Eine "coole" Dienststelle oder aufnehmenden Beamten hast du da!
Ich würd auf jeden Fall auch Anzeige erstatten, wie da Hamburger Jung schon sagte und mich Nulle Nada nicht abwimmeln lassen!
Bissl OT aber vl hilft das dir ja auch:
>>Wenn du magst schreib mir eine E-Mail, dann suche ich mehrere gute Schulen in Sachen SV für dich raus.
Buchtipp auf die schnelle in Sachen Hunde, "Gefährliche Hunde von Michael Hanstein" aber nicht zu viel erwarten, einfach gut zu wissen.
Mir liegt auch sehr am Herzen das du trotz Angst keine Waffen (Messer, Pfeffersprühgeräte etc.) mitführst das geht ungeübt meist ins Auge. Nicht das ich dir das unterstellen will, ich will da nur in der Prävention vorgreifen.<<
Aber des wichtigste is das es eben aufgenommen wird von der Wache, und kugen das eine Kopie oder Bestätigung bekommst!
Zum O-Amt einen Brief schreiben (Einschreiben) mit den Vorkommnissen, da kommen se dann nicht mehr so schnell aus.
Was mir gerade noch einfällt Verleumdung (Sohn angeb. bedroht)
Ich hab mal aus Tante Wiki kopiert:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 187 StGB
Ich bin aber eben kein Jurist ned, aber Bedrohen und son Zeugs, da muss der Beamte ja was machen! Wo sind wir denn? :zensur: