Vielleicht findet sich ja doch der ein oder andere, der findet, dass dieser Hund zu Unrecht getötet werden soll und unterschreibt die Petition.
Beiträge von Elekti
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Zitat
Da stimme ich Dir zu. Wie ich schon mal geschrieben hatte, es ist wirklich fast unmöglich, den Durchblick zu behalten.
Dann würde mich mal interessieren wer in diesem Szenario die neutrale Seite sein soll und wie diese Fakten aussehen sollen.
Hätte es bisher eine Anzeige gegeben wäre diese aktenkundig, hätte es einen schweren Beißvorfall gegeben, wäre dieser aktenkundig. In beiden Fällen wäre der Hund höchstwahrscheinlich bereits tot.
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@ Thisbe
Über die Tötung entscheidet die Polizei unabhängig von der Gerichtsverhandlung. Deshalb waren z. B. Anton und Bogart zum Zeitpunkt ihres Freispruchs durch das Gericht bereits tot.@Zossel
Laut Aussage der Besitzerin war das der erste Vorfall mit Cora in 10 Jahren. -
Was ungeheuer Interessantes von Lars Bo Lomholdt zum Thema Cora:
ZitatNordseelands Polizei macht es wieder.
"wir verkaufen Service und Geborgenheit an die Bürger"
Ich vergesse nie die Worte von Polizeidirektor Finn Borch Andersen, als er an einem Thematag für das Personal im letzten Sommer, die Version für die Nordseeländische Polizei erklären sollte.
Cora ist eine 10 jährige alte Hündin, die letztes Jahr am 24. August offenbar in eine Rangelei mit einem alternden Dackel gekommen ist. Ja, der Dackel hat ein paar Schrammen beskommen, die nicht genäht werden mussten, sondern nur "geklipst"
Und ich will nicht in den Ereignisverlauf der Sache eingehen, die soweit mir bekannt ist, da die eigentliche Strafsache nocht nicht entschieden worden ist.
Die Sache wird der Norseeländischer Polizei 1 1/2 Stunden nach dem Vorfall gemeldet, also am gleichen Tag, den 24. August.
Cora's Eigentümerin Anja, hat wenige Tage danach die Tierarztrechnung für die Behandlung des Dackels bezahlt, und glaubte deshalb, dass die Sache aus der Welt sei.
Aaaaaber... Es geht schnell bei der Nordseeländischer Polizei. Am 28. November, also mehr als 3 Monate nach der Anmeldung, ist Anja angerufen worden und wegen des Verstosses gegen das Hundegesetz bezichtigt. Anja war zum Glück so schlau, dass sie das Bussgeld nicht bezahlen wollte und deshalb soll die Sache vor Gericht. Mehr davon später.
Anja hört nichts weiteres von der Polizei, bis sie am Mittwoch letzter Woche, mehr als 7 Monate nach der Anzeige, von ihre Eltern angerufen wurde, die bei ihrem 14jährigem Sohn Zuhause waren, an ihrem Wohnsitz.Die Polizei war gekommen um Cora abzuholen, mit Hinsicht auf Internatanbringung. Anja's Sohn, der mit Cora aufgewachsen ist, seit seinem 4. Lebensjahr, ist natürlich in Panik gegangen und versuchte Cora unter dem Teppich im Wohnzimmer zu verstecken und versuchte auch Cora Halsband anzulegen, um mit Cora durch den Garten abzuhauen. Dieses ist ihm leider nicht gelungen. Ein Glück für Anja's Sohn, dass er von seinen Grosseltern behütet wurde.
Als die Polizei Cora abgeholt hatten, wurde ein Schreiben hinterlassen, worin der Grund für die Internatunterbringung angegeben ist. Aus diesem Schreiben geht folgendes hervor:
"Dass die lange Sachbearbeitungszeit bedauert wird, aber dass es keinen Anlass dazu gibt es Gewicht bezügllich der Entscheidung um Internatanbringung zuzulegen. Also keine weitere Erklärung als Begründung für die lange Sachbearbeitungszeit.
Und jetzt kommt das zum Himmel rufende törichte... Im Abschnitt danach steht:
"Der Zweck mit der Anbringung des Hundes in der Pension ist zu verhindern, dass der Hund in dem genannten Zeitraum anderen Tieren , Menschen oder Sachen Schäden zufügt könnte, oder der Hundehalter oder Besitzer den Hund verstecken könnte, z.B. bei Familie oder Freunde".
Dass man als Jurist bei der Polizei überhaupt dazu im Stande ist, so etwas nach 7 Monate nach der Anzeige zu schreiben, ist nahe tragisch komisch. Also meint die Polizei, dass es notwendig ist zu verhindern, dass Cora anderen nicht beisst, aber doch nicht mehr ängstlich, als es ruhig 7 Monate warten kann.
Was in dieser Sache auch interessant ist, ist dass in der Anleitung der Reichspolizei bezüglich Bissverletzung auch einige Anleitungen bezüglich der Sachbearbeitungszeit aufgeführt sind. Wortrecht zitiert: "Darüber hinaus ist die Sachbearbeitungszeit wichtig! Wenn wir die Entscheidung treffen sollen, ob ein Hund getötet wird, dann geht es nicht , dass die Sache 4-6 Monate auf dem Rewier gelegen hat, bevor die Sache an die (Reichspolizei) geschickt wird - dann ist der Ausgangspunkt als Möglichkeit für dieTötung passiert.
Ob der Anwalt Niels Vejlby Hansen von der nordseeländischen Polizei, der die Anbringung von Cora beschlossen hat, es so intepretiert hat, dass wenn die Sache nur nicht älter als 4-6 Monate ist, dann ist es OK?Dann kann man ja einfach warten, bis die Sache älter ist als ein halbes Jahr. Man könnte ja in die Versuchung kommen, ihn zu fragen. Man erreicht ihn auf [email='nvh001@politi.dk'][/email]
Es ist mir zum Glück gelungen, TV2 Lorry. welche hier ein Lokalsender ist, die den Raum von der Hauptstadt deckt, davon zu überzeugen, die Sache zu senden. Es ist meiner Meinung ungeheuerlich wichtig in dem Kamp gegen das Hundegesetz, eine Taktik zu legen, die bewirkt, dass die Sachen so weit wie möglich heraus kommen. Damit "Herr und Frau Dänemark" in den Wohnzimmern zu erreichen, kommt max. Aufmerksamkeit auf das Hungesetz auf. TV ist nunmal die beste Medie, um die Sachen "marktgeführt" zu bekommen, da ich mir auch nicht sicher bin, dass alle Politiker und Familien Hundefora auf Facebook verfolgen, da ich aus Erfahrung auch gelernt habe, dass die meisten Medien die Geschichte nicht "anrühren" wollen, wenn sie schon gebracht worden ist.
Im Übrigen ist FairDog in der Sache tätig und versuchen mit Schnabel und Krallen den Enschluss der Tötung umzustossen.
Aber vielen Dank an TV2 Lorry für den Beitrag.
Hier unter kannst Du den Beitrag sehen.
Schönen Tag wünscht Euch
Lars Bo. -
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Den Eindruck habe ich leider auch.
Zumal der Staatsanwalt so etwas im Fall Thor in der Verhandlung am 31.01. konkret gefordert hat.ZitatDer Staatsanwalt verweigert die Anerkennung unserer Gutachten als Beweis, des Weiteren wurde beantragt, den Beweis (Thor) zu zerstören.
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Das neueste (öffentlich bekannte) Opfer. Das darf doch alles nicht mehr wahr sein. Diese Willkür muss endlich aufhören!
ZitatCora, eine 10 Jahre alte Schäferhündin sitzt im Todestrakt und wartet auf ihr Todesurteil.
Das dänische Hundegesetz muss endlich geändert werden, es ist einfach unfair, auch im Fall Cora!
Cora hatte im August 2012 eine Auseinandersetzung mit einem anderen Hund - einem Dackel, beide Hunde wurden verletzt. Coras Besitzer erhielt einen Bussgeldbescheid und hat diesen bezahlt. Doch jetzt am 03.04.2013 wurde Cora direkt von ihrem Zuhause weggeholt. Zwei Polizisten standen vor der Haustüre und der 14 Jährige Sohn der Familie war zu Hause und wurde dieser Situation ausgestetzt. Ihm wurde sein vierbeiniger Freund genommen, vor seinen Augen einfach aus der Familie herausgerissen.
Der Besitzer hat einen offenen Brief an Mette Gjerskov geschrieben:
https://www.facebook.com/photo…8155621&type=3&permPage=1 -
Zitat
Ich hab meinen wegen unserer DK Reise uebermorgen voll ausstaffiert.
Tasso Marke, Steuermarke, Implantierter Chip und bei von Hundemarken.de so eine Blechmarke mit Adresse und Handynummer.
Kann man aber ja auch hier brauchen.Ganz, ganz wichtig ist ein Anhänger mit der Anschrift vom Ferienhaus.
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Auf FB ist ein Foto aufgetaucht, das den Lebensgefährten eines ehemaligen Vorstandsmitgleids von FD auf Wildschweinjagd mit (seinen?) Hunden zeigt. Das Foto wurde vor 4 Jahren in Amerika aufgenommen.
Diese Angelegenheit hat ein gewisser Herr und "Tierschützer" nun genutz, um seinen persönlichen Feldzug gegen FD zu führen. -
Nunja, aber wenn man hier ständig die Sachlichkeit anzweifelt, sollte man doch selber als leuchtendes Beispiel vorangehen.
Zweierlei Maß?