hier mal ein text den ich auf http://www.hundesteuer-datenbank.de gefunden habe:
"Die Hundesteuer stammt ursprünglich aus England, wo sie Mitte des 18. Jahrhunderts bereits eingeführt wurde. In Deutschland wird die Hundesteuer erstmalig ab 1810 erhoben.
In der damaligen Gesetzgebung hieß es:
"Von jedem Hunde irgendeiner Art, der
beim Eintritt des Steuerjahres schon
vier Monath alt ist, entrichtet
1 Reichsthaler ... Die Erhebung dieser
Luxussteuer erfolgt in den Städten."
Noch bis in das 20. Jahrhundert hinein galt der Luxus, sich einen Hund nur zum eigenen Vergnügen halten zu können, als Prinzip der Besteuerung.
Dieses Prinzip kann in unserer heutigen Zeit nicht mehr uneingeschränkt aufrecht erhalten werden.
Durch die Verdichtung von Lebensräumen, das Wachsen der Städte und Gemeinden und das Zusammenrücken vieler Kulturen und Lebensweisen, wandelt sich die Besteuerung der Hundehaltung immer mehr von der Luxussteuer zu einer Ordnungssteuer, die die Anzahl der Hunde in einer Stadt insgesamt begrenzen soll.
Hundehaufen als „Gegenleistung“ hinterlassen ...
... ist streng verboten. Auch wenn manche das annehmen: Die Hundesteuer berechtigt niemanden, seinen Hund einfach irgendwo einen Haufen hinsetzen zu lassen. Das ist – ganz unabhängig von der Steuerzahlung – eine Ordnungswidrigkeit und kann recht teuer werden: in Köln zum Beispiel bis zu 250 Euro Verwarnungsgeld.
Durch die Zahlung der Hundesteuer erwirbt der Hundehalter kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Die Einnahmen werden – was fälschlicherweise oft angenommen wird – auch nicht zweckgebunden für die Straßenreinigung eingesetzt. Sie gehen einfach in die allgemeine kommunale Haushaltskasse."