Zitat"Nein, laut dem Bundesjagdgesetz (§1 BJagdG) ist Wild herrenlos.
Herrenlos ist vollkommen klar, aber nicht besitzlos.
Wenn uns Sika ausbricht (oder von "Tierfreunden" freigelassen" wird), dann ist es ab diesem Moment auch herrenlos, aber aber es gehört noch immer dem Wildhalter.