Das kannst du mir glauben, hätte ich eine Kamrea gehabt, da hätte ich drauf gehalten. Aber da wären ja Bobbys vom Stoibär wieder dazwischen gegangen. (Naja vielleicht wirds beim Franken Beckstein besser)
Beiträge von Hund
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Und Tyler hat auch 2 Häufchen an recht 'unmögliche' Orte gesetzt.
Das erste DIREKT vor den Eingang zur Wandelhalle vom Hauptbahnhof wo gerade ein Pulk von Menschen reindrängte und das zweite mitten vor ein renommiertes Schuhgeschäft, genau an der Ecke. Ich musste erstmal ein paar Leute warnen, damit sie nicht reintreten.Da fällt mir auch grad eine "Respektlosigkeit" meines Hundes ein.
Bei einem Besuch unseres Ministerpräsidenten, als er mit dem OB durch die Fußgängerzone schlenderte, hat mein Hund ein Häufchen direkt vor den Füßen Stobers gemacht.
Besonders gut fand ich ja die Bemerkung unseres OB (SPD): "Typisch die schwarzen. Die hinterlassen ihren Scheiß eben überall". Ob der Stoibär das richtig verstanden hat(Gleich wegräumen war übrigens nicht möglich - Stoibers Leibgarde hat mich nicht hingelassen)
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Warum machst du eigentlich nicht in deinem berseits bestehenden Thread weiter?
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Hund, denk doch bitte mal nach, was Du Deiner Trixie damit antust!!
Was soll denn das schon wieder. Kommst du jetzt nicht etwas vom Thema ab. Was hat Trixi mit Roxybonni zu tun?
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Das ist nicht richtig ( und das weißt Du genau ), so wie vieles nicht richtig ist was Du schreibst
und tust.Hast schon recht - bleib ruhig dabei.
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....und auch zu erkennen, dass man mit modernen und artgerechten Erziehungsmethoden viel weiter kommt als mit Starkzwang und Drill.
Und das sagt grad jene welche Hundetrainer mit eben dieeser Methode empfiehlt :kopfwand:
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moin,
ich habe hier nun vieles gelesen und habe den eindruck, dass manchem der unterschied zwischen eigentum und besitz nicht so ganz klar ist.besitz ist die tatsächliche herrschaft einer person über eine sache.
(beispiel: wer ein buch geliehen oder eine geldbörse gefunden hat, ist besitzer)
eigenturm ist dagegen die rechtliche herrschaft über eine sache. der eigentümer kann über die sache nach belieben verfügen, sie gehört (rechtlich) ihm.Danke für den Hinweis, aber der Unterschied ist uns bekannt.
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was passiert wenn ich einen hund aufnehme,den vertrag so unterschreibe und ihn aber nicht kastrieren lasse?
Nichts, da diese Klausel gegen das TschG. verstößt und damit als sittenwidrig gilt.
Die TSchOrg kann zwar klagen, wird aber nicht durchkommen damit.Das einzige was sie verlangen können, und auch vertraglich festlegen, daß du mit dem Hund nicht züchtest und auch dafür sorgen wirst daß dein Hund keine Nachkommen bekommt.
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PS: Wild ist herrenlos, aber sobald es zu Tode kommt (wie auch immer) geht es in Besitz des jeweiligen Revierinhabers (sprich Pächter) über. Selbst erlegtes Wild gehört dem Pächter bis er es an den Schützen abtritt. Wenn also wer ein Tier überfährt, gehört ab diesen Moment dem Pächter des Reviers, wo man es überfahren hat. GAtterwild gehört meines wisen nach solange dem Gatterinhaber, bis zum Ablauf eines JAhres (das Thema wurde damals im Schein aber nur im Rahmen von Wildschaden angeschitten).
Danke. Jetzt wirds ja auch der letzte glauben.
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Juristisch verschachtelte Sätze sind nun wirklich nicht mein Hobby, aber wenn dort doch steht, dass ein Jagdausübungsberechtigter erst mit der Erlegung Eigentum an einem Stück Wild erwirbt, dann gehe ich doch davon aus, dass er vorher nicht der Eigentümer war und das Wild auch nicht besaß?!
Damit hast du nicht wirklich die Frage beantwortet - aber egal, ich muß nicht darauf rumreiten.