Ich nenne es jetzt einfach mal so
Als ich heute morgen mit meinem Hund auf der Mainwiese (kein Freilauf erlaubt) mit Schleppleine unterwegs war, habe ich mich gefragt, ob es ein Gesetz gibt, wie lang die Leine sein darf. Auf den Schildern ist ja nur zuerkennen, dass der Hund an der Leine sein muss. Jedoch nicht wie lang die Leine sein darf.
Nun hab ich mal die Freunde von Google gefragt und folgendes gefunden:
Zitat
Auszug aus der Verordnung der Stadt Würzburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Sicherheitsverordnung):
(...)
§ 9 Halten von Hunden
(1) 1Kampfhunde im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG und große Hunde im Sinne des Abs. 2 sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. 2Dies gilt nicht für große Hunde außerhalb der geschlossenen Ortsanlage und in den Freilaufflächen, sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt. 3Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten.
(...)
Bisher hab ich mich immer auf der sicheren Seite mit meinem angeleinten Hund gefühlt.
Sieht jetzt natürlich anders aus
Dass ich im Sommer, wenn die Leute mit Decken auf der Wiese liegen und grillen, nicht mit 20 Meter Schleppleine herumspaziere ist klar. Doch im Moment ist es dafür ja noch zu kalt und morgens um sieben eher auszuschließen.
Ich nehme an, dieses Gesetz gilt nicht nur bei mir, deswegen würde mich mal intressieren, wie es bei euch ist und ob ihr euch daran haltet. Wurdet ihr darauf schonmal angesprochen oder musstet gar Strafe zahlen?
Ich hab hier noch nie welche vom Ordnungsamt gesehen (nur gehört es sollen in letzter Zeit vermehrt welche für Recht und Ordnung sorgen ) und kann mir schlecht vorstellen, dass man deswegen "angehalten" wird, aber Gesetz ist ja Gesetz, ne?
Also, über Meinungen und Erfahrungen würd ich mich freuen!