein wenig weg vom Thema, also ganz arges OT:
    Ein Trainer von mir vor Jahren ging nach dem Einkaufen durch einen etwas suspekten Park, im Arm seine Papiertüten (darin unter anderem Glascolaflaschen 1,5l die billigen, mit dem kurzen Hals >>dich sich eigentlich nicht als Waffe eignen wegen dem greifen<<). Er sollte dann von 6 Leuten überfallen werden, fackelte nicht lange schlug dem ersten eine der Flaschen durchs Gesicht dem zweiten stiess er mit einem intaktem Flaschenboden unters Kinn, dann haben se Panik bekommen und sind geflüchtet. Man hat ihn eingesperrt weil er seine Notwehrrechte überschritten haben soll.<<


    So viel zu Notwehr und deren Überschreitung und solchen Geschichten, das kann ganz schnell nach hinten losgehn. Für eine Frau vielleicht weniger, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen!


    Ich kann mir auch gut vorstellen ein Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen einen rechtswidrigen Angriff ist weniger "präker" als ein Hund der beißt. (bin aber kein Jurist ned)


    Wir sollten halt nicht vergessen das in Deutschland nicht wie beim "Big Brother" USA nach vergleichbaren Fällen/Stituationen/Rechtsprechungen entschieden wird, sondern immer (so sollte es eigentlich sein) in jedem Fall eigens....

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    Also, der nette Herr sagte mir, wenn jemand in meine Wohnung einbricht und der Hund beißt, hat der Einbrecher Pech gehabt.


    Verlass dich nicht drauf!
    Die Polizei darf/kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wie denn auch..

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    ehrlich gesagt, hab ich mir darüber noch keine gedanken gemacht. ich hab bisher bei etlichen petitionen im in- und ausland unterschrieben und hab noch nicht gehört, dass es für die tonne ist, wenn man nicht aus dem betreffenden land stammt.


    Ich mein ja nur weil in Deutschland gilt das ja nur für Bürger hiesig.
    Wills ja auch ned madig machen (auf keinen Fall ned). Nur denke ich mir als Regierung von XY wenn Bürger aus Land XX da abstimmt, schon klar :roll:
    Vergleichbar mit der Nichtraucher/Rauchergeschichte erst kürzlich, war j aauch nur "intern".
    Da wäre dann wohl eher so ne EU angeleierte Sache mehr hilfreich.


    Da ich in dem Link halt auch nix davon gelesen habe wer berechtigt ist abzustimmen, fragte ich halt.

    Die Luna wäre wohl: Alleinunterhalter und Clown


    Der Emil: Entweder Chefkoch oder Rentner der alles Notiert was vor dem Haus so los ist um dann einen auf dicke Hose zu machen. Getreu dem Motto: eh was ratschen sie auf dem weg vor MEINEM GARTEN, wollen se wohl hier einbrechen wa?