Beiträge von gregorin

    Hallo,


    nachdem ich nun in den letzten beiden Tagen zum Thema generelle Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten geforscht habe, bin ich doch nun um einiges schlauer.
    Ich beziehe mich hier jedoch nur auf Baden Württemberg, für andere Bundesländer sollte es aber möglich sein in der gleichen Art und Weise die Informationen zu finden.


    1. Hundeverordnung Deutschland oder auch Kampfhundeverordnung regelt lediglich die Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde.


    2. Bundesnaturschutzgesetz gilt für ganz Deutschland, hier ist nichts zum Thema Hund zu finden.


    3. Die Landesnaturschutzgesetze reglen den Naturschutz auf Landesebene. Für BaWü ist ebenfalls hier nichts zum Thema Hund zu finden.


    4. Über die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW lassen sich über den Daten - und Kartendienst die Naturschutzgebiete anzeigen und die Steckbriefe des jeweiligen NSG anzeigen und im Verordnungstext steht dann was man in einem NSG nicht darf.


    5. Für jedes NSG gibt es eine eigene Verordnung. Diese Verordnung regelt warum ein bestimmtes Gebiet zum NSG erklärt wurde, Größe usw.


    6. In der Polizeiverordnung der Ortschaft, Stadt oder Gemeinde ist aufgeführt wo diese greift. Das ist laut Baurechtsverordnung meißt auf den Innenbereich beschränkt. Innenbereich ist alles bis zu Orts- oder Stadtgrenze. Sie greift nicht auf einzelnen Gemarkungen.


    Ein generelles Führen von Hunden an der Leine in einem Naturschutzgebiet ist absoluter Nonsens.

    Und woher weiss man das? Wenn man z.B. mal in die Stadt zu Besuch kommt?


    Weil es mir dann immer noch keine Ruhe gelassen hat, habe ich solange in anderen Satzungen von NSG geschaut, bis ich doch tatsächlich in einer Satzung fündig wurde. Hier steht dann auch wirklich, dass man keine Hunde freilaufen lassen darf. Aber in besagtem "meinem" NSG steht davon nichts......
    das nenne ich mal deutsche Bürokratie hat sich selbst verarscht! :gut:

    Hallo,


    also ich hatte ja auf dem Ordnungsamt angerufen und gefragt wie es hier bei uns so aussieht und die Aussage war, innerorts regelt das die Polizeiverordnung, im Wald, das war mir klar, ist Leinenpflicht und im NSG ist es über das Naturschutzgesetz geregelt. Tja und da war ich mal neugierig und habe mir sowohl Bundes- als auch Landesnaturschutzgesetz angeschaut - nada! Dann habe ich erfahren, dass jedes NSG eine Satzung hat in der steht, was man da alles darf und was nicht. Tja, da steht wiederum auch nichts von wegen Hunde und anleinen.
    es scheint nämlich so zu sein, dass man auf den ordnungsämtern auch nciht unbedingt weiss was man da von sich gibt und dass NSG nicht gleich bedeutet Hundi muss an die Leine.


    Achja und am NSG selbst steht nur das grüne Schild mit dem Adler, das auf ein NSG hinweist. keinerlei Zusätze. Außerdem steht das Schild nur auf einer Seite, kommt man einen anderen Weg, läuft man ohne Hinweis ins NSG rein ;-)

    Hallo,


    vielleicht kann mir ja hier weitergeholfen werden. Wo steht, dass Hunde in einem Naturschutzgebiet (NSG) angeleint sein müssen?
    Ich finde weder im Bundesnaturschutzgesetz etwas dazu, noch im Landesnaturschutzgesetz, also habe ich mir die Satzung des NSG angesehen, auch dort steht nichts dazu. Die Polizeiverordnung gild nur Innerorts.....


    Tja wo kann man denn noch suchen?
    kann mir da jemand weiterhelfen?


    Grüsse Alex

    Hallo,


    darauf achten, dass man zwischen Futtern und Autofahrt genug Zeit lässt.
    Dann ist gerade bei jungen Hunden der Gleichgeichtssinn noch nicht ausgebildet, davon wird den Wuffis auch übel.
    Und dann natürlich wenn der Wuff ständig im Auto liegt. Er muss auch mal aufstehen oder sich setzen und rausschauen, dann ist es auch nciht so schlimm.
    Achja und vielleicht den Fahrstil etwas anpassen ;-)

    Mäuse jagen oder ausgraben fördert den Jagdtrieb. Mal sehen ob es der ein oder andere auch noch so lustig findet, wenn der Hund einem Reh hinterher geht ;-)
    By the way.... Jäger dürfen auf wildernde Hunde schiessen.


    Und mal ganz abgesehen vom Jagdinstinkt, wenn der Wuffi eine Maus erwischt, die vergiftet wurde, ist auch nicht zum lachen. Es laufen genug Deppen rum, die Giftköder auslegen.


    Meinem Hund verbiete ich das Jagen von Mäusen.

    Zitat

    Ich hoffe, das mit dem Fangen war nur ein Scherz


    Na ihm würde das schon gefallen, wenn ich ihm hinterher rennen würde. Er läuft ja nicht weg, also nicht falsch verstehen.
    Bisher hab ich ihn dann immer wieder hergelockt, mit Spielzeug oder so. Er kommt auch auf Abruf, leider eben nicht immer. Wenn es was interessanteres als "den Alten" gibt, muss er erst das erschnüffeln.


    TanNoz

    Zitat

    Wie lang habt ihr den Hund denn? bekommt er regelmäßig Freilauf oder geht ihr fast nur an der Leine mit ihm?


    Seit neun Wochen ist er hier. Mit Leine gehts zur Wiese oder einem freien Platz. Ansonsten ist mir das wegen den Autos auf der Strasse zu gefährlich.

    Zitat

    Das klingt, sorry, nach einem ganz normalen unerzogenen Hund ;)
    Wie wäre es mit einer Hundeschule?
    Der Rückruf ist lernbar - für Hund und Halter :D


    Hundeschule sind wir. Ich wollte nur mal weitere Meinungen hören. An der Leine laufen und gehorchen ohne Ablenkung funktionieren ja auch wunderbar, einzig eben wenn er von der Leine gelassen wird, dann muss man fangen mit ihm spielen ;-)