Coras Besitzerin erhielt von der Nordsjællands politi die Nachricht, dass Cora getötet werden soll >:-(
Von der Besitzerin wurde gleich Klage gegen die Polizeidirektion bei der Staatspolizei eingereicht.
In Anbetracht der bisherigen Erfahrungen stehen die Chancen, dass die Entscheidung zugunsten von Cora und gegen die eigene Dienststelle ausfällt, allerdings nicht gut.
Beiträge von Elekti
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Und noch einer
ZitatNero hatten einen kleinen Zusammenstoss mit einem anderen Hund im November 2012. Dadurch wurde die Polizei auf Fyn auf Nero aufmerksam. Im Januar 2013 wurde Nero von der Polize abgeholt. Da es sich bei Neros Fall nicht um den "skambidsparagraph" handelte, fand die Polizei eine andere Möglichkeit Nero zu verurteilen. Nämlich nach den Rasseparagrafen §1b.
Es wurde die Entscheidung getroffen, Nero einzuschläfern, da der Besitzer von Nero die umgekehrte Beweispflicht nicht abwenden konnte und die Polizei festlegte, das es sich um einen Mischling aus verbotenen Rassen handelt.
Es gab beträchtliche Zweifel an Neros "Rasse"
Der, der Nero zur Anzeige gebracht hatte, gab an, Nero sei ein American Staffordshire Terrier, die Polizei in Fyn sagte Nero ist ein Mischling mit einer American Bulldog, weil Nero über 60cm hoch ist.
Die Polizei in Fyn zog einen Tierarzt zur Beurteilung hinzu und dieser stufte Nero als einen Mischling aus AST und Am. Bulldog ein.
Neros Besitzer wissen nicht welche Rassen in Nero enthalten sind, in ihren Augen ist Nero ein Familienhund.
Nero sitzt jetzt in einer Pension und wartet auf die Entscheidung der Staatspolizei. -
Es fällt doch extrem auf, dass es meist die Nordsjællands Politi ist, die ständig Hunde beschlagnahmt und tötet. Und gehäuft Schäferhunde
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Zitat
Gibt es denn Infos zu Cora? Da sollte doch am 19.4. der Gerichtstermin sein, die Tötung aber auch schon vorher?Keine Neuigkeiten. Das heißt immerhin, dass sie noch lebt
In der Gerichtsverhandlung geht es allerdings lediglich um den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid und nicht um die Tötung.
Wegen der Tötung wurde Klage gegen die Polizei eingereicht. -
Zitat
Gibt es auch Informationen zu dem Fall, also was passiert ist?
Nein leider nicht. Der Besitzer wollte mit dem Fall nicht an die keine Öffentlichkeit.
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Ein weiteres Opfer :'(
[IMG: https://fbcdn-sphotos-g-a.akamaihd.net/hphotos-ak-prn1/44839_151407765028847_1635673079_n.jpg]ZitatTeddy wurde aufgrund des "skambidsparagrafen" „schwere Bissverletzung“ am 12.04. eingeschläfert:
Dies sind die eigenen Worte des Besitzers:
„Wir trafen um 11 Uhr in der Hundepension ein, um von Teddy Abschied zu nehmen- überwacht von der Polizei!!! Es ist ja nicht so wichtig, dass Banden (Kriminelle Vereinigungen in und um Kopenhagen, Anm.) freies Spiel haben, in der Region um die Hauptstadt.
Um 11.30 kam der Tierarzt an und danach hat er unseren Hund hingerichtet. Das war etwas was sicher keiner wollte - aber auf Anweisung der Polizei hatte es zu geschehen.
Was wird wohl passieren, wenn alle - ich meine ALLE- Tierheime, Hundepensionen, Tierpensionen und Tierärzte die Zusammenarbeit mit der Polizei verweigern würden und die Weigerung gegen dieses schlecht verwaltete Hundegesetz durchführen würden?
Dann könnte die Polizei die Ausführung des Gesetzes wohl nicht mehr durchführen, außer sie würden ein selbst erbautes Internierungslager einführen und die Hinrichtungen mit eigenen Angestellten durchführen."
Hier finden sich Informationen rund um FairDog, unsere Arbeit und aktuelle oder vergangene Fälle
Von: Fair Dog.dk - Deutsch -
Zitat
Antwort von Mette Gjerskov, Spørgsmål 302 im Folketing
Mette Gjerskov hat ihre Antwort zur Frage 302 bzgl. des Hundegesetzes veröffentlicht:
Frage 302:
„Kann die Ministerin die Aussage bekräftigen, dass ein deutscher Tourist, der seinen Hund mit in die Ferien nimmt, nicht befürchten muss, dass sein Hund eingeschläfert wird?“Antwort:
Touristen sind Herzlich Willkommen in Dänemark - dies gilt auch, wenn sie ihren Hund dabei haben. Und die Touristen, die sich an das Hundegesetz halten, müssen nichts befürchten auch nicht das ihr Hund eingeschläfert wird.
Die sogenannten Verbotsordnung die am 01. Juli 2010 in Kraft getreten ist und den Besitz, so wie die Zucht von 13 näher bestimmten Rassen, sowie deren Mischlingen beinhaltet, verbietet die Rassen in Folge des Hundegesetzes §§1a-1b.
Das Verbot des Besitzes der Hunderassen bedeutet, dass es Privatpersonen verboten ist, hierunter auch Touristen, einen verbotenen Hund mitzubringen. Dies gilt auch für einen Ferienaufenthalt in Dänemark. Darüber hinaus ist es verboten die Hunde, die auf der Liste stehen, gewerbsmäßig in Dänemark einzuführen.
Hunde die von der Übergangsregelung betroffen sind (also Hunde der Rasse auf der Verbotsliste, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden - ausgenommen der Rassen Tosa Inu und Pit Bull Terrier oder Kreuzungen aus diesen) dürfen nach Dänemark mitgebracht werden, unter bestimmten Voraussetzungen. Z.b. dürfen sie nur an einer maximal 2 Meter langen Leine und nur mit Maulkorb ausgeführt werden dies gilt für alle Wege, Plätze usw. die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Gleichzeitig zur Verbotsordnung wurde ein Paragraf der „schweren Bissverletzung“ eingeführt, §6 des Hundegesetzes, Abs. 5. Diese Bestimmung enthält, dass die Polizei einen Hund einschläfern muss, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen anfällt oder verletzt.
Dies bedeutet, wenn ein Hund, der nach Dänemark in die Ferien mitgebracht wurde, einen Menschen oder anderen Hund beißt (verletzt) wird die Polizei - so wie auch bei dänischen Hunden - auf Grundlage einer konkreten Beurteilung eine Entscheidung treffen, ob es sich hierbei um einen Fall nach dem Paragrafen der „schweren Bissverletzung“ handelt. Gegen die Entscheidung der Polizei kann bei der Staatspolizei Klage erhoben werden.
Es wird angemerkt, dass das Gesetz in dieser Form im Jahre 2010 von der Partei Venstre, den Konservativen und der Partei DF eingeführt wurde.
Mette GjerskovOriginal Frage und Antwort:
http://www.ft.dk/samling/20121…422%2F1235007%2Findex.htmDie Kriterien für eine "schwere" Bissverletzung kennen wir ja inzwischen. So und dann denke man an die Fälle die dem §6 schwere Bissverletzung zum Opfer gefallen sind oder noch werden. An Thor (Schäfi) oder an Bogart oder an Anton oder an Cora usw. usw. usw.
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@ Zossel
Was meinst Du dann mit "emotionale Geschichten" und Deinem Ruf nach "Fakten" (Tatsachen)? Etwas nicht zu glauben heißt doch den Wahrheitsgehalt anzuzweifeln.Und noch einmal die Frage: Wer soll diese von Dir verlangten Fakten bringen?
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Du hast die umgekehrte Beweislast ja schon prima verinnerlicht.
Es ist natürlich zu verurteilen, dass die Besitzerin emotional in die Geschichte involviert ist.
Und ehrlich gesagt, finde ich es ganz schön ... erst mal davon auszugehen, dass die Besitzerin oder Fair Dog nicht die ganze Wahrheit sagen.
Von einer anderen Seite sind wohl keine Informationen zu erwarten, da die Bereitschaft dazu fehlt.
Aber frag doch mal bei der Polizei direkt nach:
Nordsjællands Politi
Politidirektør Finn Borch Andersen
[email='nsj@politi.dk'][/email] -
@ Pollypei, aber wer soll diese Informationen liefern? Wem seid Ihr denn geneigt zu glauben und hat derjenige dann auch entsprechende Informationen?