Hallo,
nachdem ich nun in den letzten beiden Tagen zum Thema generelle Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten geforscht habe, bin ich doch nun um einiges schlauer.
Ich beziehe mich hier jedoch nur auf Baden Württemberg, für andere Bundesländer sollte es aber möglich sein in der gleichen Art und Weise die Informationen zu finden.
1. Hundeverordnung Deutschland oder auch Kampfhundeverordnung regelt lediglich die Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde.
2. Bundesnaturschutzgesetz gilt für ganz Deutschland, hier ist nichts zum Thema Hund zu finden.
3. Die Landesnaturschutzgesetze reglen den Naturschutz auf Landesebene. Für BaWü ist ebenfalls hier nichts zum Thema Hund zu finden.
4. Über die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW lassen sich über den Daten - und Kartendienst die Naturschutzgebiete anzeigen und die Steckbriefe des jeweiligen NSG anzeigen und im Verordnungstext steht dann was man in einem NSG nicht darf.
5. Für jedes NSG gibt es eine eigene Verordnung. Diese Verordnung regelt warum ein bestimmtes Gebiet zum NSG erklärt wurde, Größe usw.
6. In der Polizeiverordnung der Ortschaft, Stadt oder Gemeinde ist aufgeführt wo diese greift. Das ist laut Baurechtsverordnung meißt auf den Innenbereich beschränkt. Innenbereich ist alles bis zu Orts- oder Stadtgrenze. Sie greift nicht auf einzelnen Gemarkungen.
Ein generelles Führen von Hunden an der Leine in einem Naturschutzgebiet ist absoluter Nonsens.