Beiträge von aussiemausi

    Huhu, also ich bin mit Cheyenne eh immer mal wieder mit Bus und Bahn und in der Stadt unterwegs gewesen!


    Zudem hat unser Trainer noch Übungsstunden im Ort angeboten!


    Im verkehrsteil steht ja die Alltagstauglichkeit im Vordergrund. Deswegen solltest du alles Alltägliche (Fahrrad, Jogger, Autos, andere Hunde, Kinder ...) trainieren!


    Das "locker an der Leine laufen", Hupen und Klingeln, Regenschirme ... was fällt mir noch ein ... Skateboards und Skater vielleicht ... :???:


    Viele Grüße und viel Erfolg, aussiemausi!

    Ich hatte jetzt eben eine interessante Unterhaltung mit meinem Mann (= Jungjäger).


    ALLE ANGABEN SIND ABER OHNE GEWÄHR ... :lol: Wortwitz *lol*


    Man muss unterscheiden zwischen den "Hobby-Jägern" und den "Berufsjägern". Der Berufsjäger = Jagdaufsichtsberechtigter (oder so ähnlich - ich habs schon wieder vergessen) hat mehr Rechte als der "Hobby-Jäger". Mein Mann hat gesagt, die sind so ein wenig die "Polizei des Waldes". :???:


    I.d.R. ist es ja so, dass in der Morgen- oder Abenddämmerung gejagt wird oder Nachts und man da ja eher nicht im Wald unterwegs ist.
    Ich bin auch noch nicht wirklich vielen Jägern begegnet, wenn ich nicht grad zum Sonnenaufgang unterwegs gewesen bin.


    Was aber die Schilder betrifft (bei uns gibt es keine), sind die von den Jägern aufgehängt worden oder von der Stadt??? Weißt du das???

    VG, aussiemausi!

    Ich revidiere: der Jäger hat ein "Personenfeststellungsrecht" und darf doch "festhalten" bis die Polizei kommt! Man müsste sich rein theoretisch also immer ausweisen können, wenn man im Wald unterwegs ist!


    :headbash:


    Ich diskutiere mal noch ein wenig weiter mit meinerm Jungjäger ... sehr interessantes Thema!
    VG, aussiemausi!


    P.S. also könnte rein theoretisch doch die Möglichkeit bestehen, dass man "Ärger" bekommt, wenn der Jäger behauptet, der Hund hätte gewildert!? Hm ... das muss ich ihn nochmal fragen!

    Weder Jäger noch Förster haben das Recht, den Hund wegzunehmen/zu beschlagnahmen. Er darf ihn rein theoretisch nichtmal ohne Genehmigung anfassen.
    Er kann die Polizei rufen, dich aber nicht festhalten!
    Er kann auch Anzeige erstatten.


    Wenn der Hund beim wildern erwischt wird, kann ergeschossen werden. Wird aber ein Hund der Wilderei bezichtigt und wurde NICHT erwischt, kann man dem Hund und dem Halter nichts!


    Fraglich ist wohl auch, wann wildert denn ein Hund: wenn er gezielt einer Spur nachgeht und ein Wild aufschreckt, es stellt oder gar reißt! Dem Jäger also einen Sachschaden verursacht!


    VG, aussiemausi!


    (P.S. Die Infos hab ich von einem Jungjäger!)

    Zitat

    Auch mir tut es unendlich Leid das die beiden sterben mussten.
    Gute Reise über die Regenbrücke für die beiden.


    Ich kann es auch nicht begreifen wie manche Menschen in der Lage sind so etwas zu tun.
    Meine Hündin wurde auch mit ihren 7 Geschwistern in Polen am Autobahnstraßenrand in einem großen Karton ausgesetzt.
    Unser Tierarzt und der Tierschützer von der wir sie haben, meinten dann auch da sie sich beide ziemlich sicher sind das da ein Mali drin ist, dass das vermutlich nicht gewollte Welpen einer Wachhündin waren die ganz schnell weg mussten, damit die Hündin nicht vom Haus und Hof bewachen abgelenkt ist. Also ab in einen Karton und "entsorgen"


    Unbegeiflich was Menschen tun :(


    Sind doch nur Tiere! :ironie3: ... :xface:

    Ich entwickel schon langsam Paranoia!


    Ich schau in jeden Müllsack und Karton, den ich rirgendwo herumliegen sehe!
    Wenn ich im Auto mitfahre, dann suchen meine Augen die Straßengräben ab ... mein Mann macht sich schon Sorgen!


    Aber es ist nunmal so, die meisten Menschen sind Seelenverkäufer und haben ihre Seele als erstes verkauft!


    Klar ist die Natur gausam ... sie überlebt so. Aber der Mensch ist einfach nur unsittlich grausam, berechnend böse und diejeniegen die zusehen oder gar wegsehen, sind nicht besser!

    Mach dir bitte keine Vorwüfe. Du hast viel Herz und Verstand bewiesen. Ich ziehe meinen Hut vor deiner Reaktion!


    Fühl dich virtuell gedrückt!


    VG, aussiemausi!

    (ich kann nur vom Aussie sprechen)


    Für die Aussie-Zucht kommt oft "frisches Blut" aus Amerika zur Zucht nach Deutschland. Das eine Hündin zurück geht habe ich noch nicht mitbekommen. Rüden aber kommen durchaus mal für ein Jahr nach D um hier zu decken und gehen dann weiter oder eben zurück.


    Ob das nun so sinnvoll ist oder nicht, darüber mag ich nicht urteilen. Cheyennes Papa z.B. war für ein Jahr in D zum Decken und lebt nun im Ruhestand in (ich glaube) Schweden :???: ! Ich weiß es nicht mehr so genau!


    Das Hündinnen "verliehen" werden habe ich ( wie gesagt) noch nicht gehört, das sie allerdings für den Deckakt ein paar Tage (oder auch 1-2 Wochen) zum Rüden ziehen, das habe ich schon öfter gelesen. Sie kommen dann allerdings wieder zurück in ihr Heim, um dann dort zu werfen!


    Letzendlich ist es in meinen Augen schon wichtig, dass die Blutlinien "gemischt" werden. Um so enger der Genpool, desto schwieriger wird es irgendwann!


    VG, aussiemausi!

    Bei den Aussie-Züchtern wird das häufig gemacht, besonders bei Rüden!


    Aber die sind ja auch amerikanisch-geprägt! ;)


    Wie gesagt, im Grunde ist der Vertrag geschlossen. ABER bevor es zum Eklat kommt, würde ich versuchen eine Lösung zu finden!


    Letzendlich ist es einfach blöde gelaufen und war wohl etwas "übereilt" oder naiv. Aber jetzt geht es ja um die Hündin und darum, wo und wie sie leben wird in Zukunft.
    Ein "Streit" zwischen den beiden Parteien wird der Hündin nicht helfen!


    Ich würde es prüfen lassen und dann versuchen eine Lösung zu finden.
    Die Hündin ist erst 1/2 Jahr alt und wird doch hoffentlich noch viele viele Jahre bleiben. Von daher würde ich das schon klären und nicht schwehlen lassen!


    Gespräche führen wäre eventuell auch noch eine Möglichkeit!


    VG, aussiemausi!

    Ich stimme bordy da zu! Das ist keine Masche, die Züchter halten sich damit einfach nur Hunde zur Zucht "bereit". Da sie aber schlecht zig Hunde halten können (oder noch besser, sie sollten es nicht), wird ein Hund eben auf diese Art in eine schöne Familie vermittelt und dann (wenn er zuchttauglich ist) auch zur Zucht eingesetzt!


    Fakt ist, dass man sowas ja vorher weiß! Deswegen hätte ich mich da nicht drauf eingelassen!


    Wenn es nun aber wirklich so stört, dann würde ich den Vertrag prüfen lassen! Gerade bei solchen Verträgen, die ja häufig vond en Züchter selbst aufgesetzt sind, kann man Lücken finden!


    Aber bordy hat recht: der Vertrag wude ja nicht unter Zwang unterschrieben? Oder etwa doch, denn dann ist er definitiv ungültig!


    VG, aussiemausi!

    Ich spekuliere mal:
    Die Züchterin hat wohl eine Co-Ownerschaft!


    Das heißt, der Hund gehört beiden zur Hälfte und wurde mit dem Vorbehalt "verkauft", dass er eben (wenn geeignet) zur Zucht eingesetzt wird. Dazu gehören eben auch Körungen, damit der Hund im VDH zur Zucht zugelassen werden kann.


    Ob das dem Hund gefällt oder nicht ist dabei oft nebensächlich!


    Ich habe mal gelesen, dass das Eigentum am Tier (wenn es denn bei der Person lebt) nach 3 Jahren sowohl im Eigentum als auch im Besitz an den "Halter" übergeht auch wenn eine Co-Ownerschaft vereinbart wurde!


    Ich persönlich hätte mich auf einen solchen Vertrag niemals eingelassen, denn ich mag meinen Hündin weder auf Ausstellungen noch als Zuchthündin sehen (mal davon ab, dass sie wohl eh nicht geeignet ist!).


    Ich würde den Vetrag noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen und mich zur Not auf einen Rechtsstreit einlassen.
    Normalerweise sollte in dem Vertrag auch der "Umfang der Verfügung über den Hund" geregelt sein!
    Eigentlich ja zum Wohle des Hundes!


    VG, aussiemausi!


    P.S. Der Vorbehalt besteht hier als "schwebend unwirksam", solang also nicht "die Leistung" (Zuchtzulassung und Welpen) erfüllt ist, wird das Eigentum nicht über gehen! So ist zumindest meiner Meinung nach die Einschätzung. Stellt sich dri Frage, ob der Vertrag nicht sowieso grundlegend Nichtig ist! Allein der Teil in den meisten Welpen-Kaufverträgen, dass der Hund nur mit Genehmigung der Züchter weitergegeben werden darf und die Züchter ein Vorkaufsrecht haben ist rein rechtlich so nicht wirklich gültig! So genau kenne ich mich aber auch nicht aus! Sorry! :ops: