Beiträge von Elekti

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    Na ja, alle die zuvor gehalten wurden bekamen Leinen- und Maulkorbzwang und Kastrationspflicht - fair ist etwas anderes. Aber ja, es stimmt, nach der Frist angeschaffte Hunde sind die, die eingezogen und eingeschläfert werden.


    Ja, aber von den reinrassigen Hunden, wo man die Rasse zweifelfrei nachweisen kann, mal abgesehen, werden Mix-Hunde eingeschläfert, die dem Anschein nach einer der gelisteten Rassen angehören. Und über die Zugehörigkeit entscheidet die Polizei. Die einzige Methode mit der man nachweisen könnte, dass der Hund keine verbotenen Gene ins sich trägt, der DNA-Test, wird nicht anerkannt. Expertengutachten werden auch nicht anerkannt. Wie soll man bei einem Mix dann den Nachweis erbringen? Man kann also darauf achten, dass man keinen Hund der gelisteten Rassen hat und trotzdem auf die Schnauze fallen.

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    Ich persönlich denke, dass das größte Problem nicht ist, dass es (auch) in Dänemark "Listenhunde" gibt, sondern dass es keine Liste gibt. Wenn ich das richtig verstanden hab, kann jeder Polizist nach Gutdünken entscheiden welchen Hund er jetz gerade mal als gefährlich einstuft & das ist großer Mist. Polizisten sind auch nur Menschen & wenn da einem meine Nase nich passt, nimmt er mir den Hund weg? Das geht ja wohl gar nich!


    Mal abgesehen davon, dass es keinen vernünftigen Grund gibt Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit einfach einzuschläfern. Polizisten sind keine Kynologen und können die Rassezugehörigkeit gar nicht zweifelsfrei bestimmen. Ergo kann es jeden Hund treffen, der einer der gelisteten Rassen auch nur entfernt ähnlich sieht.
    Wer von Euch hier könnte die verbotenen und erlaubten Rassen zweifelsfrei unterscheiden?
    Siehe http://www.fairdog.dk/elements…dog/poster-difference.pdf

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    So, ich habe nun zwei Ferienhausvermieter in der Ecke Dänemarks angeschrieben, wo wir seit Jahren unseren Urlaub verbringen. Ich bekam sinngemäß zur Antwort, dass wir beruhigt unseren Urlaub mit Hund genießen sollen. Es wären in der Gegend (Westjütland) keine Fälle bekannt, in denen die Polizei hinzu gezogen worden wäre und eine willkürliche Entscheidung gegen einen Hund (einheimischer Besitzer oder Touristenhund) gefällt worden wäre.


    Tourismus ist ihr Einkommen, ja meinst Du wirklich sie schreiben Dir, dass Du lieber fern bleiben solltest? Und Esbjerg ist in Westjütland. Ob die Entscheidung nur willkürlich oder nicht gefällt wird, Fakt ist, dass unschuldige Hunde aufgrund ihrer Rasse eingeschläfert werden. Soll ich Dich jetzt so verstehen, dass das in Ordnung ist, wenn es so im Gesetz steht?

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    Aber es ist die typische Einstellung vieler Menschen" Mich betrifft das ja nicht" und wenn es dann doch jemanden davon trifft ist das Geheule gross. Anstatt Vorkehrungen zu treffen um das Tier zu schuetzen, wurde nichts unternommen sondern abgewartet was passiert.


    Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen schmeißen :lol:

    Sicherlich ist es nicht korrekt einen jagenden Hund in Wildgebiet von der Leine zu lassen, das soll auch gar nicht entschuldigt werden. Und ich weiß, hier tummeln sich nur Überhundehalter, denen nie ein Fehler unterläuft, es sind immer die anderen. Auch ist nicht jeder abgängige Hund immer Schuld des Halters. Aber egal. Ein Fehlverhalten entschuldigt noch lange nicht ein anderes Fehlverhalten. Und schon gar nicht eins von staatlicher Stelle. Was wäre mit dem Hund in Anbetracht der 3 Tage-Regelung geschehen, hätte die Familien nicht den Soldaten getroffen, der Auskunft geben konnte? Die Polizei war ja nicht gewillt den Hund zurück zu geben. Für einige ist scheinbar auch völlig in Ordnung, dass die Hunde immer auszulöffeln haben, was ihre Halter ihnen einbrocken, Tod wird dabei billigend in Kauf genommen.

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    Und wie sieht es bei einem Mischling aus? Könnte man einen DNA Nachweis machen lassen und den mitführen? Oder vom Tierarzt und/oder Hundeschule bescheinigen lassen das es sich um ein xy- Mischling handelt und bisher keine Auffälligkeiten waren??? Ja mich beschädigt das ganze eben und will einfach auf einer sicheren Seite sein!


    Letztlich waren wir 2010 ja nach diesem Gesetzesbeschluss in Dänemark gewesen, aber ehrlich--- ich wusste bis vor kurzem noch nicht mal was davon.


    Ein DNA-Test wird nach dänischem Hundegesetz, ich glaube es war der § 4, nicht anerkannt. Halter von Mischlingen haben so gut wie keine Chance die Abstammung ihres Hundes nachzuweisen. Dein Hund muss nicht auffällig werden, es reicht wenn vermutet wird, dass er ein Mischling aus einer der verbotenen Rasse ist.

    Um nochmals auf den Fall Fido, den Husky-Mix zurückzukommen. Der Hund ist aus Neugier und jungendlichem Leichtsinn aus dem Garten ausgebüxt. Die Polizei von Esbjerg hat ihn aufgegriffen und anstatt ihn seinen Besitzern zuzuführen und möglicherweise eine Bußgeld zu verhängen, haben sie ihn, mit der Begründung er würde ein Staff oder Staff-Mix sein, für die Tötung beschlagnahmt.


    Ich frage mich, wo ist da ein Staff???


    Ich frage mich, ob auch jedem Dänemark-Urlauber mit Hund bewusst ist, dass ein ausgerissener Hund von der Polizei nur 3 Tage verwahrt wird und dann weitervermittelt oder getötet werden kann. In der Regel werden Hunde, die wahrscheinlich nicht schnell vermittelt werden können, nach dieser Frist dann gleich getötet.