@ tagakm naja ne beziehung hatte ich ja anfangs zu keiner meiner pflegehündinnen...wie auch man kennt die ja meist nur von fotos und aus erzählungen und muss dann einfach mal vertrauen.
du darfst mich auch nicht falsch verstehen, ich habe keine angst vor dem hund oder persönliche vorbehalte gegen ihn, es geht mir wirklich nur um das rein rechtliche und die frage inwieweit ICH im falle eines falles (mag der nun eintreten oder nicht) HAFTBAR bin, FALLS die behörden ärger machen.
ich dachte halt, dass man mir gar nüscht kann, da ich ja "nur" die pflegestelle bin. habe aber halt nun von mehreren leuten aus dem bekanntenkreis gehört, dass ich mindestens so haftbar sein soll (angeblich) wie der verein...aber labern können immer alle gut...vermutungen und so. konnte mir halt bisher keiner klipp und klar die rechtslage erklären...
na und um die hündin gehts mir natürlich auch. will ja auch nicht, dass die arme maus von mir aus direkt wieder in nen zwinger gesteckt wird, aus dem ich sie ja eigentlich rausholen will.
oh man...in der schönsten aller welten wäre hier ein anwalt, richter, amtsarzt oder so angemeldet, der/die mir ganz klar und deutlich erklärt was sache ist...
vielleicht mach ich mir auch grad zu sehr nen kopf...aber ich denke mir hier gehts um ein lebewesen und da kann ich nicht einfach sagen "och wird schon gut gehen...hauptsache die kommt aus dem tierheim raus"
habe die dame von der orga jetzt nochmal angeschrieben und dringend um ein telefonat gebeten...schauen wir mal...aber ich kenne die orga auch noch nicht lange und gut und weiß von mehreren orgas, die das blaue vom himmel lügen, um ihre "viehcher" los zu werden...
man kann den leuten halt immer nur vor den kopf schauen und ich bin schon zu oft auf die schn :zensur: gefallen, um`s mir leicht zu machen...
lg,
san