Beiträge von Hund

    Glaube ich aber auch.
    Der Hund fühlt sich durch deine "Unsicherheit" selbst unsicher, und muß nun das "Rudel" sichern, und das macht er auf seine angeborene hündische Art.


    Zeig dem Hund daß du ein sicherer souveräner Hundeführer bist, und das Problem dürfte sich erledigt haben. Daß sich der Hund daran halten kann beweist er ja bei deinen Eltern.

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    Niemand hat von der Kastration als Allheilmittel gesprochen.


    Das wäre nur eine mögliche Lösung, dass Rüde und Hündin zusammenleben können. Neben vielen anderen, die mit Sicherheit vorher in Betracht gezogen werden.

    Falsch. Die einzige Möglichkeit für eine Kastra wären medizienische Gründe, sonst nichts. Nicht Bequemlichkeit der Hundhalterin. Mit dieser Meinung mache ich auch für Superbritta keine Ausnahme.

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    7. Geht mir dein Gestänker gegen Britta echt auf die Eierstöcke

    Und das Gestänker von ihr beim Treffen ging MIR auf die Eier. Und dann das folgende Gestänker im Forum ging MIR auf die Eier.


    Und die Überheblichkeit von IHR geht mir schon länger auf die ...



    Und außerdem, habe ich lediglich meine Bedenken geäußert - hast du mittlerweise auch was dagegen.

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    Das stimmt natürlich. Und trotzdem ist es streßig, ständig von einem Freier umgeben zu sein und nicht wirklich seine Ruhe haben zu können.

    Das ist wieder mal viel zu menschlich gedacht.
    Hunde untereinander kommen damit recht gut klar.

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    Aber warum schockiert dich das Einbuddeln? Ein Jäger ist dazu verpflichtet den toten Körper zu entsorgen :???: Einbuddeln oder Tierkörperbeseitigung, so sieht es aus. Eine Verpflichtung den Eigentümer ausfindig zu machen gibt es meines Wissens nicht.

    Er ist dazu verpflichtet, wenn er den Halter nicht ausfinig machen kann. Da ist einbuddeln die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit. Außerdem ist es eine gute Möglichkeit das "Corpus-Delicti" schnell verschwinden zu lassen, um so der Verpflichtung zu entgehen, den Hundehalter ausfindig zu machen. Das müßte er nämlich, aber dann müßte er ja zugeben, daß er den Hund erschossen hat und sich einige Fragen gefallen lassen.


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    Das stimmt nicht! Der Hundehalter muss Schadensersatz leisten und unter Umständen kann man ihn sogar der Wilderei bezichtigen.

    Wofür soll denn dwer HH Schadenersatz leisten? Ein anderer Jäger hat hier mal ganz treffend geschrieben, daß das Wild solange als Eigentumslos gilt, bis es erlegt wurde. Also kann der HH dafür nicht zu Schadenersatz rangezogen werden, denn was niemanden gehört, kann niemanden ersetzt werden.
    Im Wiederholungsfall, könnte es allerdings tatsächlich als "Wilderei" ausgelegt werden.