Durch einen ganz blöden Zufall, hat mein Jungrüde unseren Nachbarsjungen in unserem Gemeinschaftsgarten ein klein wenig gezwickt. Man hat nichts gesehen und es war auch sonst alles in Ordnung. Ist also nur ein reine Theoriefrage, da ein paar aus der Verwandschaft sich wie folgt dazu äußerten:
Sie meinten, dass selbst wenn der Hund nicht gebissen hat und jetzt der Nachbarsjunge meine, der Hund hätte gebissen und steht völlig aufgelöst und eingeschüchtert im Garten, würde es dazu kommen können, dass der Hund eingeschläfert werden müsse.
Begründeet hatten sie es so: Die Mutter müsse nur selber ein rießen Theater daraus machen, einiges hinzudichten und schon ist das Chaos perfekt. Sie könne veranlassen, dass der Hund eingeschläfert werden muss und kann dies auch relativ einfach durchsetzen.
Ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass es so einfach durchsetzbar ist, wenn es keine Beweise gibt, dass der Hund zu diesem Zeitpunkt zugebissen hat? Mir wurde gesagt, bei sowas müsse man wirklich extrem vorsichtig sein, weil der Hund schneller weg wäre als ich schauen könnte.
Wie läuft das wirklich ab? Bzw. es wird ja auch immer vorher geprüft, ob der Hund eingeschläfert werden muss, wenn er wie in dem Fall mit dem Baby im Tierheim abgegeben wird. Das soll jetzt keine Diskussion darüber auslösen. Ich möchte einfach nur wissen, ob meine Verwandtschaft in den Punkten Recht hatte, oder ob das maßlos übertrieben ist?
Ist wahrscheinlich jetzt eine eigentlich sinnlose Frage, aber es interessiert mich doch schon sehr weil es sehr viele Dinge gibt, bei denen ich nicht mit diesen Menschen übereinstimme und deswegen bin ich mir da auch nicht sicher, ob ich ihnen glauben kann.