Ich spekuliere mal:
Die Züchterin hat wohl eine Co-Ownerschaft!
Das heißt, der Hund gehört beiden zur Hälfte und wurde mit dem Vorbehalt "verkauft", dass er eben (wenn geeignet) zur Zucht eingesetzt wird. Dazu gehören eben auch Körungen, damit der Hund im VDH zur Zucht zugelassen werden kann.
Ob das dem Hund gefällt oder nicht ist dabei oft nebensächlich!
Ich habe mal gelesen, dass das Eigentum am Tier (wenn es denn bei der Person lebt) nach 3 Jahren sowohl im Eigentum als auch im Besitz an den "Halter" übergeht auch wenn eine Co-Ownerschaft vereinbart wurde!
Ich persönlich hätte mich auf einen solchen Vertrag niemals eingelassen, denn ich mag meinen Hündin weder auf Ausstellungen noch als Zuchthündin sehen (mal davon ab, dass sie wohl eh nicht geeignet ist!).
Ich würde den Vetrag noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen und mich zur Not auf einen Rechtsstreit einlassen.
Normalerweise sollte in dem Vertrag auch der "Umfang der Verfügung über den Hund" geregelt sein!
Eigentlich ja zum Wohle des Hundes!
VG, aussiemausi!
P.S. Der Vorbehalt besteht hier als "schwebend unwirksam", solang also nicht "die Leistung" (Zuchtzulassung und Welpen) erfüllt ist, wird das Eigentum nicht über gehen! So ist zumindest meiner Meinung nach die Einschätzung. Stellt sich dri Frage, ob der Vertrag nicht sowieso grundlegend Nichtig ist! Allein der Teil in den meisten Welpen-Kaufverträgen, dass der Hund nur mit Genehmigung der Züchter weitergegeben werden darf und die Züchter ein Vorkaufsrecht haben ist rein rechtlich so nicht wirklich gültig! So genau kenne ich mich aber auch nicht aus! Sorry!