Zitat
Ob A mit C einen Vertrag aufsetzen kann, muss ja vorab rechtlich geklärt werden, da die eigentliche Vorbesitzerin ja B ist.
Mensch, ist das alles kompliziert.... :kopfwand:
Die jetzige Besitzerin ist D, Eigentümer auf Grund des Vertragsbruches A.
Also muß A mit D einen neuen Übergabevertrag machen (Rücknahme sollte ja nicht zur Debatte stehen), in dem D als neuer Eigentümer festgelegt wird.
Und dann entsprechende Schutzklauseln rein, welche rechtlich auch durchgesetzt werden können. (So wird es auch der Anwalt sehen) und C außen vor lassen