Beiträge von Elekti

    Danke sehr Schnaudel.
    Ich finde es schon extrem befremdlich, dass der Vorschlag zur Umsetzung des Verbots gefährlicher Hunde, über die Tötung von Mischlings-Welpen und damit die Steuerung der Zucht, ausgerechnet vom Tierschutzsprecher und ausgebildetem Tierarzt kam. Aber gut, da geht Karriere scheinbar vor der Tierliebe :mute:

    Zitat


    Eine Huendin traegt ca 63 Tage, dass das Gesetz kommt war lange vorher bekannt.


    Mich interessiert ja schon lange, wann die dänische Regierung bekannt gegeben hat, dass es ein neues Hundegesetz geben wird, was dies beinhaltet und welche Regelungen es dazu geben wird. Leider habe ich bei meiner Suche nichts Betreffendes gefunden, bin wahrscheinlich zu dusselig. Kannst Du mir bitte verraten wo Du was dazu gefunden hast?


    http://hilleroed.lokalavisen.d…aeserbreve/130418901/1257

    Zitat

    Ich meine eine Klage gegen die Tötung.


    Also wie gesagt. Klage gegen die Entscheidung der Polizei zur Tötung eines Hundes kann man nur bei der Bundespolizei einreichen. Wenn die Bundespolizei der Entscheidung zur Tötung entspricht, gibt es keine weitere Instanz mehr. Dann wird der Hund getötet.

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    Ich verstehe dieses Rechtssystem nicht.


    Wenn Klage eingereicht wurde, muss das doch erst einmal geklärt werden, bevor gehandelt wird. Oder etwa nicht?


    Wenn Du jetzt den Fall Cora meinst. Da geht es um zwei Klagen. Einmal die Klage gegen den Bußgeldbescheid wegen des Vorfalls. Und dann die Klage bei der Bundespolizei gegen die Entscheidung der Nordsjællands politi, dass Cora getötet werden soll. Beide Klagen sind unabhängig voneinander und wenn die Bundespolizei ihrer Dienststelle Recht gibt, kann Cora, unabhängig von der Klage gegen den Bußgeldbescheid, getötet werden. Auch muss das Ergebnis dieser Klage gegen den Bußgeldbescheid nicht abgewartet werden.


    Bezüglich der Klage gegen den Bußgeldbescheid war heute der Gerichtstermin. Scheinbar verlief der Gerichtstermin heute eher positiv (es gibt leider noch keine deutsche Übersetzung). Leider wurde die Gegenseite (gebissener Dackel) nicht zum Termin eingeladen. Es wurde eine neue Verhandlung für den 17.05. festgesetzt, wo auch die Gegenseite angehört werden soll. Die Anwältin, die das Frauchen von Cora heute vertreten hat, will nun ihrerseits (parallel zur Klage durch FD) Klage gegen die Tötung bei der Bundespolizei einreichen.